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Die 1-Minuten-BU von Knip – ein Marketing Gag der zum Verlust des Versicherungsschutzes führen kann, aber keine seriöse Beratung

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Zunächst einmal ist es mehr als positiv, dass auf die Wichtigkeit und Notwendigkeit einer Berufsunfähigkeitsversicherung hingewiesen wird, dabei ist es völlig egal von wem dieses geschieht.

Artikel: Warum es unverantwortlich ist keinen BU Schutz zu haben

Und auch wenn das Handelsblatt in seiner unsäglichen Geschichte vor einigen Wochen eine etwas andere Meinung vertreten hat, hat man selbst dort dieses inzwischen revidiert. Doch gerade die Berufsunfähigkeitsversicherung, die Absicherung der eigenen Arbeitskraft und damit die Sicherung aller anderen Vorhaben im Leben, gehört zu den wichtigsten Vorhaben.

Artikel: Ohne Einkommen ist alles andere nichts

Ohne ein regelmäßiges Einkommen sind die Finanzierung der laufenden Ausgaben, die Bezahlung der Ausbildung der Kinder, eigene (Urlaubs-) Reisen natürlich auch die Altersvorsorge nicht möglich. Wer kein Einkommen mehr erzielen kann, da er krankheits- oder unfallbedingt keine Erwerbstätigkeit mehr nachgehen kann, der benötigt jemanden der für dieses Einkommen sorgt, die Berufsunfähigkeitsversicherung.

Nun haben die sogenannten Insurtechs, also Unternehmen die eine Verwaltung ihrer Versicherungen über eine App auf dem Smartphone anbieten, auch „schon“ das Thema und die Wichtigkeit der Berufsunfähigkeitsversicherung erkannt.

Artikel: Knip, Clark und Co – ein neuer Ansatz der Beratung?

Getreu nach dem Motto „die Geister die ich rief“ muss natürlich speziell bei diesen Fintechs alles möglichst einfach, unkompliziert und mit wenigen Klicks erledigt sein. Da wundert es mich nicht, dass man dort die so wichtige Berufsunfähigkeitsversicherung, also die Absicherung der eigenen Arbeitskraft als „1-Minuten-Produkt“ bewirbt. In seinem aktuellen TV Spot heißt es an wörtlich:

„Dabei dauert es nur eine Minute sich vor dem Ernstfall (Anmerkung: Berufsunfähigkeit) zu schützen. Nimm dir jetzt die Zeit!“

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Als gewissenhafter Berater und jemand der sich bereits seit über 16 Jahren mit dem Thema Berufsunfähigkeitsversicherung beschäftigt sträuben sich mir die Nackenhaare. Hier wird suggeriert, dass eine Absicherung gegen das elementare Risiko der Berufsunfähigkeit mit einem Zeitaufwand von nur einer Minute möglich sein soll. Hier wird eine Illusion geschaffen die nur ein einziges Ziel hat, den möglichen Interessenten auf die eigene Internetseite zu locken.

Lassen Sie mich eines vorwegnehmen. Ich habe genau das getan, ich habe mich der Website umgesehen und versucht eine Berufsunfähigkeitsversicherung zu berechnen. Unabhängig davon, dass selbst ich (und im Gegensatz zu dem Laien weiß ich sogar wo ich klicken muss und was vielleicht wichtig sein könnte) in einer Minute nicht ansatzweise so einen sinnvollen Vorschlag gekommen bin, ist diese „1 Minuten BU“ ein wahrer Hohn. Wer ernsthaft glaubt, dass die Auswahl einer existenzsichernden und damit „lebenswichtigen“ (zumindest finanziell) Police innerhalb von einer Minute erledigt sein kann, der glaubt auch das Zitronenfalter Zitronen falten.

Schauen wir uns doch die „Beratung“ einmal etwas genauer an und wählen dabei einen Musterkunden. Dieser Kunde in meinem Test war ein Diplom-Informatiker. Ich habe ein fiktives Bruttoeinkommen von 3.200 €/ netto 2.000€ vorgegeben, dazu ein Endalter bis zum 67. Lebensjahr.

knip-bu-dateneingabeNach Eingabe dieser Daten (mehr wird auch nicht abgefragt) offeriert mir der Onlineanbieter sofort die drei passenden Angebote.

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Cool, geht jedoch ganz schnell und in wenigen Minuten kann ich mich entscheiden. Die Kriterien zum Versicherungsumfang sind auf einer Seite zusammengefasst, und es gibt sogenannte Comfortleistungen. Zum unterstützen meiner Auswahl ist der mittlere Tarif mit dem Zusatz „unsere Preis/Leistung Empfehlung passen zu deiner Lebenssituation“ noch farblich hervorgehoben. Für 90,55 € im Monat bekomme ich einen Versicherungsschutz von 1.500 € monatliche Rente.

Stopp! Warum stehen denn da 1.500 €? Ich habe doch gerade bei meinem Nettoeinkommen 2.000 € vorgegeben und das Bruttoeinkommen beträgt 3.200 €? Selbst wenn ich eine Rechnung von 65 % des Bruttoeinkommens (wie das einige Gesellschaften tun) zu Grunde legt, liegt meine versicherbare Rente bei knapp 2.000€. Das kann der Onlinerechner natürlich nicht wissen, denn das Bruttoeinkommen wird gar nicht erst abgefragt.

Doch im oberen Bereich des Bildschirms geht es eine Möglichkeit das Angebot zu individualisieren. „Super“ denke ich und klicke drauf. Daraufhin erscheint die folgende, durchaus interessante Auswahlmaske.

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Geht also der Onlinerechner davon aus, ich hätte keinen Schulabschluss. Klingt logisch, habe ich doch als Beruf Informatiker eingegeben, dazu braucht man sicherlich keine Ausbildung. Also korrigiere ich diesen Unsinn auf Diplom. Klicke danach auf Filter anwenden und warten was passiert.

Es folgen drei neue Angebote, dummerweise ist das günstigste Angebot von 63 auf 68€ angestiegen, was angesichts der besseren Berufsausbildung völliger Unfug ist. Aber ich als unbedarfte Kunde tue genau das was von mir erwartet wird und klicke auf „online beantragen“ unter dem mittleren Angebot, schließlich ist dieses die Empfehlung des Anbieters.knip-bu-drei-angebote-ii

Zu meiner großen Überraschung funktioniert ab jetzt fast nichts mehr. Meinen Namen, das Geschlecht und mein Geburtsdatum kann ich noch eingeben, ebenso meine Handynummer zur Verifikation. Den Code der mir per SMS umgehend auf mein Smartphone geschickt wird gebe ich sofort ein. Ebenso trage ich dann auf der folgenden Seite meine Anschrift und Bankverbindung ein. Interessant ist die Unterschrift im Feld darunter. Nach meiner Unterschrift sieht das nicht aus, wie sollte es auch schließlich habe ich nirgendwo unterschrieben.

knip-bu-pers-datenIch ging weiter und komme zur nächsten Seite mit Gesundheitsfragen. Um den Versicherungsschutz auf mich und meinen Versicherer abstimmen zu können, dazu benötigt Knip nun meine Gesundheitsangaben. Naiv wie ich bin dachte ich ernsthaft, die Produktauswahl wäre beendet und man hätte mir bereits eine Empfehlung gegeben?

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Übrigens funktioniert bei dem Klick auf die Dokumente auf der rechten Seite nur die Beratungsdokumentation (hier ein Beispiel) und die erst Information. Wer jedoch glaubt er könnte den Versicherungsvertrag oder die zugrundeliegenden Versicherungsbedingungen einmal nachlesen, der wird enttäuscht.

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Nachdem es bei meinem Versuch gestern gar keine Informationen gab, erhalte ich heute beim Klick auf „Erstinformation“ eine Information für Vertriebspartner. Das ist nett, bringt aber rein gar nichts und ist am Ende auch nichts für den Kunden. Klick auf „Versicherungsvertrag“ und „AVB“ führen zu einer Fehlermeldung und dem Hinweis diese Infos gibt es erst im Antrag. Die „Beratungsdokumentation“ gibt es hier nachzulesen.knip-bu-fehler-i

Doch nun mache ich mich an das Ausfüllen der Gesundheitsfragen, kommen jedoch nicht wirklich weiter. Nachdem ich die Frage nach bestehenden Erkrankungen der letzten fünf Jahre wahrheitsgemäß mit ja beantwortet habe, geht es nicht mehr weiter.

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Nachdem ich dann auf die Kontaktvariante E-Mail geklickt habe, kommt nur noch ein Hinweis, dass ich es jetzt geschafft habe und man mir die Unterlagen zusenden wird. Blöd nur, dass diese nicht kamen.

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Viel interessanter ist jedoch etwas Anderes, denn während mir die Produktempfehlung von einem Beitrag von über 90 € verkauft werden sollte, ergab die Berechnung bei der AXA direkt eine Prämie von 76,53 € und damit eine viel geringere Prämie. Über die Laufzeit gesehen hätte ich bei einem voreiligen Abschluss über Knip immerhin 4.710,72 € zu viel bezahlt.

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Ebenfalls fragwürdig ist die Produktempfehlung selbst, denn andere Anbieter weisen einen durchaus umfangreicheren Versicherungsschutz auf und bieten diesen für eine geringere (als die von Knip ausgewiesene) Prämie an. So müsste ich für einen vergleichsweise identischen Versicherungsschutz mit 1.500 € Rente bis zum 67. Lebensjahr und einem umfangreicheren Bedingungswerk bei der Alte Leipziger Versicherung nur 83 statt 90 € Monatsprämie zahlen, auch hier immer noch eine Ersparnis von 2.352 € über die Vertragslaufzeit von 28 Jahren.

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Auch die Gesundheitsfragen in dem Formular bei Knip sind nicht identisch mit den Gesundheitsfragen im Antrag der AXA. Das führt dazu, dass selbst bei wahrheitsgemäßer Beantwortung aller Fragen eine Abweichung zu den Angaben im Antrag besteht. Mal unterstellt der Interessent bekommt nach diesem Onlineformular den Antrag noch per E-Mail zugeschickt und vertraut darauf, dass seine Angaben richtig übernommen worden, besteht hier eine weitere große Gefahr. Durch die abweichenden Formulierungen entsteht die Gefahr einer Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht. Dieses führt zu einer Verweigerung des Versicherungsschutzes im Leistungsfall und am Ende war die gesamte Police nichts wert.

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Es scheint sich übrigens nicht um ein Problem in der Datenübermittlung an die AXA zu handeln, sondern um ein generelles technisches Problem. Alternativ habe ich ein Angebot für eine Altenpflegerin mit einer monatlichen BU Rente von 1.500 € berechnet. Hier wird als Empfehlung ein Versicherungsschutz bei der Allianz ausgesprochen, mit einer monatlichen Rente bis zum 67. Lebensjahr und einer Prämie von 355,19 €. Klickt der Interessent hier auf die Dokumente und erwartet dann seinen Versicherungsvertrag oder die erst Information, so bekommt er ein Musterangebot für Max Muster einer Rente von 1000 € und einer Prämie von 60 €. Die Schnittstellen zu den Versicherern scheinen hier also nicht nur manchmal, sondern ganz generell nicht zu funktionieren, und eine entsprechende Aufbereitung der Angebote findet nicht statt.

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Eine 1-Minuten-BU ist eine Marketinglüge

Hier wird bewusst versucht ein kompliziertes und beratungsintensives Thema irgendwie kompatibel mit dem Ansatz eines Insurtechs zu machen. Mit dem heutigen Stand ist dieses jedoch nicht machbar und ein Abschluss über diesen Weg nicht zu empfehlen.

Der Interessent bekommt unpassende und viel zu teure Angebote, bekommt keine umfangreichen Leistungsvergleiche und Vertragsinformationen und ihm werden wahllos drei Tarife auf den Bildschirm geworfen. Zudem scheint in der Berechnungsroutine einiges nicht zu funktionieren, denn selbst nach Eingabe eines höherwertigen Berufsabschlusses (in unserem Fall dem Diplom) erscheint im zweiten Schritt eine höhere Prämie.

Zusammengefasst sich das Angebot zur 1-Minuten-BU wie folgt beschreiben

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Nach den derzeitigen Informationen und mit dem derzeitigen Ablauf ist von einem online Abschluss über die Knip Plattform dringend abzuraten. Das von Knip online gestellte Video mit dem BU Experten (der keiner zu sein scheint) ist noch viel schlimmer… Dazu mehr in einem anderen Artikel. Generell stehe ich jedoch auch der neuen Entwicklung sehr positiv gegenüber, habe ich doch bereits vor 16 Jahren mit der Onlineberatung begonnen und berate seit dem ausschließlich im Rahmen der Fernberatung am Telefon und online. Eine App und damit ein schneller Kontakt mit dem Berater und die Verfügbarkeit von Informationen über den eigen Vertrag kann durchaus hilfreich sein.

Jedoch dauert bei mir eine Beratung zu Berufsunfähigkeit mehrere Stunden, erfordert die Auswahl mit passenden Kriterien und ein individuelles Ausarbeiten und Festlegen der Berufsgruppe, der Risikofaktoren und der Erstellung eines persönlichen Angebots. Erst das Zusammenspiel aller Faktoren führt zu einer individuell passenden Absicherung und bedarfsgerechten Konditionen Weitere Informationen finden Sie auch unter folgenden Links. Bei Fragen sprechen Sie mich gern an, eins kann ich aber versprechen: Ohne einige Stunden investierte Zeit werden Sie niemals zu einem passenden Schutz kommen.


Beitragsanpassung der privaten Krankenversicherung und was sie jetzt tun können

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Am letzten Wochenende haben viele Versicherte Post von ihrer privaten Krankenversicherung bekommen und wurden darüber informiert, dass die Beiträge für den eigenen Versicherungsschutz zum 1. Januar 2017 steigen. Dabei spielen unterschiedliche Faktoren eine Rolle, ich möchte daher diesen Beitrag nutzen um etwas mehr Klarheit in dieses Thema zu bringen.

Die Ursachen der Beitragsanpassung

Für eine Anpassung der Beiträge gibt es ganz unterschiedliche Ursachen, daher sind diese Anpassungen auch keineswegs bei allen Versicherern und auch nicht bei allen Versicherten in einem Tarif identisch. Anpassungen werden daher abhängig von den Altersstufen, dem gewählten Tarif, der Frage ob sie in Bisex oder Unisex sicher sind und weiteren Faktoren beeinflusst. Zum Jahr 2017 kommt noch ein anderer Punkt dazu. Auch in der privaten Krankenversicherung in der es im eigentlichen Tarif keine Anpassung gibt, führt eine Erhöhung der Beiträge in der Pflegepflichtversicherung zu einem höheren Gesamtbeitrag im Jahr 2017.

Beitragsanpassung in der Pflegepflichtversicherung

Diese Beitragserhöhung kann durchaus 20% und mehr (auf den Beitrag der Pflegeversicherung) betragen. Dabei sollten wir jedoch so realistisch sein, dass wir hier über Anpassungen von 5 bis 8 Euro reden und zumindest bei Angestellten diese zur Hälfte dem Arbeitgeber landet. Während der Beitrag in der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung im Jahr 2017 auf 121,80 € als Höchstbeitrag ansteigt, zahlen Versicherte in der privaten Pflegepflichtversicherung (mit identischen Leistungen) oftmals Beiträge von deutlich unter 50 €, selbst nach der Erhöhung.

Steigende Kosten bei Ärzten und Behandlern

Auf der Ausgabenseite stehen viele private Krankenversicherer vor dem Problem der steigenden Kosten, welches diese nur sehr bedingt beeinflussen können. Natürlich lassen sich in die Versicherungsbedingungen Regelungen schreiben, welche dem Versicherer ermöglichen den Bezug von zum Beispiel Hilfsmittel über einen eigenen Großhändler zu organisieren, Medikamente oder sonstige Leistungen mit Rabattverträgen einzukaufen, im wesentlichen jedoch ist man Kostenerstatter. Dabei möchte ich gar nicht die Schuld auf die Ärzte oder andere Berufsgruppen abwälzen, wir haben jedoch allgemein das Problem, dass die Kosten für eine hochwertige medizinische Versorgung ansteigen.

Nun könnte man durchaus meinen das „hätte man wissen können“ oder zumindest „ahnen können“ und manche Versicherer haben dieses durchaus besser im Griff als andere. Auf der anderen Seite haben wir leider die Situation dass vielfach die private Krankenversicherung immer noch nach dem Motto: „Wer versichert mich denn billiger“ oder „Wer nimmt mich dann ohne Zuschlag“ beraten wird. So werden Entscheidungen für die private Krankenversicherung oftmals nach dem Preis, nicht aber nach der Leistung, dem Versicherer oder anderer Fakten getroffen. Einige Beispiele und weitere Erklärungen dazu finden Sie unter anderen in den folgenden Beiträgen:

Niedrigzinsphase und deren Folgen

Wer noch vor einigen Jahren Geld anlegen wollte, der bekam selbst auf ein Tagesgeldkonto zu guten Zeiten 4 %. Vier Prozent für eine Geldanlage, welche täglich verfügbar war, nahezu vollständig sicher und ohne Risiken. Auch in der privaten Krankenversicherung wird Geld angelegt. Denn das Prinzip einer kapitalgedeckten Versorgung ist nun einmal, dass in jungen Jahren weniger Kosten verursacht werden als Beiträge gezahlt. Diese Differenz geht- ganz vereinfacht- in den großen Topf der Altersrückstellungen und vermindert den Beitrag im Alter. Natürlich ist das eine sehr vereinfachte Darstellung und die Zuführung zu den Altersrückstellungen sind deutlich komplizierter. So ist es auch davon abhängig wie leistungsfähig ein Tarif ist, welche Leistungen also heute (und in Zukunft) versprochen werden und wie sich diese entwickeln.

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Wer monatlich 100 € spart, hierfür 4 % Zins bekommt und das ganze 30 Jahre durchhält, der profitiert am Ende von 32.760 € Zinsertrag und hat ein Gesamtkapital von über 68.000 €. Sinkt der Zins nur um ein (niedriges) halbes Prozent, so vermindern sich die Zinsen um 5.639 € und betragen damit nur noch 20.121 €.

Was Sie nach der Beitragsanpassung tun sollten

Bereits vor einiger Zeit habe ich in einem Beitrag ausführlich beschrieben, was Sie nach Erhalt der Information zur Beitragsanpassung tun sollten. Dabei geht es insbesondere darum, keine übereilten Entscheidungen zu treffen und sich genau vor Augen zu führen welche Folgen eine solche Entscheidung hat.beitrag-bap

So lassen sich übereilt getroffene Entscheidungen oft nicht mehr rückgängig machen oder nur mit gravierenden Folgen wieder korrigieren. Wer dabei zu schnell oder übereilt zum Beispiel seine Selbstbeteiligung erhöht, der wird später Probleme haben diese wieder zu reduzieren. Eine Reduzierung der Selbstbeteiligung ist eine Leistungsverbesserung, welches in den meisten Fällen eine neue Gesundheitsprüfung nach sich zieht.

Nicht in eine Tarifstufe wechseln, welche heute nicht angepasst wird

Eine beliebte Empfehlung von überforderten Beratern ist oftmals ein schneller Wechsel in eine höhere Selbstbeteiligungsstufe. Dabei verringert sich der Beitrag sofort, oftmals wird jedoch nicht bedacht dass dieses weit reichende Folgen haben kann. Nicht nur, dass genau zu berücksichtigen ist wie viele Kosten denn nun (mehr) selbst getragen werden müssen, nein auch die folgenden Anpassungen spielen eine Rolle. so ist es in den allerwenigsten Fällen sinnvoll, heute in eine Tarifstufe zu wechseln die nicht angepasst war. Auch dieser Tarifstufe steht (dann vielleicht im nächsten Jahr) eine entsprechende Anpassung ins Haus.

Soll ich zu einer anderen Gesellschaft wechseln?

Diese Frage wird mir oftmals gleich nach der Beitragsanpassung gestellt. Auch hier ist eine seriöse Empfehlung und Beratung nicht möglich, ohne zumindest weitere Umstände zu kennen. Dazu spielt es eine entscheidende Rolle ob sie in der alten Tarifwelt oder schon in neuen Tarifen sind. Auch stellt sich die Frage wie alt sie sind, seit wann sie bei der bisherigen Gesellschaft und in den bisherigen Tarifen versichert sind und ob die Anforderungen an die Tarife noch denen entsprechen die es bei der Einführung der Tarife bzw. beim Abschluss waren. Leider erlebe ich nur zu oft, dass damals bei der Entscheidung für die private Krankenversicherung damit bei der Entscheidung für den Tarif die Gesellschaft keine wirkliche Beratung stattfand. Der Berater entschied welche Gesellschaft und Tarif die richtige ist, der Berater musste es ja wissen und die oder der Versicherte haben einfach geglaubt. Geglaubt ohne zu hinterfragen ob es Alternativen gibt, geglaubt ohne zu überlegen warum denn gerade diese Gesellschaft oder dieser Tarif empfohlen wurde.

Versteckte Probleme in den Gesundheitsangaben

Dazu kommt in verschiedenen Altverträgen das Problem, Gesundheitsangaben sind nicht korrekt und vollständig gemacht worden. Da schlummern also Pulverfässer in den Bestand, und in vielen Fällen kann der Versicherer zumindest in den nächsten Jahren problemlos die rote Karte in Form einer Anzeige Pflichtverletzung ziehen. Wenn dieses so ist und Gesundheitsangaben bei“ nicht, nicht vollständig gemacht worden sind, so ist auch dieses ein Problem welches gelöst werden muss.

Eine solche Lösung kann ein Wechsel zu einer anderen Gesellschaft sein, wenn diese aus anderen Gründen sowieso ansteht. Ein Wechsel der Gesellschaft ist kein Allheilmittel. In den meisten Fällen wird dieser mit einem erhöhten Beitrag einhergehen, Denn das Eintrittsalter hat sich gegenüber der ursprünglichen Tarifauswahl verändert. Weiterhin sind Tarife angepasst worden, haben sich Rahmenbedingungen geändert und auch hier führen diese Veränderungen meist zu einer höheren Prämie.

Tarifwechsel innerhalb der Gesellschaft

Der Wechsel des Tarifes innerhalb der eigenen Gesellschaft ist für viele Versicherte der letzte Strohhalm. So gibt es in der privaten Krankenversicherung natürlich genügend Versicherte, welche die Leistungen auch genutzt haben. Wer also in den letzten Jahren krank war und vielleicht zudem schon etwas älter ist, für den macht ein Wechsel der Gesellschaft in den meisten Fällen keinen Sinn. Für all diese hat der Gesetzgeber jedoch eine Möglichkeit geschaffen die Versicherungsbeiträge ohne Gesellschaftswechsel zu reduzieren. Der sogenannte Tarifwechsel, geregelt im Paragrafen 204 des Versicherungsvertragsgesetzes nicht einen Wechsel in einen gleichartigen Versicherungsschutz. Für diesen Wechsel darf der Versicherer keine Zuschläge erheben, und muss diesen auch nicht mehr gesunden Bestandskunden erlauben.

Leider ist es bei vielen Gesellschaften nach wie vor ein Problem, die entsprechenden Angebote zu bekommen. Auch wenn inzwischen Angebote zu dem Tarifwechsel verschickt werden, wer sagt dem Versicherten das hier der optimale Tarifwechsel angeboten wurde. Auch die Gegenüberstellung der Leistungen zwischen dem alten Versicherungsschutz und den neu angebotenen Tarif stellt für viele Versicherte ein großes Problem dar. Hier kann professionelle Hilfe unterstützend tätig sein und einen solchen Tarifwechsel erleichtern. Dazu gibt es eine Unmenge an seriösen, aber noch eine viel größere Anzahl unseriöser Anbieter. Hier werden horrende Honorare verlangt, hier werden Vollmachten gefordert welche jedwede Kontaktaufnahme durch den Versicherer bieten, hier werden Gespräche geführt die er aggressiven Verkauf in einer Beratung ähneln.

Einen solchen Tarifwechsel sollten Sie Profis überlassen. Bei unseren eigenen (Makler-) Kunden gehört auch eine solche Tarifwechselberatung zu dem eigenen Beratungsanspruch. Ich halte es für fatal vor Jahren eine private Krankenversicherung vermittelt zu haben und dann heute nicht mehr bei Fragen für einen Wechsel zur Verfügung zu stehen. Für Fremdkunden, also Kunden wo der Vertrag nicht durch uns vermittelt wurde, ist so eine Beratung sehr schwierig. Nicht nur dass wir weder die damaligen Grundlagen, noch die Gegebenheiten heute kennen, wenden Sie sich bei Fragen gerne an mich, ich kann Ihnen gegebenenfalls direkt oder mit einem Kontakt helfen.

Einige trifft es besonders hart, mal wieder

Fast genau vor einem Jahr habe ich über die gravierenden Beitragsanpassungen bei der AXA Krankenversicherung geschrieben.

Es gab Versicherte die im Jahr 2015 mit einer Anpassung von über 34 % zu kämpfen hatten. Einige haben sich dann entschieden dieses Risiko nicht weitertragen zu wollen und das Unternehmen verlassen. Andere wiederum waren der Meinung dass dieses wohl ein Ausreißer war und zukünftig dann Stabilität einkehren würde. Leider trat dieses für Versicherte im  Tarif Vital oder auch dem EcoRA nicht ein. Auch in diesem Jahr sind Versicherte von größeren Anpassungen betroffen. So sind auch zum 1.1.2017 Anpassungen von 20-30 % für bestimmte Altersgruppen möglich, und zwar auch in Tarifen die im letzten Jahr bereits angepasst worden.

Debeka mit 19 % Anpassung

Aber auch bei anderen Gesellschaften sind Anpassungen nötig. So erreichte mich vor einigen Tagen diese E-Mail von einem Leser:

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Es handelt sich hierbei um den Tarif für Angestellte, nicht Beamte, bei der Debeka. Hier kann ich die Entrüstung über 19 % Beitragsanpassung auf der einen Seite verstehen, bei genauerem Lesen relativiert sich dieses etwas. Es handelt sich hier um eine Anpassung von 70 €, diese sind für eine monatliche Erhöhung durchaus happig. Aber, und jetzt kommen die Einschränkungen:

Wir sprechen über eine Beitrag von 440 € (zuzüglich Pflege, Krankengeld usw.) aber wir sprechen auf der anderen Seite immer noch über einen Beitrag der etwas mehr als die Hälfte des Beitrages für die gesetzliche Krankenversicherung beträgt. Dazu besteht eine Absicherung in einem deutlich höheren Leistungsniveau. In meinem Beitrag zu der AXA Beitragserhöhung im letzten Jahr habe ich bereits eine Tabelle mit dem Vergleich zur gesetzlichen Krankenkasse veröffentlicht. (hier direkt die Tabelle aufrufen)

Nehmen wir diese als Grundlage, so sparte der Versicherte bisher (bei einem Beitrag von 370 €+ Krankengel+ Pflege gegenüber dem Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenkasse (den er als Angestellter über der Grenze zahlen müsste) immerhin 250 € monatlich. O. k., die Ersparnis reduziert sich nun auf knapp 190 €. Dennoch gilt genau die Aussage, welche ich im letzten Jahr getroffen haben. Die Ersparnis gegenüber der gesetzlichen Krankenkasse ist im Moment noch so groß, dass genügend Mittel zur Verfügung stehen zusätzlich Vorsorge für das Alter zu treffen. Auch in den letzten Jahren (dieser Kunde ist ja schon seit acht Jahren in dem Tarif) gab es genügend Möglichkeiten Rücklagen zu bilden.

Dabei haben wir noch nicht berücksichtigt das für die Mehrleistungen seines Tarifes in der privaten Krankenversicherung Zusatzversicherungen notwendig wären. Auch hierfür wäre irgendetwas zwischen 50 und 100 € monatlicher Beitragsaufwand erforderlich.

RuV, Hanse Merkur, Continentale

und dabei könnte ich diese Liste unendlich weiterführen, haben natürlich ebenfalls mit Anpassungen ihrer Tarife zu kämpfen. Und natürlich fällt eine Anpassung in einen Tag mit sehr hohen Leistungen und vielleicht noch ohne Selbstbeteiligung in absoluten Beträgen höher aus, als eine prozentual gleichwertige Anpassung in einem Basisschutz. 10 % von 400 € sind eben nun mal weniger als 10 % von 700 €.

Jetzt muss man hinterfragen, wie weit eine solche Anpassung einmalig oder öfter vorkommt, ob der angepasste Beitrag noch im finanziellen Rahmen liegt und worauf gegebenenfalls verzichtet werden kann. Das kann eine Leistungseinschränkung sein (setzt aber dann natürlich voraus das zu viel Leistungen derzeit versichert sind), ein Tarifwechsel oder der Wechsel zu einer anderen (voraussichtlich beitragsstabileren) Gesellschaft.

Welche Schritte soll ich unternehmen?

Diese Frage kommt immer unmittelbar nach der Beitragsanpassung. Hier ist es wichtig zu wissen dass es keine pauschale Empfehlung gibt. Wichtig ist dass sie sich intensiv mit ihrem Versicherungsschutz auseinandersetzen. Überlegen Sie gut, ob die Leistungen die dort versichert sind so benötigt werden. Weiterhin schauen Sie sich die Beitragsentwicklung in der Vergangenheit an. Trauen Sie dem Versicherer zu, langfristig eine gewisse Art von moderater Beitragsentwicklung zu gewährleisten?

Diese Frage hat zwar auf der einen Seite was mit hellsehen zu tun, auf der anderen Seite ist diese durchaus berechtigt. Denn wenn sie kein Vertrauen in ihren Vertragspartner (den sie noch die nächsten Jahrzehnte haben werden) mehr haben, dann muss hier eine Entscheidung getroffen werden. Diese Entscheidung kann zu einem Tarifwechsel, einem Wechsel der Gesellschaft oder eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung führen. Alle diese Entscheidungen sind mit gravierenden Folgen verbunden.

Daher kann ich Ihnen nur raten, sich hier vertrauensvoll an einen Berater ihrer Wahl zu wenden und sich mit einer Entscheidung Zeit zu lassen. Ein Wechsel und ein schneller Antrag bei einer neuen Gesellschaft und dort am besten noch mit allen Gesundheitsfragen mit Nein beantwortet, wird sie zu viel größeren Problemen führen die Beitragsanpassung jemals gehabt hätte.

Bei weiteren Fragen nutzen Sie gern das Kontaktformular oben rechts, den Live Chat unten links oder das Anfrageformular unter dem Menüpunkt private Krankenversicherung. Für alle Entscheidungen gilt:

Überlegen Sie gut was sie tun, schnelle Entscheidungen sind fast nie hilfreich!

Jetzt noch schnell den Berufsunfähigkeitsschutz beantragen, oder doch warten?

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Das Jahresende ist nicht mehr lang hin und viele versuchen noch alles was auf den To-Do Listen steht zu erledigen. Das sind oftmals auch Dinge die jetzt nicht so viel Spaß machen- Versicherungen stehen dort auch weit oben auf der Liste.

Dennoch habe ich bereits in einem älteren Beitrag beschrieben,

…  warum es unverantwortlich ist keinen Versicherungsschutz für den Fall der Berufsunfähigkeit zu haben

und zum Glück steigt das Bewusstsein in der Bevölkerung durchaus an. Das sieht man auch an den Anfragen die mich hier erreichen, immer öfter sind dort Auszubildende dabei, oftmals beschäftigen sich die Eltern mit dem notwendigen Versicherungsschutz für die Kinder und sorgen damit für einen wichtigen Baustein zu Beginn der Ausbildung oder des Studiums.

Warum ein rechtzeitiger Beginn so wichtig ist?

Zwei Drei Gründe gibt es, welche den Versicherungsschutz gegen das Risiko der Berufsunfähigkeit teurer machen. Der erste und noch am einfachsten nachvollziehbare Grund, ist das Eintrittsalter. Je älter Sie bei Vertragsbeginn sind, desto höher ist die Versicherungsprämie. Während Schüler, Auszubildende oder Studenten aber auch Berufsanfänger noch einen günstigeren Versicherungsschutz bekommen können, wird es mit steigendem Alter schwieriger. Aber da sind wir auch schon bei dem zweiten Grund, dem Gesundheitszustand. Natürlich gibt es Erkrankungen die im Kindes-/Jugendlichenalter auftreten und später wieder verschwinden, Allergien gehören dazu, auch einige Hauterkrankungen und anderes. Im Wesentlichen nehmen aber die Erkrankungen im Alter zu. Und umso mehr Erkrankungen vorliegen, umso mehr Untersuchungen und Behandlungen stattgefunden haben, desto schwerer wird es einen entsprechenden Versicherungsschutz zu bekommen. Irgendwann bleibt nur die Wahl zwischen

Zuschlag oder Ausschluss- für was soll ich mich entscheiden?

Doch damit wird der Versicherungsschutz entweder teurer oder er wird ausgehöhlt. Damit das nicht passiert sollten Sie sich rechtzeitig um eine entsprechende Absicherung bemühen. Ein späterer Berufswechsel ist damit in der Regel nicht mehr anzeigepflichtig und somit bleibt eine bereits abgeschlossene Police gültig. Auch wenn der neue Beruf risikoreicher ist und damit nur zu einer höheren Prämie versicherbar wäre, ändert das an einem bestehenden Vertrag nichts. Und damit sind wir auch schon bei dem dritten Grund für einen frühzeitigen Vertrag, der Berufsgruppeneinstufung. Diese entscheidet über die Höhe der Versicherungsprämie, nicht über die Qualität des Versicherungsschutzes. Dennoch gilt auch hier eine möglichst gute Einstufung früh zu sichern. Auf der anderen Seite kommen mit steigendem Alter durchaus auch risikoreichere Hobbys dazu, für welche einige Versicherer deutliche Zuschläge verlangen.

Die am häufigsten gestellte Frage in den letzten Wochen ist:

Wird im nächsten Jahr wirklich alles teurer?

Diese ist ganz eindeutig mit ja zu beantworten. Das bedeutet aber nicht, dass Sie übereilt und voreilig eine Entscheidung treffen sollen. Machen Sie sich in Ruhe Gedanken, wägen Sie ab welchen Versicherungsschutz sie benötigen und lassen Sie sich ausführlich dazu beraten. Am Ende nützt ein schnell abgeschlossener, schlechter Versicherungsschutz viel weniger und Sie hätten besser gewartet.

Warum wird es denn überhaupt teurer?

Das hat im speziellen zwei Gründe. Der erste Grund liegt auch hier ganz simpel im Eintrittsalter. Wie oben bereits erläutert sind sie im nächsten Jahr „vermutlich“ ein Jahr älter. Und genau deshalb werden sie auch die Versicherungsprämie für ein höheres Eintrittsalter zahlen müssen. Ob das nun 5, 10 oder 15 % sind ist vom Versicherer abhängig und wird auch durch die Art und den Umfang des Versicherungsschutzes bestimmt. Richtig ist aber, es wird teurer. Dabei ist zu beachten, dass sie dann diese höhere Prämie über die gesamte Vertragslaufzeit zahlen müssen.

Der zweite Grund warum es speziell zum 1. Januar 2017 teurer wird ist der sogenannte Garantiezins, dieser wird nämlich gesenkt. Weniger Garantiezins bedeutet mehr Beitrag. Nehmen wir diese beiden Faktoren zusammen, so kann es für viele durchaus sinnvoll sein, sich noch in diesem Jahr um einen entsprechenden Versicherungsschutz zu kümmern.

„Dieses Jahr“ bedeutet aber bitte nicht nach Weihnachten

Ich weiß, die Vorweihnachtszeit, man hat viel zu tun, die Kinder haben Weihnachtsfeier, in der Firma geht es drunter und drüber und irgendwie weiß man nicht wo einem der Kopf steht. Das mag alles sein, aber fangen Sie bitte nicht nach Weihnachten mit der Auswahl des entsprechenden Versicherungsschutzes an, wenn es dieses Jahr noch etwas werden soll.

Die Antragstellung in der Berufsunfähigkeitsversicherung erfordert ein wenig Aufwand. Da müssen Gesundheitsfragen beantwortet werden, vielleicht noch bei Ärzten angefragt oder Befunde besorgt werden und diese Unterlagen entsprechend aufbereitet. Und ja, auch für mich- Ihrem Versicherungsmakler- ist nicht nur Weihnachten, sondern auch Jahresende. Auch hier kommen teilweise so viele Anfragen für eine Beratung herein, dass nicht alle gleichzeitig erfüllt werden können. Aus diesem Grund wird es für einige keine andere Variante geben, als dann doch auf eine Beratung im nächsten Jahr auszuweichen.

Aber ich brauch doch noch, dann wird es doch teurer…“ ja, warum es teurer wird habe ich oben erklärt, das wissen wir aber nicht erst seit gestern. Die Garantiezinssenkung ist seit längerem bekannt, und auch die Tatsache, dass Sie versicherungstechnisch ab dem 1. Januar bei den meisten Gesellschaften ein Jahr älter sind ist nicht ganz neu. Sollten Sie also noch eine Beratung zur Berufsunfähigkeitsversicherung benötigen, so tun Sie mir bitte einen großen Gefallen und melden sich rechtzeitig. Rechtzeitig heißt nicht mehr nach Weihnachten.

Was Sie für eine gute Beratung tun können…

Nicht nur ich als ihr Berater, auch sie können dazu beitragen, dass eine Beratung erfolgreich wird. Anfragen wie „schicken Sie mir doch mal ein Angebot“ oder „sagen Sie mir einfach welchen Vertrag ich abschließen soll“ helfen uns beiden nicht weiter. Mit einer Beratung sollen Sie so viel Wissen bekommen, dass Sie fundiert und begründet eine Entscheidung treffen können. Diese Entscheidung kann für den Abschluss eines Vertrages ausfallen, kann aber im Gegenzug auch gegen den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung ausfallen. Dann gibt es durchaus rechts und links davon andere Produkte die manchmal besser geeignet sind. Aus diesem Grund ist eine Beratung unerlässlich. Eine solche lässt sich aber nicht in 10 Minuten mal nebenbei abhanden und auch mein Tag hat nur eine begrenzte zeitliche Kapazität. Wenn diese Beratungsstellen ausgeschöpft sind ist es eben nicht mehr möglich.

„Dann gehe ich woanders hin“

Auch das steht Ihnen natürlich frei und es gibt viele einige sehr qualifizierte Kollegen zu denen ich Ihnen uneingeschränkt raten würde und auch werde. Jedoch werden Sie bei den „guten“ und qualifizierten Kollegen das gleiche Problem haben und eben nicht innerhalb von Tagen einen Beratungstermin bekommen können, denn auch diese haben viel zu tun.

Es wird sich immer ein Berater Verkäufer finden, der Ihnen schnell und unkompliziert einen entsprechenden Vertrag verkauft. die qualifizierten und umsichtigen Kollegen sind es aber, die solchen Unsinn später wieder ausbaden müssen. Darauf habe ich, wie viele meiner Kollegen, keine große Lust.

Treffen Sie die Entscheidung richtig und begründet, oder gar nicht!

Doch eben hatte ich ja bereits angekündigt, dass Sie auch etwas dazu tun können. Besorgen Sie sich entsprechende Unterlagen Ihrer Ärzte, tragen Sie Ihre Gesundheitshistorie zusammen und schauen Sie sich schon einmal Gesundheitsfragen an. Bei mir hier auf der Seite im Downloadbereich können Sie sich unter dem unter Begriff „Antragsunterlagen“ einfach einmal einige dieser Formulare ansehen und so ein Gefühl dafür bekommen, was der Versicherer alles wissen möchte.

Vor einer Beratung füllen Sie bitte den Kriterienfragebogen zur Berufsunfähigkeit aus. Auch eine gute Idee ist es, den Leitfaden zur Berufsunfähigkeitsversicherung zumindest ansatzweise gelesen zu haben. Und wenn Sie dann noch Zeit und Lust haben sich eingehender und tiefgründiger mit dem Thema zu beschäftigen, dann schauen Sie sich hier einmal die Auswahlkriterien an und lesen einige der Beiträge zum Thema Berufsunfähigkeit im Blog.

Familienversicherung beendet – kann ich mein Kind rückwirkend versichern?

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Es ist wieder einmal Jahresende und die gesetzlichen Krankenkassen brauchen Geld. Nein, nicht ganz, der Gesundheitsfond braucht Geld um die Ausgaben zu schultern. Nicht nur deshalb wird momentan (glaube ich den Anfragen im LiveChat oder per Mail) verstärkt angefragt und die Familienversicherung beendet, rückwirkend.

Daraus resultieren zum Teil Nachzahlungen > 10.000 € und die gesetzlichen Kassen beabsichtigen nicht diese zu reduzieren, warum auch, denn das Geld steht Ihnen zu. Da sich aber einige Fragen häufen, hier mal eine kleine Liste mit Fragen und Antworten zum Ende des kostenfreien Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse, der Weiterversicherung oder aber der Mitversicherung in der privaten Krankenversicherung.

Aber ich wusste doch nicht, dass….

Nun, „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht“, hat schon meine Oma damals gesagt. Nur weil ich als Versicherter einer gesetzlichen Kasse oder als Eltern eines familienversicherten Kindes nicht wusste wann die Familienversicherung endet, nur dann bedeutet das auch nicht nichts zahlen zu müssen. Die gesetzliche Krankenkasse prüft daher normalerweise regelmäßig das Einkommen. Umfangreiche Auskunftspflichten des Versicherten ergeben sich aus dem Sozialgesetzbuch V, dort heisst es unter anderem

§ 206 SGB V Auskunfts- und Mitteilungspflichten der Versicherten
(1) Wer versichert ist oder als Versicherter in Betracht kommt, hat der Krankenkasse, soweit er nicht nach § 28o des Vierten Buches auskunftspflichtig ist,

  1. auf Verlangen über alle für die Feststellung der Versicherungs- und Beitragspflicht und für die Durchführung der der Krankenkasse übertragenen Aufgaben erforderlichen Tatsachen unverzüglich Auskunft zu erteilen,
  2. Änderungen in den Verhältnissen, die für die Feststellung der Versicherungs- und Beitragspflicht erheblich sind und nicht durch Dritte gemeldet werden, unverzüglich mitzuteilen.
    Er hat auf Verlangen die Unterlagen, aus denen die Tatsachen oder die Änderung der Verhältnisse hervorgehen, der Krankenkasse in deren Geschäftsräumen unverzüglich vorzulegen.
    (2) Entstehen der Krankenkasse durch eine Verletzung der Pflichten nach Absatz 1 zusätzliche Aufwendungen, kann sie von dem Verpflichteten die Erstattung verlangen.

Nun ist eine Hochzeit durchaus ein solches Ereignis und ändert die Lebensumstände deutlich. Daher ist eine solche auch der Krankenkasse anzuzeigen, was meist einen Fragebogen zur Versicherung des neuen Ehepartners und eine Prüfung der Familienversicherung nach sich zieht.

Nur weil die Kasse nicht fragt, heisst es also nicht, dass es diese nicht interessiert- SIE müssen dennoch UNVERZÜGLICH informieren. Ob das Kind dann weiter Familienversicherungsanspruch hat und damit kostenfrei versichert ist und bleibt, das können Sie hier einfach nachschauen:

kind-wo-versichert-2016

Ach, wird schon gut gehen…

Einige von Ihnen, die diesen Artikel jetzt lesen, haben es wirklich nicht gewusst. Diese waren vom Schreiben der Krankenkasse ernstlich überrascht und geschockt über die Beitragsnachforderung von einigen tausend Euro und zudem der neuen Berechnung des monatlichen Beitrags. Andere wiederum werden sich nun ertappt fühlen, ertappt bei dem „ach ja, wusste ich, dachte es geht schon gut“ Gedanken und nein, Sie müssen weder Ihrer Kasse noch mir sagen zu welcher Gruppe Sie gehören.

Es gibt aber durchaus viele Versicherte die nach Ihrer Heirat erst einmal abwarten und nichts tun. Einige wissen jetzt schon um den Wegfall der beitragsfreien Familienversicherung und die Beitragspflicht der Kinder. Aber… dann liegt es erstmal, es fragt ja keiner und Versicherungsschutz besteht auch erstmal- also bleibt es da liegen wo es ist. Wer zahlt schon gern (zusätzliche) 170 € oder mehr für die gesetzliche Krankenkasse des Kindes, wenn es doch auch ganz bequem kostenfrei geht.

Diese Gruppe, vielleicht gehören Sie ja dazu, sollte sich gut überlegen ob dieser Zustand so bleiben soll und falls Sie sich dafür entscheiden sollten, dann machen Sie sich Gedanken über die Konsequenzen und legen den Betrag Monat für Monat schon mal zur Seite. Die Kassen sind- anders als früher- weit mehr „hinterher“ und treiben Ihre Beiträge auch ein, zu recht übrigens.

Fliegen die Kinder rückwirkend aus der GKV raus?

Es ist zunächst ein Unterschied ob die Familienversicherung endet, oder ob der Versicherungsschutz gänzlich beendet wird. Daher ist es hier sinnvoll grundsätzlich die Begriffe zu klären. Die Kinder, so Sie denn keinen Anspruch mehr auf die Familienversicherung haben, fallen damit rückwirkend aus dieser heraus. Das heisst eben aber NICHT, dass hier keine Leistungs-/ Beitragspflicht in der GKV besteht. beendigung-fam-vers

Gerade weil hier niemand wusste (oder wissen wollte) das diese kostenfreie Mitgliedschaft nicht mehr existiert, wurden meist für die Kinder auch Leistungen genutzt. Also die Karte der GKV beim Arzt vorgelegt und eingesetzt und damit auch Kosten produziert. Somit steht der GKV natürlich auch ein Beitrag zu und diesen versucht diese über einen Bescheid zum (rückwirkenden) Ende der Familienversicherung geltend zu machen.

Was ist mit erbrachten Leistungen, Arztrechnungen, Medikamenten?

Wie oben in der Grafik zu erkennen, bestand zu jeder Zeit Versicherungsschutz in der GKV und das hier fälschlicherweise. Denn eigentlich wäre (bei rechtzeitiger Meldung) die Frage der Familienversicherung am Tag oder nach der Hochzeit entscheiden worden. DANN HÄTTEN Sie damals entscheiden können, ob Ihr Kind in der GKV freiwillig versichert werden soll, oder ob Sie dieses in der PKV versichern wollen. (Achtung: Beamte haben Ausnahmen, die siehe unten)

Da diese Entscheidung nicht getroffen wurde/ werden konnte, muss dieses nun rückwirkend betrachtet werden. Die gesetzliche Kasse wäre und ist auch für alle Leistungen aufgekommen, die Ihr Kind im Rahmen einer ärztlichen Versorgung hätte nutzen wollen und sollen. Diese Leistungen sind natürlich mit Kosten verbunden und würden Sie die GKV rückwirkend verlassen, so wären diese Kosten zu erstatten.

Laufende Kieferorthopädie in der GKV

Problematisch wird es jetzt. Hat Ihr Kind eine laufende kieferorthopädische Behandlung in der GKV Zeit begonnen, so wurde hierfür ein Heil- und Kostenplan eingereicht und die GKV hat diesen genehmigt. Einige Kassen bieten zudem ergänzende Leistungen an, welche nicht übertragbar auf andere Kassen und schon gar nicht auf die PKV sind. Selbst wenn die PKV den Antrag auf Krankenversicherung für das Kind annehmen würde, so müssten Sie mit einem Ausschluss der laufenden (oder generell der) Kieferorthopädie rechnen. Eine laufende Behandlung lässt sich nicht versichern, das wäre wie ein brennendes Haus gegen Feuer versichern zu wollen. Zudem gelten ggf. Wartezeiten, so wird ein solcher Wechsel hier mehr als unmöglich/ unattraktiv.

Rückwirkende Versicherung in der PKV

Hier stehen wir vor einem weiteren Problem. Die rückwirkende Versicherung in der privaten Krankenversicherung ist meist nicht möglich. Nun denken leider viele, es müsste doch toll sein für die PKV, keine Leistungen erbringen weil der Zeitraum schon rum ist und dennoch Beiträge kassieren. Klingt gut, ist es aber dennoch nicht. Die private Krankenversicherung wird den Antrag auf PKV für das Kind maximal einige Monate rückdatieren können und wollen. Eine rückwirkende Versicherung für Jahre ist nicht machbar.

Daher stellt sich die Frage wo das Kind wie am besten versichert bleiben oder werden kann. Einige Möglichkeiten und Optionen stehen Ihnen dann zur Verfügung, je nachdem welche am besten passt. Hierzu bedarf es in der Regel Beratung und Aufklärung, denn diese Entscheidung ist so einfach nicht wieder zu revidieren. Daher schauen wir und gern einmal die Optionen weiter an.

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Option 1:

Dauerhafte Versicherung in der gesetzlichen Krankenkasse. Dieses ist eine Möglichkeit und von der Abwicklung zudem recht einfach. Sollten Sie sich also dafür entscheiden das Kind weiterhin und dauerhaft in der GKV zu lassen, so erklären Sie dieses gegenüber der gesetzlichen Krankenkasse. Dort wird in der Regel ein Antrag auf freiwillige Mitgliedschaft gefordert und dieser ist einzureichen. Damit wird aus der kostenfreien Familienversicherung gem. § 10 SGB V eine freiwillige Versicherung gegen eigenen Beitrag.

Der Beitrag hierfür liegt in etwa bei 170-180 € monatlich inklusive der Pflegepflichtversicherung. Bitte beachten Sie hierbei noch, es gibt dann für diese Beiträge KEINEN Arbeitgeberzuschuss zur Kranken-/ Pflegeversicherung. Sollten Sie sich später doch für einen Wechsel in die PKV entscheiden, gilt KEINE Bindungsfrist von 18 Monaten, auch wenn die gesetzlichen Kassen das gern mal behaupten.

Artikel: Keine Bindungsfrist bei Wechsel in PKV

Option 2:

Sollten Sie sich entscheiden Ihr Kind in der privaten Krankenversicherung versichern zu wollen, so muss hier zunächst einmal der passende Tarif und der Versicherer gefunden werden. Dieses muss NICHT der Versicherer sein, bei dem Sie selbst oder ein anderes Elternteil versichert ist, sondern kann frei gewählt werden.

Nicht alle Unternehmen versichern Kinder auch allein, eine

Übersicht der Unternehmen mit Kinderalleinversicherung

finden Sie bei mir hier im Downloadbereich. Sollten Sie hierüber nachdenken, handeln Sie bitte nicht übereilt und überlegen sich genau welche Leistungen Ihr Tarif enthalten soll und welche Leistungserweiterungen (zBsp. Naturheilkunde, Osteopathie, Kieferorthopädie etc) für Ihr Kind wichtig sind. Weitere HINWEISE was hier zu beachten ist und welche Fragen beantwortet werden sollten, habe ich unter dem Punkt „Auswahlkriterien“ zusammengestellt. Nachdem Sie dieses für sich beantwortet haben, füllen Sie gern den Fragebogen zur Krankenversicherung einmal aus. Erst danach lassen sich Unterschiede zwischen den vielen Tarifen herausfiltern und der passende Schutz finden.

Der Versicherungsschutz in dieser Option beginnt in der Zukunft, frühestens jedoch zum nächsten Monatsersten. Dabei stellen Sie einen entsprechenden Antrag und übersenden der GKV später den Nachweis der Weiterversicherung, die so genannte Folgeversicherungsbestätigung.

Option 3:

Diese ist vergleichbar mit der Option 2, jedoch geht der Schutz in der PKV noch einige Zeit zurück. Das sind bei den Unternehmen unterschiedliche Zeiten. Einige versichern gar nicht, andere einen, drei oder auch sechs Monate rückwirkend, in Ausnahmefällen auch länger. Auch hier wird das Kind privat versichert, auch hier gilt der Versicherungsschutz praktisch erst ab heute, die Gesellschaft bekommt aber für den rückwirkenden Zeitraum schon Prämien und die GKV kann ggf. in Absprache früher enden. Das ist nur dann sinnvoll, wenn in den Monaten KEINE Rechnungen oder andere Kosten angefallen sind, da die GKV diese sonst nachfordern würde.

Findet sich nun ein Versicherer welcher zurück datierten Versicherungsschutz bietet, gilt es noch mit der GKV zu klären welchen Austrittstermin Sie wählen können. Haben Sie aber einen Antrag auf freiwillige Versicherung in der GKV schon gestellt, so denken Sie bitte daran, dieser kann nur mit Frist zum Ende des ÜBERNÄCHSTEN Monats wieder gekündigt werden.

Option BEAMTE:

Bei den Beamten sieht es noch etwas anders aus. Hier besteht ggf. auch rückwirkend Anspruch auf Beihilfe, also eine Kostenerstattung welche bei Kindern meist bei 80% liegt. Ergänzend dazu sind dann noch die 20% Restkosten zu versichern. ACHTUNG: Einige Beihilfestellen gewähren den Zuschuss/ die Beihilfe erst dann, wenn Sie eine Absicherung der Restkosten nachweisen. Auch sind hier ebenfalls Vorgaben zur Versicherungspflicht zu erfüllen. Es reicht daher nicht aus, eine Beihilfe von X Prozent zu haben und den Rest selbst zu zahlen.

Was nun zu tun ist!

Überlegen Sie sich sehr genau, welches der beiden Systeme für die Weiterversicherung Ihres Kindes das richtige ist. Beachten (und lassen Sie sich beraten) Sie dabei auch die Sonderregelungen zum Krankengeld des Kindes, zur Kur und sonstigen Leistungen der GKV. Nachdem Sie entschieden haben wo das Kind versichert werden soll, bemühen Sie sich bitte um den passenden Schutz und ERST DANACH stellt sich die Frage welcher passende Beginn die richtige Variante ist.

Für Angebote und Vorschläge zur PKV von Kindern ist ZWINGEND eine Beratung notwendig. Anfragen a la „Schicken Sie mir doch mal den besten Tarif“ oder „machen Sie mir ein Angbeot für die PKV des Kindes“ und dazu „möglichst billig“ eignen sich nicht für eine Anfrage. Sollten Sie hierzu Fragen haben und Beratung benötigen, besorgen Sie bitte schon mal folgende Unterlagen

Sobald Ihnen all diese Unterlagen vorliegen, senden Sie mir gern eine Mail an pkv@online-pkv.de oder stellen Ihre Anfrage über den LiveChat (links unten) oder das Anfrageformular.

In den meisten Fällen lässt sich recht unkompliziert eine Lösung finden, die je nach Bedarf gesetzliche oder private Versicherung oder auch ein Mix aus beiden Systemen als Grundlage hat. Übereilt sollte solche Entscheidung nie getroffen werden. Auf Anfragen nach dem Einkommen oder geänderten persönlichen Verhältnissen nicht zu antworten und die GKV „betteln“ zu lassen ist hingegen keine wirkliche Option. Diese „Vogel Strauß“ Politik bringt Sie hier leider nicht weiter und macht es eher deutlich teurer.

Und natürlich sind Nachzahlungen in vierstelliger Höhe ärgerlich, andererseits bestand eben auch Versicherungsschutz und Leistungen wurden (oder wären) erbracht (worden). Daher gilt es jetzt das „Problem“ anzugehen und zu lösen. 

Die Versicherungsvertreter, die tausende Euro Provision kassieren…

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Auslöser für diesen Beitrag ist eine kleine Diskussion bei Facebook, welche sich zunächst einmal auf die Frage bezog, wer einen Berater für eine PKV empfehlen kann. (Ich hoffe der Autor lässt den Beitrag auf „öffentlich“, wenn dem so ist, so kann jeder die Kommentare und auch meine Diskussion mit Andreas hier nachlesen.

Losgelöst von der Frage, ob die private Krankenversicherung überhaupt geeignet ist um für die persönliche Gesundheitsvorsorge die richtige Wahl zu sein, losgelöst auch von dem Fall ob man überhaupt in die private Krankenversicherung sollte oder darf, möchte ich den Punkt mit der hohen Provision einmal herausnehmen. In einem weiteren Beitrag werde ich im Laufe dieser Woche noch erklären, warum viele Selbständige nicht in die private Krankenversicherung sollten Auch werde ich beleuchten ob und wann eine Zusatzversicherung zur gesetzlichen Krankenkasse die bessere Option ist.

Bereits in der Vergangenheit habe ich mehrfach erklärt, dass man sich die private Krankenversicherung leisten können und wollen muss.

Artikelhinweis: Eine private Krankenversicherung muss man sich leisten können und wollen

Aber auch wenn die Diskussion am Ende gar nicht gegen mich gehen sollte, sondern sich auf die Branche bezog, möchte ich trotzdem diesen immer wieder im Hinterkopf bestehenden Punkt „die Berater verdienen viel zu viel Geld und beraten daher nicht objektiv“ einmal aufgreifen und mit einigen Zahlen belegen.

PKV-Vermittlung in diesen Provisionsdimensionen wird es in ein paar Jahren nicht mehr geben. Und die Beratungsqualität wird deshalb nicht schlechter. Du scheinst tatsächlich einer der „Guten“ zu sein, deshalb geht das hier gegen die Branche, nicht gegen Dich.

Doch bevor wir zu den Zahlen kommen, schauen wir uns doch einmal die unterschiedlichen Möglichkeiten der Berater und auch die unterschiedlichen Arten von Beratertypen an.

Artikelhinweis: Wo bekomme ich unabhängige Beratung in Versicherungsfragen?

Die private Krankenversicherung gehört unstreitig mit Abstand zu den Sparten, welche (wenn es richtig gemacht wird) eine Lebensentscheidung nach sich zieht und welche daher eine sehr aufwendige Beratung ist. Aus diesem Grund bin ich auch der Meinung, dass vielen Beratern (ganz gleich ob diese Versicherungsvertreter, Versicherungsmakler oder Mitarbeiter in Versicherung vertrieben sind) die Beratung für die private Krankenversicherung einfach verboten werden sollte. Deutlich strengere Zugangsvoraussetzungen und regelmäßige Weiterbildungen sollten zwingend erforderlich sein um solche lebensentscheidenden Produkte wie die private Krankenversicherung, eine Absicherung gegen Risiken bei Berufsunfähigkeit und ähnliches beraten zu dürfen. Das Problem dabei, die heutige Schwelle zur Beratung ist deutlich niedriger, zu niedrig. Wer glaubt ein Berater könne alle Bereiche abdecken, der wird schnell enttäuscht werden. Spezialisten und Kooperationen, gerade in so lebensentscheidenden Sparten, sichern die Qualität der Beratung.

Auch provisionsgetriebene Strukturvertriebe haben den Ruf der Versicherungsbranche, besonders der Vermittlung der privaten Krankenversicherung mehr Schaden zugefügt als diese vertragen konnte. Mehmet Göker ist ein solches Beispiel und hat mit der MEG AG gezeigt wie geldgetrieben die Branche war, oder vielleicht stellenweise noch ist.

Für den Kunden, der sich für eine private Krankenversicherung interessiert ist es daher oftmals schwierig bis unmöglich sich vorab den richtigen Berater auszuwählen. Leider herrscht jedoch auch bei vielen Kunden der Ansatz, eine Beratung muss schnell gehen, ich möchte nicht viel Zeit investieren und insgeheim sind viele froh über kurze, knackige Informationen und einen schnellen Abschluss. Zum Glück kann ich das für die Interessenten, die bei mir anfragen, so nicht bestätigen. Das hat aber am Ende auch ganz andere Gründe, dazu komme ich gleich noch.

Für die Beratung zur PKV müssen Sie (als Kunde) Zeit und Arbeit investieren- Hausaufgaben machen

Wer sich mit dem Thema private Krankenversicherung beschäftigt, der merkt schnell wie undurchsichtig und schwierig das Modell und die Versicherungsbedingungen sind. Dabei sind Versicherungsbedingungen eines einzelnen Tarifes schnell mehr als 30 Seiten lang und das ist nur ein Tarif. Wer sich einen Marktüberblick verschaffen möchte, der liest schnell mal 100-200 Seiten „langweiliges Versicherungdeutsch“. Um sich aber für oder gegen etwas entscheiden zu können, muss man ja zumindest einmal wissen was es gibt, oder?

Das ist aber genau der Punkt, der viele abschreckt. Nun aber kommt der Zeitpunkt der Popup Fenster und schnellen Vergleichsrechner. Ein paar Mal im Internet gesucht, und werbefinanzierte Seiten bieten ihre Dienstleistung an.

Da werden schnelle Vergleiche versprochen und „nur wenige Angaben müssen Sie machen, wir erstellen sofort ihren Vergleich“. In Wirklichkeit ist es in vielen Fällen nahe an einem legalen Betrug. Nach Eingabe der persönlichen Daten und nach Abfrage von drei, vier oder fünf Wünschen zur Erstattungshöhe des Zahnersatzes, 1-Bett oder Zweibettzimmer und wenn es hoch kommt noch der Höhe der Selbstbeteiligung soll ein Vergleich folgen, der kommt aber nicht. Stattdessen werden die Angaben an einen Berater weitergeleitet, der sich „schnellstmöglich bei Ihnen meldet“. Das ist ein bisschen so, als würden sie sich ein Auto kaufen wollen. Ich frage Sie welche Farbe es haben, ob es ein Lenkrad und wie viele Sitze es haben soll. Danach gebe ich eine Empfehlung ab. Glauben Sie ernsthaft, dass man eine private Krankenversicherung über 200 unterschiedlichen Leistungsmerkmalen mit einem 4-Fragen-Onlineformular als Grundlage beraten kann? Wer das glaubt, der wird auch sein Auto zu kaufen wie eben beschrieben. Nur ein solcher Fehlkauf lässt sich beim Auto korrigieren, ggf. mit Verlust, in der PKV im schlimmsten Fall nie mehr.

Doch die private Krankenversicherung funktioniert anders. Sie bedarf vieler Gespräche, umfangreiche Analysen und ist niemals identisch. Es nützt Ihnen überhaupt gar nichts wenn der Freund/die Familie/die Kollegen oder sonst irgendwer mit seiner Krankenversicherung zufrieden ist und sie deshalb auch dort hingehen. Oftmals sind junge Menschen zufrieden und auf Nachfrage räumen diese ein, noch nie etwas gehabt zu haben. Die Leistungsfähigkeit entscheidet sich aber nicht bei der Einreichung einer Rechnung für eine Erkältung, sie entscheidet sich am Ende erst dann, wenn chronisch und  schwere Krankheiten auftreten.

Hauptsache billig ist keine Option

Der Preis ist jedoch das Kriterium, was sich am schnellsten vergleichen lässt. Da werden einfache Zahlen in eine Tabelle geschrieben und gegenübergestellt, da werden in Tarifvergleichen auf zwei Seiten die Vorteile eines Tarifes in den Vordergrund gehoben. Dummerweise werden dabei die Nachteile, Ausschlüsse und Einschränkungen der Tarife oftmals vergessen. Wer sich ernsthaft mit dem Thema private Krankenversicherung beschäftigen möchte, der muss sich auf einen langen Beratungsmarathon einstellen. Wenn Sie die folgenden Fragen nicht mit ja beantworten können dann lassen Sie das Thema private Krankenversicherung bitte ganz bleiben.

  • – Sie sind bereit 100 Seiten und mehr zu lesen?
  • – Sie möchten den Umfang ihres Gesundheitsschutzes mitbestimmen und sind bereit umfangreiche Fragebögen auszufüllen?
  • – Sie haben kein Problem damit 10 Stunden und mehr Beratungszeit am Telefon oder bei ihrem Berater zu verbringen?
  • – Sie wollen nachvollziehen können warum Ihr Berater Ihnen eine Empfehlung gibt oder von einem Tarif abrät?

Damit haben wir schon einmal die erste Hürde geschaffen. Wer diese nicht „überspringen möchte“ der wird einen für sich passenden Versicherungsschutz in der privaten Krankenversicherung nicht finden.

Wie die Beratung abläuft

Zunächst einmal müssen Sie etwas tun, nicht der Berater, nicht der Versicherer, sondern SIE! Machen Sie sich ausführlich Gedanken was sie sich unter IHREM persönlichen Versicherungsschutz vorstellen. Überlegen Sie sich genau wo sie bereit sind mit Einschränkungen und Ausschüssen zu leben, wo sie umfangreicheren Versicherungsschutz wünschen und vor allem wie Ihre Lebensplanung aus. Eine Hilfestellung bieten Ihnen dabei der

Allein in dem Fragebogen werden Sie viele Fragen und Begriffe lesen, wovon Sie bisher nicht einmal wussten, dass es diese gibt. Sich mit Krankheitsfolgen und Leistungen auseinandersetzen müssen, wo Sie bisher gehofft hatten nicht einmal darüber nachdenken zu müssen diese zu bekommen, oder bekommen zu können.

Diese Unterlagen habe ich vor längerer Zeit entworfen, passe diese immer wieder den aktuellen Gegebenheiten an und orientiere meine Beratung unter anderem an diesen Fragen. Wer nicht bereit ist einen solchen Fragebogen auszufüllen, den kann und will ich nicht beraten. Allein schon deshalb, weil ich damit erreichen möchte, dass diejenigen die in die PKV wechseln auch wissen was sie tun. Es geht in vielen Fällen eben nicht darum wie toll ein Tarif in einigen Punkten ist, es geht darum wo Lücken sind, wo Einschränkungen herrschen. Am Ende ist das Ziel jeder Beratung Ihnen zu zeigen WAS SIE KAUFEN.

Nachdem dieser erste Schritt abgeschlossen ist, beginnt die eigentliche Beratung. In einem ersten Gespräch geht es vorwiegend um allgemeine Fragen. Fragen zu

  • – Familienplanung
  • – beruflichen Ausrichtung
  • – Wünschen und Fragen zu allgemeinen Themen der Gesundheitsabsicherung
  • – aber auch hypothetische Betrachtungen nach dem Schema „was passiert, wenn ich …. dieses und jedes verändere“

Ein solches Gespräch dauert mindestens eine, meistens aber mehrere Stunden. Das ist zum Teil auch davon abhängig wie viel sich die-/ derjenige vorher schon mit dem Thema beschäftigt hat und welche allgemeinen Fragen noch bestehen. Oftmals wird aber aus der Selbsteinschätzung „ich habe schon viel gelesen und kenne mich gut aus“ nach dem ersten Telefonat ein „das es so viele Sachen zu beachten gibt wusste ich gar nicht“.

In einem weiteren Gespräch geht es dann die eigentlichen Fragen der Absicherung. Welche Leistungen sollen enthalten sein, was passiert im Alter, bei beruflichen Veränderungen, bei Nachwuchs? Was ist eigentlich anders gegenüber der gesetzlichen Krankenkasse und kann ich mich in Teilbereichen auch verschlechtern? Wie verändere ich meinen Versicherungsschutz, den ich mir vielleicht irgendwann nicht mehr leisten kann? Gibt es Möglichkeiten Leistungen anzupassen und auch wieder zu verbessern? Und vieles mehr…

Im nächsten Schritt geht es in eine erste Auswahl von Gesellschaften und Tarifen. Dabei nützt ein Vergleichsprogramm und eine entsprechende Software jedoch nur dann etwas, wenn der der es bedient auch weiß was er da tut. Für solche Software investiere ich Monat für Monat knapp 400 €. Natürlich könnte ich mich auf ein Programm beschränken, natürlich könnte ich mich auf Software von Versicherern konzentrieren, schließlich ist diese kostenlos. Zu einer objektiven und unabhängigen Beratung gehört aber auch, dass die Datenbasis stimmt. Dieses erreiche ich genau über diesen Weg. Software ist für mich nicht nur ein Tool, auch eine Sammlung aller Bedingungen, Formulare, tausende Druckstücke im Speicher und vieles mehr.

Dabei ersetzt keine Software das Wissen des Beraters, die Erfahrung und die Bewertung unterschiedlichster Punkte. Eine Software manipulierbar. Wenn ich möchte, dass ein Tarif an oberster Stelle steht, dann nennen Sie mir den Tarif, geben Sie mir eine Stunde Zeit und ich baue Ihnen die Kriterien dazu. Das was ich damit sagen will ist aber insbesondere: was aus der Software als Ergebnis herauskommt, ist entscheidend davon abhängig wie viel Qualität bei den Eingaben geherrscht hat.

Doch nun steht der nächste Schritt der Beratung an. Nachdem sie also Unterlagen in aufbereiteter Form bekommen haben, meine Kunden haben bis hierhin schon in etwa 100-150 Seiten gelesen und sich mit einem Textmarker bewaffnet Sachen angestrichen die zu Fragen geführt haben, unverständlich sind oder noch besprochen werden müssen, geht es endlich weiter. In mehreren Stunden folgender Beratung nehmen wir die Tarife und Versicherungsbedingungen auseinander. Wir schauen uns an wo die Lücken, aber auch die Vorteile des jeweiligen Tarifes liegen und besprechen diverse Optionen. Spätestens jetzt kommen meist andere Tarife in Spiel, die Tarife die Kollegen, Freunde, Bekannte oder andere Berater in den Raum geworfen haben. Auch hier der gleiche Prozess. Abgleich mit den Wünschen, auseinandernehmen der Bedingungen und wieder einige Stunden Telefonate, E-Mails und mehr.

Das schönte Lob für mich ist hier oft: „Oh, ich glaube jetzt weiss ich mehr als meine letzten drei Berater mit denen ich sprach“.

Sind wir so weit gekommen geht es an die nähere Auswahl und Fakten zu den Unternehmen, der Tarifstruktur und wir gehen den nächsten Schritt in eine mögliche Auswahl. Jetzt folgt auch die Prüfung, ob eine Zusatzversicherung parallel zur gesetzlichen Krankenkasse nicht die passendere Möglichkeit sein kann. Auch hier wieder die Fragen welche Vor-und Nachteile hierin begründet liegen, welche Einkunftsarten im Alter zu einem Beitrag in der gesetzlichen Krankenkasse führen und vieles mehr.

Geht die Entscheidung in Richtung private Krankenversicherung, also möchte sich jemand nun vielleicht privat versichern, heißt das noch lange nicht, dass es auch eine sinnvolle Versicherbarkeit gibt. Jetzt geht es an das Aufbereiten von Gesundheitsangaben und die Vorbereitung der Voranfragen. Hier lässt sich die Arbeit wieder etwas aufteilen. Während der Berater sich mit der Vorbereitung der Unterlagen beschäftigt, besorgt der Interessent zunächst einmal alle nötigen medizinischen Unterlagen. Dieses können Attest von Ärzten sein, die Anforderung von Gesundheitsakten, Operationsberichten, Entlassungsberichten aus dem Krankenhaus und auch das Ausfüllen von Fragebögen bestehenden Erkrankungen.

Nachdem all diese Unterlagen nach einigen Stunden Beratung und Besprechung soweit aufbereitet sind, gehen diese zunächst einmal an die unterschiedlichen Versicherer. Während der Risikoprüfung und ersten Einschätzung kommen immer wieder Rückfragen, Nachfragen zu medizinischen Unterlagen und der medizinischen Vorgeschichte und irgendwann eine erste Einschätzung. Oftmals ist diese Einschätzung nicht sofort so, wie wir diese gerne hätten. Risikozuschläge sind wichtig und wenn ein Versicherer zu lax in der Annahmepolitik ist, dann tut es den Beständen nicht gut. Auf der anderen Seite möchte niemand unnötig Beitrag zahlen. Etwas mehr Erklärung dazu habe ich in meinem Beitrag bereits beschrieben:

Artikelhinweis: „Wer nimmt mich ohne Zuschlag oder Risikozuschlag

Nachdem all diese Einschätzungen vorliegen, die Details zur Vertragsgestaltung, Zusatzbausteinen für die Beitragsentlastung im Alter oder die richtige Berechnung des Krankentagegeldes abgeschlossen sind, beginnen wir mit der eigentlichen Antragstellung. Infolge dieser und des bereits vorgeprüften Antrages nimmt der Versicherer den Antrag nun wie gewünscht an. Es wird eine Police erstellt, einige Unterlagen hin und her geschickt und gemeinsam mit unseren Kunden überwache ich die weiteren Schritte Denn keineswegs ist nach dem Antrag Beratung vorbei, denn wie es weitergeht lesen Sie hier:

Lesetipp: Nach dem Abschluss- die Beratung ist nicht zu Ende

Bis zu diesem Zeitpunkt hat ihr Berater (wenn er sorgfältig und ausführlich gemacht hat) irgendwas um die 30 oder mehr Stunden Beratung-und Recherchezeit investiert, investiert ohne auch nur einen Cent verdient zu haben. Endet jetzt die Beratung, oder Interessenten kommen zu dem Ergebnis, dass die gesetzliche Krankenkasse die bessere Option ist, oder weil Sie die Höhe des Risikozuschlag unakzeptabel finden, so bleibt es auch bei einem Verdienst von null Euro. Gleiches gilt auch dann , wenn Sie sich einfach noch nicht sicher sind und sich daher gegen einen Wechsel entscheiden. Alles kein Problem und es entstehen Ihnen keinerlei Kosten.

Klar würde ich es gut finden, wenn ich diese Beratung in einigen Fällen abrechnen könnte, einfach ein Honorar für zehn, zwanzig oder mehr Stunden Beratung nehmen. Selbst wenn ich es niedrig ansetzen wollen würde, reden wir hier über vierstellige Beträge. Vierstellige Beträge dafür, dass sie eine freie Wahl haben, dass sie sich auch kurz vor dem Abschluss und nach all der erfolgten Beratung dagegen entscheiden können.

In vielen Fällen habe ich großes Glück, kann vorher einschätzen ob bestimmte Erkrankungen überhaupt zu einer sinnvollen Versicherungsmöglichkeit führen, kann schon in ersten Gesprächen Tipps und Ratschläge geben und gegebenenfalls zu einer Zusatzversicherung und im Verbleib in der gesetzlichen Krankenkasse raten. Aber am Ende ist es IHRE Entscheidung, ihre Gesundheitsvorsorge und ihr Portmonee.

Ich bin absolut keinem Interessenten oder Kunden auch nur ansatzweise böse der sich im letzten Schritt dagegen entscheidet. Sei es, weil er sich nicht sicher ist, lieber noch mal überlegen will und das Thema vielleicht im nächsten Jahr noch einmal angehen möchte. Kunden mit denen habe ich schon 2012 zum Thema private Krankenversicherung gesprochen, immer mal wieder E-Mails ausgetauscht, Unterlagen hin und her geschickt und Denkanstöße gegeben. Der finale Entschluss den Wechsel doch zu vollziehen, kam in 2016. Oder kommt eben gar nicht, auch in Ordnung. Ich habe überhaupt nichts davon, wenn Sie heute eine Entscheidung treffen die sich in Monaten oder wenigen Jahren wieder bereuen. Ja, ich bin ein schlechter Verkäufer, ein sehr schlechter sogar. Überreden, verkauften und Zeitdruck sind so gar nicht meins.

Die hohe Provision

Ja, Beratung zur privaten Krankenversicherung wird auf den ersten Blick gut bezahlt, auch auf den zweiten Blick kann ich sehr gut davon leben. Das kann ich aber auch, weil ich auf der einen Seite meinen Job mit viel Herzblut mache und ein wunderbares Kundenklientel besitze, da ich seit über zehn Jahren nicht einen Euro in Werbung, Datensätze, gekaufte Adressen oder sonst irgendwas investiert habe und mich einer der Spezialisten im Bereich der PKV positionieren konnte.

Ich liebe mein Job und wer schon einmal eine Beratung bei mir in Anspruch genommen hat, oder nur eine Frage hatte die sich oftmals schnell beantworten lässt, der wird das bestätigen können. Bestätigen, dass sich das mit einer gewissen Leidenschaft ausüben und dabei Fragen gern und schnell auch mal irgendwann nachts beantworte. Eben weil es für mich keine „Arbeit“ ist, sondern etwas was mir Spaß macht, viel Spaß! Und: ich habe überhaupt gar kein Problem gegen einen Abschluss zu argumentieren.

Wer in die PKV wechselt weil er es will und verstanden hat was er da tut der soll es tun, wer nicht soll es aber bitte auch lassen.

Gerade heute, wenige Minuten bevor dieses Thema bei Facebook zu der Diskussion geführt hat, hatte ich eine Anfrage von einem bereits Privatversicherten, der gern wechseln wollte. Meine Antwort in der E-Mail, nach Erhalt des Fragebogens und weiterer Informationen war:

Ich möchte ganz ehrlich sein. Natürlich findet sich ein Versicherungsschutz der heute noch etwas billiger ist, jedoch ist das Ihr Problem nicht.

Der Tarif den Sie derzeit haben ist, abgesehen von der aktuellen Anpassung, bisher ein sehr beitragsstabiler Tarif gewesen. Die aktuelle Anpassung hat verschiedene Gründe, unter anderem die niedrigeren Zinsen. Diese sind aufzufangen, was mit der aktuellen Anpassung passiert ist. Und bei allen Versicherern gleichermaßen zu deutlichen Anpassungen geführt hat.

Bei einer so langen Vorversicherungszeit, den Alterungsrückstellungen die sie nicht mitnehmen können und damit verlieren und eine weitere Nachteilen, halte ich es nicht für sinnvoll (auch wenn es etwas gegen das eigene Geschäft spricht) mit dem Versicherer heute zu wechseln.

Ich bin mir übrigens noch nicht sicher ob die Botschaft bei ihm so angekommen ist, oder ob der Interessent vielleicht bei einem anderen Berater doch wechselt.

Nehmen wir also einen privaten Krankenversicherungsschutz für einen Angestellten. Eine Auswahl des hochwertigen Versicherungsschutzes, einer passenden Gesellschaft und am Ende vielleicht einem Monatsbeitrag von 550 €. In diesem enthalten sind Bausteine mit Pflegepflichtversicherung, der gesetzliche Zuschlag von 10 % für die zusätzlichen Altersrückstellungen und andere Bausteine. Nehmen wir also an, daraus resultiert ein bewertbarer Monatsbeitrag (also der Beitrag aus dem sich meine Courtage berechnet) von 460 € monatlich.

Bei einem Courtagesatz von 6-9 MOB (das ist der maximale Satz den ein Versicherer dem Berater/ Vertrieb zahlen darf) resultiert hieraus eine Courtage von 2.760 bis 4.140 €, brutto.

Wie jeder andere auch, zahle ich hiervon meine laufenden Betriebskosten, Software wie oben erwähnt, Weiterbildungen und dergleichen und lebe davon. Ja, gern mache ich das zudem auch noch. Bei billigen Tarifen ist die Vergütung dementsprechend niedriger. Über das System kann man streiten, ist aber eben so wie es ist.

Dieser Courtage / Provision stehen somit ca. 20, eher aber 30-40 Std. Beratung gegenüber und wir reden von einer erfolgreichen Vermittlung, nicht von Fällen wo sich der Kunde dagegen entschied, es gesundheitlich nicht sinnvoll zu versichern war und mehr. Das entspricht einem Stundensatz von irgendwas zwischen 70 und 130 € brutto, vor Steuern und Kosten.

Einer Beratung die am Ende zu einem passenden ausgewogenen, lebenslangen Versicherungsschutz führt, oder eben zu der Entscheidung den Wechsel nicht zu vollziehen. Natürlich ist die Zahl an sich eine große Summe und wir reden über viel Geld Damit habe ich auch grundsätzlich kein Problem, denn ich glaube, dass meine Beratung diesen Betrag wert ist.

Würde ich- um zu der Behauptung aus dem ersten Zitat zurück zu kommen- bei weniger Courtage schlechter beraten oder würde die Qualität dann nicht sinken? Würde Sie, nicht weil der Berater schlechter berät, sondern weil in kürzerer Zeit mehr Beratungen absolviert werden müssen, mehr damit laufende Betriebskosten weiter gezahlt werden müssen und es sich auch für den Berater rechnet. So werden mehr Beratungen in weniger Zeit gequetscht. Ich möchte aber für meine Kunden die Zeit haben die diese für sich brauchen um sinnvoll zu entscheiden. Sind das 50 Std. ist es genau so gut, als ob jemand nach 20 Stunden entscheiden kann was er will.

Natürlich gebe ich all den Kritikern recht, dass eine schnelle Beratung in ein oder zwei Stunden bei einer solchen Vergütung völlig überbezahlt ist und damit unangemessen. Doch mit Einführung der verlängerten Stornohaftungszeit von 60 Monaten sollte auch der Berater ein Interesse daran haben sauber und vernünftig gearbeitet zu haben. Denn beendet der Kunde seinen Vertrag, reduziert die Leistungen (und damit den Beitrag), tritt der Versicherer wegen falscher Angaben zurück oder endet der Vertrag auch sonst irgendwelchen Gründen, zahlt der Vermittler seine Vergütung anteilig zurück. Verdient wird somit immer nur 1/60stel, also in unserem Beispiel maximal 69 € pro Vertragsmonat für die ersten 60 Monate. Das sichert mehr Qualität und verhindert dieses „nach einem Jahr umdecken zu einem anderen Versicherer“.

In der privaten Krankenversicherung gibt es Zeiten, in denen mit einem laufenden Vertrag wenig Aufwand besteht. Ist der Kunde gesund und gibt es keine Veränderungen so besteht der Vertrag, läuft einfach vor sich hin. Hier reichen dann pro Jahr ein bis zwei Stunden um Änderungen abzufragen, an die Anpassung von Krankengeld zu erinnern und mehr. Die Qualität des Beraters zeigt sich aber dann, wenn etwas nicht so funktioniert wie es soll. Sei es, weil Probleme beim Einreichen von Rechnungen gibt, weil Verträge an neue Gegebenheiten angepasst werden müssen, weil sich persönliche Umstände verändert haben oder vieles mehr. Diese Leistungen kaufen Sie mit der Courtage mit. Die laufende Vergütung, welche bei den meisten Gesellschaften erst ab dem zweiten oder dritten Jahr gezahlt wird, die sogenannte Bestandsvergütung beträgt 1 bis 2% des bewerteten Jahresbeitrages, also durchschnittlich etwa 50-60 € pro JAHR und Vertrag. Dafür und damit sind alle Beratungsleistungen abgegolten und für den Kunden und Versicherten auch in den nächsten Jahrzehnten kostenfrei.

Gute Beratung kostet Geld

Und damit möchte ich mit einigen Erklärungen in diesem Beitrag auch zum Schluss kommen. Ich möchte keineswegs ein Urteil über die Branche fällen. Es gibt gute Berater, es gibt schlechte Verkäufer, wie in allen Bereichen des Lebens. Ein Steuerberater ist gut, aber ist er gut, wenn er viel Geld herausgeholt hat, oder gut, wenn er Nachzahlungen verhindert und rechtzeitig gut berät, so das der Kunde aber am Ende dennoch etwas (nach-)zahlen muss?

Es ist wie immer eine Betrachtungsweise und ich kann durchaus Menschen verstehen, die meinen das allein zu können, ohne Berater, ohne Vermittler. Da wir aber in der PKV keine so genannten Nettotarife haben, wird damit die Prämie nicht anders, die einkalkulierten Kosten bleiben dann bei dem Versicherer, dem Vergleichsportal, dem Onlinerechner oder mehr. Also nutzen Sie qualifizierte Beratung, bezahlt haben Sie diese eh schon.

Es gibt Berater und Makler welche 200 bis 300 € für eine Adresse, also einen Interessenten zahlen, einem dem vorgegaukelt wurde er bekommt gleich nach dem Ausfüllen der Fragen einen Onlinevergleich. Melden Sie sich einmal bei einem Affiliate Programm an, dort wird Ihnen als Betreiber einer Webseite viel Geld für die PKV Datensätze geboten, wenn Sie nur Werbung auf Ihrer Seite dafür machen. Das alles ist aber ein System welches ich nicht gutheißen kann.

Qualifizierte Beratung wird immer Geld kosten, ob in Form einer einkalkulierten Vergütung oder einer extra bezahlten, durch Honorar. Es wird immer Dumpinganbieter geben, immer welche die es billiger machen, zu denen will und werde ich nicht gehören. Nach über 20 Jahren in der Branche, über 1200 Blogbeiträgen mit Erklärungen, Fragebögen, Analysen und einigen hundert betreuten Kunden werde ich auch weiterhin genauso beraten wie bisher. Auch solche „Dienstleistung“ ist Aufwand, braucht Zeit und kostet daher indirekt Geld. Diese Zeit kann und will ich aber gern investieren, geht aber nur weil die Vergütung sonst passt.

Wer das nicht möchte, wem das zu teuer ist oder wer meint das ist zu viel was die Gesellschaft mir dafür zahlt- bitte. Jeder kann gern und für sich ganz allein eine Entscheidung treffen, es selbst oder woanders zu machen. Auch sehe ich nicht ein meine Courtage abzugeben, also in Form einer (verbotenen) Provisionsweitergabe. Warum? Weil Beratung, Aufwand und Haftung nun mal Geld kosten, über Jahre und dauerhaft und ich auch nicht zum Bäcker gehe und über seinen Verdienst handeln möchte. Passen mir die Preise bei dem nicht, gehe ich eben zum Discounter, jeder kann und sollte das auch völlig wertfrei für sich entscheiden.

Schauen Sie sich einmal unter dem Punkt REFERENZEN hier auf der Seite um, ich habe kein Problem damit Ihnen Namen und Kontaktdaten von einigen (die dem zustimmen) zu geben, sprechen Sie gern einmal mit denen. Ich bin schon ein bisschen stolz darauf, was heute in dem Facebookbeitrag passiert ist. Es fragt jemand nach PKV Beratung, unterschiedliche Menschen und noch nicht mal alles meine Kunden, empfehlen mich. Egal ob als Kommentar oder als Nachricht an den Ersteller der Frage- hat mich zudem sehr gefreut. Seit über 10 Jahren kommen meine Kunden ausschließlich über Empfehlungen oder die ausführlichen Informationen auf der Website zu mir, kann also so ganz falsch nicht sein der, mein Weg.

Wie auch in dem Facebook Post als Kommentar geschrieben, Private Krankenversicherung ist nichts für jeden, nicht für jeden Kunden aber auch definitiv erst recht nicht für jeden Berater. Wer heute billiger kauft, kauft vielleicht zweimal oder wird seine Entscheidung zumindest irgendwann bereuen. Wer heute aus der GKV wechselt, viel Geld spart und das verprasst, auch der wird irgendwann (zu recht) auf die Nase fallen. Wer glaubt bessere Leistungen für viel weniger Geld zu bekommen, der braucht Beratung, die sogar kostenfrei- Telefonnummer hier auf der Seite, Live Chat auch.

Im Augenblick ist wieder Wechselzeit, die Zeit in der Berater Kunden überreden müssen und werden zu wechseln. Das dieses in einigen Fällen sinnvoll sein kann ist unbestritten, meist aber macht es wenig Sinn einen Wechsel aus einer langjährigen Versicherung zu einer anderen zu machen.

UND NUN? Entscheiden Sie, lesen Sie, verstehen Sie was Sie da kaufen und machen Sie es richtig. Wenn Ihr Berater gut ist und war, Sie ausführlich und zu Ihrer Zufriedenheit beraten hat, „gönnen Sie Ihm auch die Vergütung“. War das nicht so und hatten Sie das Gefühl etwas schnell verkauft zu bekommen, dann treffen Sie Ihre Entscheidung und lassen sich anderweitig beraten. Ganz einfach!

PKV Wechsel und Kündigung wegen Beitragserhöhung? Nur keinen Stress, geht auch in 2017 noch

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Kurz vor den Weihnachtsfeiertagen gab es für einige Versicherte noch Post, nicht unbedingt die erfreulichste Post die man erwartet. So haben einige Unternehmen, darunter besonders die Axa und auch die RuV in einigen Tarifstufen, teils größere Anpassungen der Beiträge vornehmen müssen. Dabei sind auch monatlich dreistellige Erhöhungen durchaus keine Seltenheit. Wie bereits in meinem Beitrag zur „Beitragserhöhung in den AXA VITAL Tarifen“ geschrieben, es ist immer eine Frage von welchem Ursprungsbetrag angepasst wurde, wo der heutige Endbeitrag liegt und was genau nun zu zahlen ist.

Auch spielt es eine große Rolle wie lange Sie dort schon versichert sind, wann die letzte Anpassung stattfand und viele weitere Faktoren. Aber: Dennoch bewegt(e) es den ein oder anderen Versicherten sich nach Alternativen umzusehen. Dabei sind grundsätzlich mehrere Fragen zu überlegen, mehrere Punkte zu bedenken und verschiedene Optionen zu prüfen. Stellen Sie sich bitte daher zunächst folgende Fragen:

1.) Wie lange sind Sie schon dort versichert?

2.) Passt der Tarif noch auf die heutigen Bedürfnisse? Haben sich Bedürfnisse verändert? Ist die berufliche und private (Kinder?) Situation noch so, wie diese bei Beginn des Versicherungsschutzes war?

3.) Wie wurde der Tarif damals ausgewählt? (Beraterempfehlung?) Kennen Sie alle Einschränkungen und Leistungen des Tarifs?

4.) In welcher Tarifwelt sind Sie? Bisex, Bissen mit Übertragungswerten, Unisex Tarife? Kennen Sie die Unterscheide und die Vor- und Nachteile?

5.) Bietet Ihre Gesellschaft alternative Tarife an? Passen diese (besser) als Ihr aktueller Tarif?

Speziell um die letzte Frage zu beantworten müssen Sie natürlich erst einmal wissen was Sie wollen und brauchen. Dazu ist eine genaue Überlegung hinsichtlich der Auswahlkriterien zur PKV nötig. Informationen finden Sie dazu unter anderem hier auf der Seite unter „Auswahlkriterien„.

Kommen Sie nun zu dem Ergebnis, der derzeitige Schutz passt nicht mehr zu dem aktuellen Bedarf, dann bleiben grundsätzlich zwei Möglichkeiten. Die erste ist der Tarifwechsel gem. § 204 VVG, also der Verbleib in Ihrer Gesellschaft.

Vorteile:

  • Verbleib bei der Gesellschaft
  • keine neue Gesundheitsprüfung (ggf. Mehrleistungsverzicht)
  • Anrechnung von Alterungsrückstellungen
  • altes Eintrittsalter, ggf. Verbleib in Bisex

Nachteile:

  • Verbleib bei der Gesellschaft (kann Vor- wie Nachteil sein)
  • ggf. nicht passende Tarife, da auf das Tarifangebot der einen Gesellschaft beschränkt
  • Mehrleistungen können ausgeschlossen werden, dann neue Prämie aber nicht alle Tarifleistungen
  • Risikozuschläge bleiben erhalten, Gesellschaft kennt Angaben die heute nicht mehr abgabepflichtig wären

Die zweite Option ist der Wechsel der Gesellschaft und die Suche nach einer neuen Krankenversicherung. Auch hier gibt es natürlich viele Punkte zu bedenken, viele Kriterien zu berücksichtigen und genau die Nach- gegenüber den Vorteilen abzuwiegen und dann gemeinsam mit einem Spezialisten zu überlegen, ob Sie diesen Schritt noch einmal gehen möchten.

Vorteile:

  • Auswahl aus allen Tarifen die heute am Markt existieren
  • Tarife der Unisexwelt, mit geringerem Kalkulationszins, welcher eine höhere Sicherheit bedeuten KANN (nicht muss)
  • Neue Tarife mit teilweise deutlich besseren Leistungen als in der alten Bisexwelt
  • Auswahl nach heutigen Bedürfnisse, Abwägung von Leistungen, nicht an Vertriebe gebunden, freie Auswahl bei Spezialisten
  • neue Risikoprüfung, damit auch ggf. nicht mehr anzeigepflichtige Erkrankungen die zu Zuschlägen geführt haben

Nachteile:

  • nur noch Tarife in der Unisexwelt
  • Standardtarif vs. Basistarif
  • neue Erkrankungen die zwischenzeitlich aufgetreten sind können zu neuen Zuschlägen führen
  • Fristen zur Anzeigepflichtverletzung beginnen neu

Sie lesen schon, eine generelle Empfehlung kann es hier nicht geben. Es gibt viele Konstellationen wo der Verbleib in der bisherigen Gesellschaft aus verschiedenen Gründen die richtige Wahl ist. Ebenso gibt es ganz viele Versicherte, die sich damals bei er Auswahl leider nicht die Gedanken gemacht haben die sie hätten sollen. Immer dann, wenn Sie…

  • dem Berater blind vertraut haben (und weder Bedingungen gelesen, noch Tarife verstanden haben)
  • schnell mal bei einem Vertriebler, Einfirmenvertreter, vermögendem Berater abgeschlossen haben
  • eigentlich nur Geld sparen oder gar nicht in die PKV wollten
  • nicht richtig wissen warum Sie gerade den Tarif und die Gesellschaft gewählt haben
  • hohe Risikozuschläge (auch für alte Erkrankungen) zahlen
  • Einstiegs-, Hausarzt-, Billigtarife haben
  • Kinder dazu kamen, Familiensituationen deutlich verändert wurden
  • alles „anders kam als gedacht“ kam
  • oder Sie Angst haben, den Tarif bald nicht mehr bezahlen zu können

immer dann sollten Sie den Tarif einer genauen Prüfung unterziehen lassen. So lassen sich hier vielleicht grobe Fehler ausmerzen, Probleme in den nächsten Jahren verhindern oder der Bedarf doch noch erfüllen.

Aber das schaffe ich ja gar nicht mehr bis Jahresende

Eine der größten Sorgen vieler Versicherter besteht darin, jetzt unter Zeitdruck eine Entscheidung treffen zu müssen, die dann vielleicht wieder falsch ist. Eine Entscheidung die nicht die nötige Zeit bekommen kann, sich entspannt und ganz in Ruhe mit dem Thema PKV, der Tarifauswahl und dem eigenen Wunsch nach Absicherung beschäftigen zu können. So rückt das Jahresende immer näher, nicht mal mehr eine Woche ist es, dann haben wir 2016 und nicht mal eine Woche um eine Entscheidung für einen lebenslangen Vertrag zu treffen?

NICHT DOCH! Es ist noch Zeit, lange sogar.

Die meisten Gesellschaften haben die Mitteilungen zur Beitragserhöhung Ende November, Anfang Dezember verschickt. Wer also seinen Versicherungsschutz beenden möchte, der muss sich an die Regeln des § 205 des VVG halten, dort heisst es:

(4) Erhöht der Versicherer auf Grund einer Anpassungsklausel die Prämie oder vermindert er die Leistung, kann der Versicherungsnehmer hinsichtlich der betroffenen versicherten Person innerhalb von zwei Monaten nach Zugang der Änderungsmitteilung mit Wirkung für den Zeitpunkt kündigen, zu dem die Prämienerhöhung oder die Leistungsminderung wirksam werden soll.

So haben Sie also ab dem ZUGANG der Erhöhungsmitteilung ZWEI Monate Zeit sich anderweitig zu entscheiden und können (wenn nach dem 1.1.) rückwirkend zum 1. Januar kündigen. Der Zugang der Beitragserhöhung ist in der Regel schwer zu beweisen. Der Versicherer kann meist nur nachweisen, das er diese verschickt hat, oder zumindest das er alle anderen Briefe zur Post gegeben hat. Allein das reicht als Zugang nicht aus. Dennoch glauben auch viele Gerichte dem Versicherer und unterstellen einen Zugang 2-3 Tage nach dem Absenden des Briefes. (–> Was, wenn ich meine Beitragserhöhung nicht bekommen haben?)

Merken Sie also erst im Januar auf Ihrem Konto, das der Betrag sich erhöht hat, fragen Sie den Versicherer. Dieser wird Ihnen dann meist die Anpassung noch einmal zusenden (müssen), der nun erfolgte Zugang ist der Beginn der zweimonatigen Frist. Verlassen Sie sich aber nicht hierauf, denn wer es erhalten hat, aber anders behauptet und vielleicht sogar schon mit dem Versicherer telefoniert hat um nach Alternativen zu fragen, der lügt. Das sollte in einem langjährigen Vertragsverhältnis keine Basis sein. Haben Sie die Erhöhung also wirklich nicht erhalten, fragen Sie nach.

Fristen Kündigung PKVDoch da ist noch was- die Folgeversicherungsbestätigung!

Es reicht aber nicht aus einfach zu kündigen, das war vor Jahren mal genug. Heute müssen Sie auch noch nachweisen anderweitig versichert zu sein. Der § 205 regelt auch das, dazu heisst es:

(6) Abweichend von den Absätzen 1 bis 5 kann der Versicherungsnehmer eine Versicherung, die eine Pflicht aus § 193 Abs. 3 Satz 1 erfüllt, nur dann kündigen, wenn er bei einem anderen Versicherer für die versicherte Person einen neuen Vertrag abschließt, der dieser Pflicht genügt. Die Kündigung wird nur wirksam, wenn der Versicherungsnehmer innerhalb von zwei Monaten nach der Kündigungserklärung nachweist, dass die versicherte Person bei einem neuen Versicherer ohne Unterbrechung versichert ist; liegt der Termin, zu dem die Kündigung ausgesprochen wurde, mehr als zwei Monate nach der Kündigungserklärung, muss der Nachweis bis zu diesem Termin erbracht werden.

Diese Frist beginnt dann, wenn Sie Ihre Kündigung erklärt haben. Nun haben Sie zwei Monate Zeit sich um den Nachweis zu kümmern und diesen an den alten Versicherer zu übersenden. Passiert dieses rechtzeitig, so endet ihr Versicherungsschutz zum Wirksamwerden der Erhöhung, also meist zum 01. Januar. Vergessen Sie den Nachweis aber, so besteht der alte Versicherungsschutz weiter und Sie haben im schlimmsten Fall zwei Verträge, also ACHTUNG!

Mein(e) Kind(er) sind auch bei mir versichert, können diese auch kündigen?

Oftmals ist nicht nur eine Person in der PKV versichert. Da sind Kinder, Jugendliche oder die Partner(in) mitversichert. Dennoch werden nicht alle Versicherungen und Tarife gleichzeitig erhöht und es kann durchaus passieren, das nur Ihr Tarif angepasst wird, Sie aber alle wechseln möchten. Auch hierfür schauen wir wieder in den § 205 und die dortigen Regelungen:

(…) kann der Versicherungsnehmer hinsichtlich der betroffenen versicherten Person innerhalb von zwei Monaten nach Zugang der Änderungsmitteilung mit Wirkung für den Zeitpunkt kündigen

Gekündigt werden kann immer nur das, was auch erhöht wurde, wobei die Pflegepflichtversicherung der Krankenversicherung folgt. Auch hinsichtlich eines bestehenden Krankentagesgeldes gibt es unterschiedliche (Gerichts-)Auffassungen. Sollten Sie dieses mit Wechseln wollen und das Krankentagegeld ein Baustein in Ihrem Vertrag sein, so kündigen Sie den Baustein bitte mit. Hier wäre aber auch durchaus denkbar, das der Versicherer hier diskutiert, was beim Wechsel generell nur unter bestimmten Umständen ein Problem wäre, hier mehr aber in einer Beratung.

Kündigen Sie ihren Schutz und der Tarif des Kindes blieb stabil, so kann dieser nicht automatisch mit gekündigt werden. Gerade bei Kindern lassen viele diese aber „ziehen“, wenn die Eltern gehen. Daher ist es hier ein Versuch wert, einen Rechtsanspruch gibt es aber nicht.

Der Versicherer will aber mein Kind nun auch kündigen, weil es nicht allein versichert werden kann?

Weil Kinder für die PKV aber eher ein „nicht so beliebtes“ Klientel sind und sich die Prämien oft für die Versicherer nicht rechnen, so kommen einige Versicherer auf kreative Ideen. So schrieb ein Stuttgarter Versicherer vor kurzem seinem Kunden, er müsste nun für das Kind auch neuen Schutz besorgen und das Kind können nicht allein versichert bleiben, wenn der Versicherungsnehmer selbst woanders hin ginge.

Das ist UNISNN! Kündigen Sie nur Ihren Versicherungsschutz und möchten Ihr Kind da lassen (zum Beispiel wegen Vorerkrankungen, einer laufenden Kieferorthopädie oder warum auch immer), so können Sie das tun. Dabei ist es vollkommen egal ob dem Versicherer das passt oder ob dieser eigentlich Kinder gar nicht allein versichert. (–> Übersicht wer Kinder allein versichert) Es besteht KEINERLEI Pflicht das Kind zum neuen Versicherer mitzunehmen, es ändert nichts, aber auch gar nichts am bestehenden Schutz des Kindes und auch nicht am Arbeitgeberzuschuss!

Noch einige Informationen:

Machen Sie nichts voreilig. Sollten Sie den Versicherer wechseln wollen, haben Sie in den meisten Fällen noch bis Ende Januar Zeit und können somit in Ruhe entscheiden.

Vordrucke zur Kündigung der PKV finden Sie im Downloadbereich

Wichtig ist nur eins: Überlegen Sie gut und lassen sich ausführlich beraten. Lesen Sie Bedingungen, verstehen Sie was Sie abschließen und nutzen Sie die Expertise von spezialisierten Kollegen. Wenn Sie Fragen haben, fragen Sie bitte! –> Beratung und –> Anfrage zur PKV

Beitragserhöhung PKV, Vertrauensgarantie

Wenn die Krankenkasse schreibt: „Sie sind nun freiwillig versichert“ – was zu tun ist

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Post von der Krankenkasse ist meist nur mittelmäßig erfreulich. Steigen die Beiträge oder gibt es sonst irgendetwas zu klären? Doch für einige ist die Post im Januar eine andere, eine die durchaus erfreulich ist. Diese Schreiben werden in den kommenden Tagen durch die Krankenkassen verschickt, je nach Kasse kann dieses Mitte bis Ende Januar passieren, in einzelnen Fällen dauert es etwas länger. Ihnen wird darin mitgeteilt, dass die bisherige Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) endet und diese zu einer freiwilligen Versicherung in der GKV wird.

Wer bekommt diesen Brief überhaupt?

All diejenigen, welche im Jahr 2016 die Jahresarbeitentgeltgrenze (JAEG) von 56.250 Euro pro Jahr überschritten haben und mit dem erzielten Einkommen auch voraussichtlich über der neuen JEAG für 2017 von 57.600 Euro liegen. Welche Komponenten Ihres Einkommens hier zu berücksichtigen sind habe ich bereits vor einiger Zeit beschrieben.

Lesetip: Was zählt zur Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG)

Die Einstufung wer freiwillig oder pflichtig versichert ist übernimmt der Arbeitgeber. Dieser ist auch für die Richtigkeit der Meldung verantwortlich. Sind Sie mit der Einstufung nicht einverstanden und glauben hier liegt ein Fehler vor, so sprechen Sie am besten zuerst mit Ihrer Personalabteilung. Erst wenn hier keine Klärung möglich ist, kann die gesetzliche Krankenkasse oder im Zweifel auch die Deutsche Rentenversicherung mit einer so genannten Statusfeststellung verbindlich entscheiden.

Bin ich jetzt nicht mehr versichert?

Mit dem Wechsel vom Pflicht- zum freiwilligen Mitglied ändert sich einiges, dennoch bleiben Sie weiterhin versichert und stehen zu keinem Zeitpunkt ohne Versicherungsschutz da. Nicht nur durch die bestehende Versicherungspflicht endet der Schutz nie, ohne das ein anderer Versicherungsschutz besteht und nachgewiesen wurde. Dennoch kann es sinnvoll sein, hier tätig zu werden, falls Änderungen sinnvoll und gewünscht sind.

Aber anders als bisher können Sie nun selbst entscheiden in welchem System Sie versichert sein möchten. Das kann weiterhin die gesetzliche Krankenkasse sein, kann aber ebenso ein passender Tarif in der privaten Krankenversicherung (PKV) sein. Hier gilt es aber zunächst ganz in Ruhe zu überlegen und zu prüfen, ob das System der PKV überhaupt das passende für Sie, Ihre Wünsche und Ihren Bedarf ist.

Lesetip: Leitfaden zu den Unterschieden der GKV und PKV

Was passiert mit mitversicherten Familienangehörigen?

Hatten Sie bisher neben dem eigenen Versicherungsschutz weitere Familienangehörige im Rahmen der kostenfreien Familienversicherung versichert, so bleibt das auch zunächst weiterhin so, es sei denn Sie ändern etwas daran. Solange die Voraussetzungen des Paragraphen zehn des SGB V erfüllt sind, bleibt alles beim wie bisher.

Muss ich nun in die Private Krankenversicherung wechseln?

Natürlich nicht. Sie müssen zunächst einmal überhaupt nix. Tun Sie nichts und ändern auch nicht, so sind Sie weiterhin bei der bestehenden gesetzlichen Krankenkasse versichert. Nur wenn Sie AKTIV etwas ändern und für sich entscheiden, dass die private Versicherung das richtige, für Sie passende System ist, nur dann ändert sich etwas.

Eine Verpflichtung zur PKV gibt es genau so wenig, wie die unsinnige (aber sich wacker haltende Behauptung) jeder der sich selbstständig machte müsse in die PKV. Viele gehören dort einfach nicht hin.

Lesetip: Eine private Krankenversicherung muss man sich leisten können und wollen

Gibt es auch Nachteile gegenüber der Pflichtversicherung?

Es gibt Unterschiede zwischen beiden Versicherungsarten und sogar Verschlechterungen, so zum Beispiel in der Elternzeit. Während pflichtig versicherte Mitglieder der GKV beitragsfreien Schutz während der Elzternzeit haben, ist das bei freiwilligen Mitgliedern nicht so, klar, verdienen Sie doch nun soviel und können sich die GKV auch dann leisten *Ironiemodus aus*

Lesetip: Die nicht immer beitragsfreie Versicherung in der Elternzeit

Was passiert mit meiner Karte?

Erstmal gar nichts. Denn: Da die Mitgliedschaft so bleibt, ändert sich auch an der Versichertenkarte zunächst nichts. Viele Kassen bieten Ihnen nun aber Wahltarife an. Dabei handelt es sich um Tarife mit Beitragsrückzahlungen, besonderen Leistungen, Selbstbeteiligungen oder anderen Abweichungen und Vergünstigungen. Bitte aufpassen. Durch den Abschluss eines Wahltarifes binden Sie sich langfristig an die Kasse und können somit nicht mehr so einfach kündigen.

Lesetip: Wahltarife und die Eingeschränkte Kündigung der GKV

Bevor Sie eine solche Vereinbarung unterschreiben, loten Sie bitte für sich alle Möglichkeiten aus, darunter auch die der PKV, anderer gesetzlicher Kassen und dergleichen, SIE HABEN ZEIT!

Wie ist das mit dem Arbeitgeber bei freiwillig versicherten?

Bisher, also als pflichtversichertes Mitglied, hat der Arbeitegeber Ihnen einen Anteil vom Lohn abgezogen. 7,3% + Zusatzbeitrag der Kasse + Pflegeversicherung + ggf. Zuschlag PV bei Kinderlosen. Zukünftig zahlt der Arbeitgeber Ihnen einen Zuschuss. Dieser ist begrenzt und orientiert sich immer an den aktuellen Zahlen der JAEG des jeweiligen Jahres.

Lesetip: Sozialversicherungswerte und Arbeitgeberzuschuss 2017

Dieser kann im folgenden Jahr also höher und auch niedriger sein (letztes ist in den letzten Jahren nahezu nie passiert, da die Grenze bis zu der die Beiträge berechnet werden (Beitragsbemessungsgrenze) immer angehoben wurde. Aber: Dieser Betrag ist somit veränderbar.

Habe ich ein Sonderkündigungsrecht?

Ja, dieses allerdings in einer besonderen Form. Generell gilt auch bei freiwillig Versicherten die reguläre, normale Kündigung zum Ende des übernächsten Monats. Kündigen Sie also im Januar noch Ihre GKV (ggf. auch rein vorsorglich)

LESETIP: GKV ohne Risiko kündigen- Sie riskieren nichts- schaffen sich aber Zeit

so wird die Kündigung zum Ende des übernächsten Monats (März) wirksam und Sie können dann in eine andere Kasse wechseln. Hier ist die Bindungsfrist zu beachten. Sind Sie noch keine 18 Monate bei der bisherigen Kasse versichert, dann ist diese Frist einzuhalten.

ABER: Erhöht die Kasse die Beiträge, also genauer den Zusatzbeitrag, oder führt einen solchen neu ein, so ist auch hier eine besondere Kündigungsfrist zum Monatsende möglich. Also können Sie die Kasse nach der Anpassung zum 1.1. noch bis zum 31.1. verlassen.

Und jetzt kommen wir noch zu dem BESONDEREN KÜNDIGUNGSFRIST bei dem Überschreiten der JAEG. Dieses besteht nur jetzt und nur einmalig. Haben Sie also im Jahr 2016 die Grenze ERSTMALIG überschritten und sind nun zum 1.1. freiwillig versichert, so muss die GKV Sie hierüber schriftlich informieren. Es reicht nicht wenn der Arbeitgeber es Ihnen sagt, die Information muss von der gesetzlichen Krankenkasse erfolgen.

Jetzt muss ich aber schnell entscheiden – oder noch nicht?

Eine Entscheidung über die zukünftige Absicherung gegen Krankheitsfolgen sollte sehr sorgfältig getroffen werden. Ein Haus kauft man ja auch nicht mal „eben schnell“ und genau über solche Summen reden wir auch hier. Schauen Sie sich den Beitrag der GKV an, so sprechen wir über 746 EUR monatlich plus Zusatzbeiträge, also über ca. 270.000 Euro in den kommenden 30 Jahren. Bei solchen Summen sollten Sie sich gut und ausführlich Gedanken machen.

Lesetip: Entscheidung für das passende System in Ruhe treffen

Wenn ich nun wechseln möchte, wie und wann kann ich das tun?

Sollten Sie sich nach ausreichender Beratung, Analyse und Überlegung für einen Wechsel in die private Versicherung entschieden haben, so gibt es auch hier mehrere Möglichkeiten. Haben Sie das Schreiben der GKV im Januar bekommen und möchten Sie nun schnellstmöglich wechseln, so können Sie das nun einmalig und rückwirkend tun. Rückwirkend bedeutet Sie verlassen die GKV zum Beginn des Jahres 2017 und das obwohl die GKV noch nichts davon weiß. Dieses sollten Sie aber nur dann tun, wenn die neue Versicherung klar ist, Tarif und Gesellschaft ausgewählt, Risikoprüfung erfolgt und alle Voraussetzungen erfüllt sind.

Ist dem nicht so und/ oder brauchen Sie einfach noch ein bisschen Bedenkzeit, so kündigen Sie gleichzeitig mit der Austrittserklärung zum 31.3. und wechseln zum 1.4.2016.

Was passiert mit Behandlungen zwischen dem 1. Januar und einem Wechsel?

Sollten im Zeitraum vom 01. Januar bis zur Erklärung des rückwirkenden Austritts Behandlungen, Untersuchungen oder sonstige Leistungen der GKV stattgefunden oder in Anspruch genommen worden sein, so sind diese natürlich zu erstatten. Die Kassen handhaben das unterschiedlich, fordern aber diese Kosten berechtigt zurück.

In der privaten Krankenversicherung können Sie diese aber nicht einreichen, selbst wenn diese den Schutz auf den 1.1. datieren würde, da die kosten dort vor dem eigentlichen Versicherungsbeginn entstanden wären. Daher sollten Sie- wenn es denn Leistungen gab, eher über einen Wechsel zum 1.4. nachdenken und den rückwirkenden Austritt nicht nutzen.

Gibt es beim Krankengeld etwas zu beachten?

Das Krankentagegeld in der PKV oder das Krankengeld in der GKV sind ähnlich, aber in vielen Bereichen unterschiedlich. Wichtig ist es für alle, die (weit) über der Grenze verdienen, sich die Höhe anzuschauen.

Gerade bei höherem Einkommen gibt es dort eine beachtliche Lücke, welche bekannt sein sollte und ggf. angepasst werden muss.

Weitere Infos finden Sie auch unter dem Punkt „Krankengeld“ hier auf der Seite. Schnell entstehen hier Lücken von mehreren hundert Euro pro Monat, die im Falle einer längeren Krankschreibung tüchtig ins Geld gehen. Und nein, eine vorhandene Berufsunfähigkeitsversicherung reicht hier leider nicht aus um dieses Risiko zu decken.

Wie finde ich die passende Krankenversicherung?

Wenn Sie sich nun weiter mit dem Thema PKV und GKV beschäftigen möchten und sich einmal Gedanken machen, welche Kriterien IHRE persönliche PKV dann erfüllen soll und muss, dann finden Sie unter folgenden Links weitere Hilfe.

1.) Auswahlkriterien der privaten Krankenversicherung

2.) Leitfaden zur Privaten Krankenversicherung

3.) Kriterienfragebogen zur PKV

Unter den TOP 3 der deutschen Versicherungsblogs – Sieger in fachlicher Qualität

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Deutschland deine Versicherungen, oder wie sonst Liese sich die Branche umschreiben.

Daher freue ich mich besonders, unter die TOP 3 der deutschen Versicherungsblogs gewählt worden zu sein, einer der drei besten Blogs die Endkunden (und viele Kollegen) informieren, unterstützen und auf Missstände aufmerksam machen. So habe ich unzählige Male über die Wichtigkeit von Gesundheitsfragen, die richtige und vollständige Beantwortung aller Antragsfragen aber auch über schwarze Schafe der Branche berichtet. Im Rahmen einer Studie hat sich die Agentur 3m5 der Sache einmal angenommen und sich mit den relevanten, deutschen Blogs beschäftigt.

Link: Artikel zur Studie bei 3m5

Als Kriterien wurden folgende Eckdaten zu Grunde gelegt:

Das Thema Versicherungen muss in Form allgemeiner Beiträge zu einer oder mehreren Versicherungssparten als eines der zentralen Themen behandelt werden. So ist beispielsweise der Karriereblog eines Versicherungsunternehmens nicht relevant für die vorliegende Untersuchung.
Die Postings müssen in chronologischer Reihenfolge erfolgen.
Der Blog muss noch betrieben werden. Hierfür muss er in den letzten sechs Wochen (01.08.2016 bis 15.09.2016) des Untersuchungszeitraums (01.02.2016 bis 15.09.2016) mindestens zwei Beiträge aufweisen.
Die Leser müssen die Möglichkeit haben, die einzelnen Beiträge zu kommentieren, eine reine Aneinanderreihung von Artikeln ist nicht ausreichend. Gerade diese Partizipationsmöglichkeit ist ja zentral für Social Media bzw. das Web 2.0.
Der Blog muss sich seinem Zweck nach an Endkunden richten. Blogs zum Thema Versicherungen, welche sich an ein Fachpublikum richten, werden nicht betrachtet.
In der Kategorie Corporate werden nur jene Blogs des Gesamtunternehmens betrachtet, die Blogs einzelner Agenturen oder Geschäftsstellen finden keine Berücksichtigung.
Der Blog muss in seinem Impressum eine deutsche Adresse verzeichnen. Deutschsprachige Blogs aus Österreich und der Schweiz werden nicht erfasst.

Nachdem sich die Tester durch diverse Blogs und Beiträge gelesen haben wurden diese bewertet und in Form eines Rankings festgelegt. Knapp hinter dem Bund der Versicherten reichte es dann zu einem guten Platz drei, eigentlich schade. Aber lesen Sie selbst.

3. Platz
Blog Versicherungsmakler Sven Hennig (PKV-BU-Blog)
(70,21 Punkte)
Der führende der ersten Wertungsrunde muss sich nun mit dem dritten Platz zufriedengeben. Besonders negativ vielen die Navigationsmöglichkeiten sowie das Design auf. Dieser Teilnehmer erhielt die mit Abstand schlechteste Bewertung in der Kategorie Nutzerfreundlichkeit – Unübersichtlichkeit und nicht zu findende Suchfunktion waren die Hauptkritikpunkte. Unter dem Design leidet auch die unterdurchschnittliche Bewertung des Gesamteindrucks. Hervorzuheben ist demgegenüber die höchste Punktzahl in der Kategorie fachliche Qualität. Die Anzahl der Nutzerkommentare unter den Beiträgen mit Versicherungsbezug ist ebenfalls eine der höchsten, im Punkt Quantität ist dieser Teilnehmer ebenfalls in den Spitzenrängen zu finden. Somit reicht es schließlich doch noch zu Platz 3. http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/

Nachdem ich mit meinem Blog in der ersten Wertungsrunde führend war und

die höchste Punktzahl in der Kategorie fachliche Qualität

erhielt, musste ich leider bei dem Design und der Nutzerfreundlichkeit Rückschläge einstecken. Hieran gibt es auch nur bedingt etwas zu rütteln. Klar, der Blog ist in dieser Form schon seit 2007 am Netz, das Internet und die Art der Nutzung hat sich verändert und richtet sich immer stärker auf mobile Nutzer aus. Die „vielen Navigationsmöglichkeiten“ sind auch der Tatsache geschuldet, dass mein Blog in der Hauptseite eingebunden sein soll und in vielen Beiträgen und Ergänzungen immer wieder auf die Hauptseite und dort enthaltene Dokumente und weitere Informationen verweist.

Aber, klar und vollkommen richtig, das Design muss ein neues werden. Nicht nur mobil besser erreichbar, auch eine Auffrischung des Designs und die Nutzung mobiler Technologien steht auf der To-Do Liste. Im Frühjahr diesen Jahres wird hoffentlich die neue Seite und damit auch das neu gestaltete Blog online sein, bleiben Sie gespannt.

Ich freue mich jedoch sehr über die Auszeichnung mit der höchsten Punktzahl bei fachlicher Qualität. Schon zu Beginn war mir dieser Punkt elementar wichtig. Schon immer wollte (und habe) ich nie etwas „nur mal schnell“ geschrieben, schon immer ginge und geht es um fundierte und belegbare Fakten und Beiträge.

So fing es an

Am 26.04.2007 gab es den ersten Beitrag, passend mit dem Titel „Versicherungen billiger und besser – geht das?“ und viele Beiträge und Berichte sind genau dazu entstanden. Dazu, wie Sie für sich den besten und passenden Schutz zu einem angemessenen, nicht billigen, Preis bekommen. In über eintausend Beiträgen habe ich erklärt, Probleme aufgezeigt, über Urteile und neue Produkte geschrieben und nie, niemals einen bezahlten oder beauftragten Beitrag geschrieben. Ich habe das Blog schon immer als eine Art „Infoportal“ gesehen, eine Informationsquelle für Kunden, Interessenten und Kollegen. Viele meiner Stammkunden lesen das Blog mehrfach wöchentlich, einige sogar täglich und das obwohl die Entscheidung für ein Produkt, für einen Versicherer längst zu deren Zufriedenheit erledigt ist.

Informieren und Aufklären, genau das waren die Ziele die sich über die Jahre immer mehr und mehr ausgeprägt haben.

Wie soll es weiter gehen?

Neben den Anpassungen am Design und der Einführung neuer Technologien wird es auch weiter Anpassungen an den Inhalten geben. Oft greife ich Fragen auf, nutze aktuelle Fälle um anonym auf Fehler und Probleme aufmerksam zu machen und habe auch kein Problem damit schwarze Schafe an den Pranger zu stellen.

Die Suchmaske habe ich gestern gleich einmal etwas hervorgehoben und diese so etwas deutlicher dargestellt, soweit es derzeit mit kleinen Eingriffen und vor der Neugestaltung der Seite sinnvoll und machbar ist. Der größte Schritt liegt noch vor mir und verlangt noch einiges an Arbeit ab, damit es einem modernen und „hübschen Design“ entspricht. Aber: Fachliche Kompetenz und fundierte Beiträge stehen auch weiterhin vor Design und grafischen Anpassungen.

Gibt es Bereiche die Ihnen fehlen?

Fragen welche Sie gern beantwortet hätten und die Sie im Blog derzeit nicht finden oder nicht ausreichend beleuchtet sehen? Weit über zwei Millionen Seitenaufrufen im letzten Jahr, drei und mehr Seiten pro Nutzer und über eine halbe Million Nutzer besuchen mich hier und lesen mit. Viele kommen danach mit konkreten Fragen, einem Problem und nutzen den LiveChat oder andere Kontaktmöglichkeiten.

Schreiben Sie mir gern in die Kommentare hier unter dem Beitrag oder schicken auch eine Mail an pkv@online-pkv.de falls Ihnen etwas fehlt, Sie eine Idee für einen Beitrag oder selbst ein aktuelles Problem haben. Oft entstanden viele Beiträge (die am ende vielen halfen) aus den Fragen und Problemen einzelner Leser.

Vielen Dank

und nicht nur nach der Studie möchte ich mich bei allen treuen Lesern recht herzlich bedanken. Sie machen mit mir gemeinsam den Blog zu dem Medium welches er ist, gemeinsam mit Ihnen mache ich gern so weiter. Vielen Dank!


Bundesrat plant Änderungen bei der GKV Beitragsberechnung für Selbstständige – ein Vergleich der alten und neuen Regelungen

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Selbstständige in der gesetzlichen Krankenkasse haben es oft nicht leicht. Das ist keineswegs dahingesagt, denn die Beitragseinstufung für freiwillig versicherte Selbstständige in der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) ist- gerade bei schwankendem Einkommen- ungerecht. Diese werden bei schlechteren Jahren benachteiligt, denn es kann zwar nachträglich ein Beitrag erhoben werden, eine Rückzahlung ist derzeit aber ausgeschlossen.

Lesetipp: Einkommensberechnung in der GKV für Selbstständige

Zum besseren Verständnis schauen wir uns die begierigen Regelungen einmal an einem konkreten Fall genauer an. Max hat es satt. Kein nörgelnder Chef mehr, endlich sein eigener Chef sein und selbst und ständig abreiten. Nicht mehr morgens um 7 auf der Matte stehen müssen, er macht sich nun selbstständig. Bei der Vorbereitung und Planung kommt er auch auf das Thema Krankenversicherung zu sprechen. Als Existenzgründer könnte er in die Private Krankenversicherung wechseln, sollte das aber nicht übereilt tun und besser erst einmal abwarten. Daher möchte er in der bisherigen Krankenkasse, der Gesund BKK bleiben und schaut sich dort die Beiträge an.

Dabei kommen ihm folgende Grenzen in den Sinn, die sein Berater der Gesund BKK angesprochen hatte.

„Die (kleinste) Berechnungsgrundlage bei Existenzgründern liegt bei 1.487,50 Euro“

hatte er gesagt und somit liegt der günstigste Beitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung (Zusatzbeitrag 1,5%) bei 230,56 € (ohne Krankengeld) oder 239,48 € mit Krankengeld. Dazu kommen auch die Beiträge für die Pflegepflichtversicherung von 37,93 Euro oder 41,65 Euro bei Kinderlosen wie Max. Diese Mindesteinstufung gilt nur solange, wie Max einen Zuschuss zur Existenzgründung, den so genannten „Gründungszuschuss“ bekommt.

„Als Selbstständiger werden mindestens 2.231,25 Euro zu Grunde gelegt“ erzählte er weiter und somit liegt der günstigste Beitrag in der Krankenversicherung bei 345,84 € (ohne Krankengeld) oder 359,23 € mit Krankengeld plus 56,89 € in der Pflegepflichtversicherung.

Nehmen wir nun an im ersten Jahr hat unser Freund Max Einkünfte die sehr klein, also unterhalb der 1.487 € sind und er bezieht Gründungszuschuss. Im zweiten Jahr läuft der „Laden“ besser und sein Einkommen schießt nach oben. Gerade bei vielen selbstständigen Beratern, welche sich aus einer Angestelltentätigkeit heraus selbständig machen und gleich Kunden haben, geht diese Einkommenssteigerung sehr schnell.

Im zweiten Jahr verdient Max nun 2.600 € monatlich, also 31.200 € im Jahr.

Brav liefert Max den Bescheid des neuen Einkommens bei der Krankenkasse ab. Auf die Frage wie es denn zukünftig aussieht sagt er wahrheitsgemäß „Ich weiss noch gar nicht was im nächsten Jahr ist“. Dann folgt der neue Beitragsbescheid.

Für das zweite Jahr berechnet die Gesund BKK richtigerweise einen Beitrag nach. Aufgrund des neuen Einkommens von 2.600 € monatlich soll er nun (mit Krankengeldanspruch) schon 418,60 € und 66,30 € Pflegeversicherung zahlen, also zusammen 484,90 €. (Alle Zahlen und die Maximalbeiträge wenn Max noch mehr verdient finden Sie im Beitrag zu den Sozialversicherungswerten 2017)

Auch für das (zukünftige) 3. Jahr ist dieser Beitrag fällig und das OBWOHL Max keine Ahnung hat was er dann verdient. Nicht schlimm werden einige denken, bekommt er später den Rest zurück.

Leider muss ich Sie enttäuschen. Erst wenn durch einen neuen Steuerbescheid (kann auch ein Vorauszahlungsbescheid sein) klar ist, er verdient wohl nicht so viel, erst dann kann auf das Einkommen von 2.231,45 € reduziert werden. Vorher zahlt er den hohen Beitrag weiter UND… er bekommt auch später nix zurück. Verdient er aber noch mehr, so muss er nachzahlen. Ungerecht, oder?

Bundesregierung plant Änderungen

Am 25. Januar ist die erste Einführung des Gesetzes. In der geplanten Änderung des „Gesetzes zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung  (Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz – HHVG)“ geht es nicht nur um die Heil- und Hilfsmittel, auch Änderungen für Selbstständige sind geplant. So ist in dem Änderungsantrag folgendes geplant:

Neue Beitragseinstufung für Selbstständige in der GKV. Beitragsberechnung nach den tatsächlichen Einkünften im Rahmen der bestehenden MINDESTBEMESSUNGSGRUNDLAGEN und Beitragsbemessungsgrenzen. Möglichst bürokratiearmes System der Einkommensfeststellung (zunächst vorläufig nach dem letzten Einkommensteuerbescheid; endgültig nach dem tatsächlichen Einkommen im Kalenderjahr)

Änderungen in Kraft geplant zum 1. Januar 2018

Damit wäre unserem Max bei der Vorauszahlung nicht geholfen. Weiterhin musste er auch in unserem Beispiel des 3. Jahres die hohen Beiträge des 2. Jahres zahlen. ABER: Anders als bisher bekäme er dann die zu viel berechneten (und bezahlten) Beiträge zurück. Hier wird (endlich) eine Gleichbehandlung der Kassen und der Versicherten geschaffen. (wenn es denn Gesetz wird).

Damit schafft die Bundesregierung voraussichtlich ab dem Beitragsjahr 2018 die Ungleichbehandlung ab. Selbstständige werden zwar immer noch nach dem Vorjahr eingestuft, diese Einstufung wird aber rückwirkend geändert und die Beiträge dann erstattet oder mit den neuen Beiträgen verrechnet.

Hilfe- ich habe keine Versicherung – was tun, wenn die private Krankenversicherung rückwirkend kündigt?

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Ein immer wiederkehrendes Szenario und leider häufen sich die Fälle derzeit mal wieder. Ich möchte und werde hier keine Namen von einigen Vertrieben oder gar Namen einzelner Berater nennen und sicherlich ist nicht immer der Berater (mit-) schuld. Dennoch gab es in den ersten vier Wochen des Jahres einige Hilferufe von Menschen, welche den Blog hier lesen oder einfach durch Google bei der Suche hier landeten.

Es geht um Rücktritte, Anfechtungen, rückwirkende Risikozuschläge (nennt sich dann auch rückwirkende Vertragsanpassung) und weitere Fälle. Eines haben aber alle gemeinsam. Zunächst einmal ist der Versicherungsschutz keinesfalls mehr wie er war. Mit dem ersten Schreiben des Versicherers kommt das böse Erwachen und die Ratlosigkeit, daher möchte ich diesen Beitrag nutzen um einige grundlegende Fragen zu beantworten.

Eines ist auch klar, ohne jemanden „der sich damit (wirklich) auskennt“ wird es kaum gehen, allein hier zu agieren macht es in vielen Fällen noch schlimmer. Daher sind der Berater, Rechtsanwälte aber auch Versicherungsberater mit einer Spezialisierung auf die Private Krankenversicherung oder zumindest auf Rücktritt und Anzeigepflichtverletzung die richtigen Ansprechpartner. Doch einige allgemeine Fragen lassen sich durchaus auch allgemein beantworten und schaffen zumindest weitere Klarheit. Generell gilt: Auch der Versicherer hat zunächst einmal kein Interesse an einem Rücktritt oder einer rückwirkenden Anfechtung eines Vertrages. Schließlich macht es ihm Arbeit, der Kunde hat Ärger und „Stress“ und so wird dieses vorher genau geprüft. Auf der anderen Seite sind Versicherer auch für Ihr Kollektiv aller Versicherten verantwortlich und so müssen diese im Interesse aller handeln. Daher gilt es zu überprüfen ob die Angaben im Antrag richtig und vollständig gemacht wurden.

Zunächst geht es also um die Frage nach den unterschiedlichen Begriffen. Daher greife ich diese auf und versuche einen kurzen Überblick mit den passenden Paragraphen zu geben.

Der Rücktritt vom Vertrag

Grundlage für einen solchen Rücktritt ist der Paragraph 19 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG). Hier regelt der Gesetzgeber was passiert, hat der Antragsteller unrichtige oder nicht vollständige Angaben über seinen Gesundheitszustand gemacht.

§ 19 Anzeigepflicht

(1) Der Versicherungsnehmer hat bis zur Abgabe seiner Vertragserklärung die ihm bekannten Gefahrumstände, die für den Entschluss des Versicherers, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen, erheblich sind und nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat, dem Versicherer anzuzeigen. Stellt der Versicherer nach der Vertragserklärung des Versicherungsnehmers, aber vor Vertragsannahme Fragen im Sinn des Satzes 1, ist der Versicherungsnehmer auch insoweit zur Anzeige verpflichtet.

(2) Verletzt der Versicherungsnehmer seine Anzeigepflicht nach Absatz 1, kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten.
(3) Das Rücktrittsrecht des Versicherers ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer die Anzeigepflicht weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verletzt hat. In diesem Fall hat der Versicherer das Recht, den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zu kündigen.
(4) Das Rücktrittsrecht des Versicherers wegen grob fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflicht und sein Kündigungsrecht nach Absatz 3 Satz 2 sind ausgeschlossen, wenn er den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätte. Die anderen Bedingungen werden auf Verlangen des Versicherers rückwirkend, bei einer vom Versicherungsnehmer nicht zu vertretenden Pflichtverletzung ab der laufenden Versicherungsperiode Vertragsbestandteil.
(5) Dem Versicherer stehen die Rechte nach den Absätzen 2 bis 4 nur zu, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform auf die Folgen einer Anzeigepflichtverletzung hingewiesen hat. Die Rechte sind ausgeschlossen, wenn der Versicherer den nicht angezeigten Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannte.
(6) Erhöht sich im Fall des Absatzes 4 Satz 2 durch eine Vertragsänderung die Prämie um mehr als 10 Prozent oder schließt der Versicherer die Gefahrabsicherung für den nicht angezeigten Umstand aus, kann der Versicherungsnehmer den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung des Versicherers ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Der Versicherer hat den Versicherungsnehmer in der Mitteilung auf dieses Recht hinzuweisen.

Was bedeutet der Rücktritt nun für Sie als Kunden?

Zunächst einmal bedeutet der Rücktritt, der Vertrag hat nicht bestanden. Der Versicherer macht einen „Schritt zurück“ und tut so, als habe er mit Ihnen nie einen Vertrag geschlossen. Dadurch ergibt sich meist ein weiteres Problem, was ist mit den bereits bezahlten oder gerade eingereichten Rechnungen?

Der Versicherer bekommt in den meisten Fällen durch eingereichte Rechnungen Kenntnis von einer Erkrankung oder vermutet aufgrund eines Rezeptes oder einer anderen Verordnung eine schon bestehende und anzeigepflichtige Erkrankung. Nun muss er reagieren und dabei bestimmte Fristen beachten.

§ 21 Ausübung der Rechte des Versicherers

(1) Der Versicherer muss die ihm nach § 19 Abs. 2 bis 4 zustehenden Rechte innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der Verletzung der Anzeigepflicht, die das von ihm geltend gemachte Recht begründet, Kenntnis erlangt. Der Versicherer hat bei der Ausübung seiner Rechte die Umstände anzugeben, auf die er seine Erklärung stützt; er darf nachträglich weitere Umstände zur Begründung seiner Erklärung angeben, wenn für diese die Frist nach Satz 1 nicht verstrichen ist.

Tritt er [der Versicherer] nun vom Vertrag zurück, so hatten Sie nie einen. Also sind die bestehenden Rechnungen auch nicht zu bezahlen, da hier kein Vertrag und damit auch keine Leistungspflicht bestanden hat.

(2) Im Fall eines Rücktrittes nach § 19 Abs. 2 nach Eintritt des Versicherungsfalles ist der Versicherer nicht zur Leistung verpflichtet, es sei denn, die Verletzung der Anzeigepflicht bezieht sich auf einen Umstand, der weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalles noch für die Feststellung oder den Umfang der Leistungspflicht des Versicherers ursächlich ist. Hat der Versicherungsnehmer die Anzeigepflicht arglistig verletzt, ist der Versicherer nicht zur Leistung verpflichtet.

Das ist insbesondere dann nicht nur ärgerlich sondern finanziell problematisch, falls der Versicherer schon Rechnungen erstattet hat. Und nein, eine Aufrechnung der Rechnungen mit den bereits bezahlten Beiträgen erfolgt nicht generell, sondern, diese Beiträge stehen dem Versicherer ggf. dennoch zu, obwohl Leistungen nicht erbracht werden müssen oder zurückgefordert werden. Das ist auch nachvollziehbar, denn wäre dem anders, dann könnte es der „böse Kunde“ genau darauf anlegen. Passiert mir was und es fällt nicht auf ist alles gut. Fällt es auf, so bekomme ich meine Beiträge wieder und zahle davon die Arztkosten (verbunden mit dem Risiko das es natürlich nicht reicht).

Tritt der Versicherer nicht zurück, weil weder vorsätzlich oder grob fahrlässig etwas falsch oder nicht angeben wurde, so besteht unter Umständen ein Kündigungsrecht.

(4) Das Rücktrittsrecht des Versicherers wegen grob fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflicht und sein Kündigungsrecht nach Absatz 3 Satz 2 sind ausgeschlossen, wenn er den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätte. Die anderen Bedingungen werden auf Verlangen des Versicherers rückwirkend, bei einer vom Versicherungsnehmer nicht zu vertretenden Pflichtverletzung ab der laufenden Versicherungsperiode Vertragsbestandteil.

Die Rechte bestehen nicht ewig

(3) Die Rechte des Versicherers nach § 19 Abs. 2 bis 4 erlöschen nach Ablauf von fünf Jahren nach Vertragsschluss; dies gilt nicht für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten sind. Hat der Versicherungsnehmer die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt, beläuft sich die Frist auf zehn Jahre.

§ 22 Arglistige Täuschung

Das Recht des Versicherers, den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anzufechten, bleibt unberührt.

Weiterhin kann ein Rücktritt aber dann ausgeschlossen sein, wenn der Versicherer den Vertrag damals auch dann angenommen hätte, wären ihm alle Umstände bekannt gewesen. Das ist meist im Nachhinein schwer zu überprüfen, denn wer weiss wie der Risikoprüfer entschieden hätte? Qualifizierte Berater haben aber hier durchaus Möglichkeiten eine solche Überprüfung zu erreichen, auch ist zu prüfen ob vielleicht heute ein solcher Kunde mit gleichen/ ähnlichen Vorerkrankungen versicherbar wäre, auch das hilft bei der Argumentation.

Die rückwirkende Vertragsanpassung

Kommt der Versicherer bei seiner Prüfung also zu dem Ergebnis eine solche Anpassung sei möglich und er hätte damals bei Vertragsschluss auch einen Risikozuschlag angeboten, so kommt diese Möglichkeit in Betracht und der Versicherer bietet diese (so er das erkennen kann) auch meist an. Auch im Nachhinein können weitere Befunde und Erklärungen dazu führen, ein solches Angebot noch zu erhalten.Hier sieht man sehr gut was alles machbar ist. Neben dem rückwirkenden Zuschlag (auf das rückwirkend würde der Versicherer im oben genannten Beispiel verzichten) kann auch eine Anpassung/ Reduzierung des Tarifes angeboten werden. War der Kunde/ die Kundin bisher in einem TOP Schutz mit vielen Leistungen und wird der Zuschlag dort sehr hoch, so wäre auch eine Reduzierung der Leistungen denkbar und daraus folgend ein kleinerer Zuschlag. Das beutetet nicht, der Versicherte muss dieses Angebot so nehmen, es bedeutet nur das der Versicherer ein Interesse an der weiteren Kundenbeziehung hat.

Es geht auch anders. In einem anderen Fall der an mich heran getragen wurde, wollte der Versicherer einen rückwirkenden Zuschlag, auch als die Kundin sich generell gegen den Versicherer entschied und die Kündigungsmöglichkeit nutzte:

Muss ich die Entscheidung denn so akzeptieren?

Ganz klar NEIN. Denn meist kommt der Versicherer durch eine Diagnose des Arztes auf einem Rezept, einer Rechnung oder sonstigen Leistungsfragen auf den Fall einer VVA, also einer vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung. Eine solche muss aber nicht zwingend vorliegen. Der Versicherer wertet nun die Unterlagen aus, die ihm vorliegen oder mit der Rechnung eingereicht wurden.

Oftmals passiert es aber durchaus, dass ärztliche Unterlagen nicht vollständig sind, falsche Angaben enthalten oder sonst fehlerhaft sind. Würden Sie nun die Entscheidung einfach so hinnehmen, dann zahlen Sie womöglich unnötig einen Zuschlag oder verlieren gar Ihren Versicherungsschutz.

Damit das nicht passiert, müssen auch hier alle Unterlagen in Kopie besorgt werden. Meist können Sie auch schon im Vorhinein etwas dafür tun, damit es gar nicht erst soweit kommt.

Prüfung ist normal und legitim- aber es gibt zwei Wege

Wenn der Versicherer einen Anhaltspunkt oder Verdacht hat, dann fragt dieser nach. Das kann beim Arzt direkt passieren, oder bei Ihnen. Die Entscheidung welche Möglichkeit genutzt werden soll, die liegt ganz bei Ihnen. Oftmals sendet der Versicherer Ihnen eine „Entbindung von der Schweigepflicht“ zu. 

Klar, die Möglichkeit a.) klingt bequem. Sie müssen sich um nix kümmern, nur schnell die Erklärung unterschreiben. Das sollten Sie aber nicht tun, NIE!. Warum?
Nehmen wir einmal an die Arztakte enthält Untersuchungen und/ oder Behandlungen die gar nicht gemacht wurden, Diagnosen die der Arzt aus Abrechnungsgründen auf eine Rechnung geschrieben hat, Sie aber nie hatten und auch nicht kennen. Dieses kommt nun beim Versicherer an. Glauben Sie es macht es einfacher einen ausgesprochenen Rücktritt wieder rückgängig zu machen oder einen bereits erhobenen Zuschlag wieder zu beklommen? Sicher nicht!

Daher wählen Sie bitte immer die andere Variante. So haben Sie die Kontrolle über Ihre Daten und bekommen diese immer zuerst. Natürlich leiten Sie diese, wenn richtig, auch so an den Versicherer weiter. Fehler lassen sich aber so früh erkennen und auch rechtzeitig mit dem Arzt klären, BEVOR diese falschen Informationen beim Versicherer landen.

Auch kann es hilfreich Sein, nochmals die Arztakte anzufordern. Dazu habe ich in meinem Beitrag

Wie komme ich an meine Krankenakte

bereits beschrieben was Sie tun müssen und Ihnen ein Musterformular zur Verfügung gestellt. Gleiches gilt im Übrigen auch für Krankenhäuser und andere Behandler.

Nochmals und um das klar zu stellen. Es geht keineswegs darum die Angaben mit dem Arzt zu „schönen“ oder dem Versicherer falsche Informationen zu geben, es geht darum zu kontrollieren ob die Angaben so auch der Wahrheit entsprechen.

Fazit

Eine Überprüfung der Anzeigepflicht oder die „Androhung“ einer solchen ist nicht schlimm. Besorgen Sie sich die Unterlagen, vergleichen diese mit den Angaben im Antrag und geben dem Versicherer die entsprechenden Informationen. Sollten Sie absichtlich etwas nicht angegeben haben, so müssen Sie nun wohl auch mit der Konsequenz leben, zu recht dann. Wenn es sich aber um eine vergessene „Kleinigkeit“ handelt, so lassen Versicherer mit sich reden. Qualifizierte Berater, welche sich täglich mit solchen Fällen und deren Lösung beschäftigen können oft helfen.

Ist eine Kündigung unumgänglich und der Versicherer bietet nichts anderes an, oder Sie wollen einfach mit dem nichts mehr zu tun haben, so denken Sie bitte auch an die bestehende Versicherungspflicht und damit den „Zwang“ eine Versicherung zu haben. Einen Antrag auf Basistarif müssen (fast) alle Versicherer annehmen, nur der der zurückgetreten ist nicht.

Auch bedeutet ein Rücktritt oder „Rauswurf“ nicht zwangsläufig ein „Aus“ bei allen Unternehmen. Die Risikoeinschätzungen sind so unterschiedlich, manche Erkrankungen haben von Annahme ohne Zuschlag über diverse Zuschlagshöhen bis hin zu Ablehnung alles. Daher- erst in Ruhe überlegen, alle Unterlagen besorgen, mit dem Berater eine Lösung erarbeiten und dann weiter sehen.

Ist die Beitragsanpassung der AXA ab 2000 nun unwirksam? Urteil des Amtsgerichtes Potsdam Urteil AG Potsdam zur Beitragsanpassung der AXA, Az. 29 C 122/16

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Jaaaaa, die Beitragsanpassung ist unwirksam und alle Kunden der AXA Krankenversicherung bekommen seit dem Jahr 2000 Ihre angepassten Beiträge zurück gezahlt, aber nur…

Schaut man sich die Presseartikel der letzten Tage an, so mag das so scheinen. Nicht nur in den Fachmedien, auch in Publikumszeitschriften und Zeitungen sorgt momentan ein Urteil eines Amtsgerichtes für Aufregung und (wohl übertriebene) Hoffnung.

Worum geht es bei dem Urteil des AG Potsdam, Az. 29 C 122/16

Ein Amtsgericht hatte sich mit der Rechtmäßigkeit der Beitragsanpassung in der Privaten Krankenversicherung (PKV) der Axa Krankenversicherung zu beschäftigen und tat dieses natürlich auch. So hatte ein Versicherter der AXA gegen seinen Versicherer geklagt und wollte die Rechtmäßigkeit der Beitragsanpassung seines Vertrages überprüft wissen.

Eine solche Beitragsanpassung ist in der Privaten Krankenversicherung möglich, wenn die Vorgaben und gesetzlichen Grundlagen erfüllt werden. Eine dieser Grundlagen findet sich in dem § 203 des Versicherungsvertragsgesetzes. Um etwas mehr Licht ins Dunkel zu bringen, schauen wir uns aber zunächst einmal den Paragraphen an und dort heißt es:

§ 203 Prämien- und Bedingungsanpassung

(2) Ist bei einer Krankenversicherung das ordentliche Kündigungsrecht des Versicherers gesetzlich oder vertraglich ausgeschlossen, ist der Versicherer bei einer nicht nur als vorübergehend anzusehenden Veränderung einer für die Prämienkalkulation maßgeblichen Rechnungsgrundlage berechtigt, die Prämie entsprechend den berichtigten Rechnungsgrundlagen auch für bestehende Versicherungsverhältnisse neu festzusetzen, sofern ein unabhängiger Treuhänder die technischen Berechnungsgrundlagen überprüft und der Prämienanpassung zugestimmt hat.

Es reicht also nicht einfach aus eine solche Anpassung zu berechnen und dann die entsprechenden Schreiben zu versenden, auch muss diese Anpassung von einem unabhängigen Treuhändler „abgesegnet“ werden. Ist eine solche Überprüfung unterlassen worden oder war der Treuhändler nicht unabhängig, so kann dieses ein Grund für eine unrechtmäßige Beitragsanpassung sein.

In dem Urteil geht es speziell um die Beitragsanpassungen im Jahr 2012/13 und die Klage betrifft ausschließlich die Tarife Vision 1-4500 und TV442. Diese Tarife wurden bei dem  Kläger angepasst, nachdem ein Treuhändler dieser Anpassung zugestimmt haben soll. Der Treuhändler ist inzwischen verstorben, war aber zuvor 15 Jahre für die Axa tätig und bekam einen Treuhändlerlohn.

Im Klageverfahren wirft der Kläger der Axa nun vor, der Treuhändler hätte (da die Axa keine Angaben macht) wohl geschätzte 150.000€ Honorar pro Jahr bekommen und hier sei nicht mehr von einer Unabhängigkeit auszugehen und die Anpassung daher unwirksam.

„Es sei demnach von einer wirtschaftlichen Abhängigkeit des Treuhänders von der Beklagten auszugehen. Infolge der unwirksamen Prämienerhöhungen habe er an die Beklagte 1.071,12 € zu viel gezahlt. Wegen der Berechnung wird auf die Klageschrift Bezug genommen. Den genannten Betrag habe ihm die Beklagte ebenso zu erstatten wie daraus gezogene Nutzungen.“

Wie begründet das Gericht sein Urteil?

Die entscheidende Streitfrage ist hier, ob der Treuhändler unabhängig war. Eine solche Unabhängigkeit muss der Versicherer gegenüber der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen als Aufsichtsbehörde nachweise und auch nur dieser gegenüber, so argumentiert zumindest die Axa.

Der Kläger stellt hier bei der Frage nach der Unabhängigkeit zunächst darauf ab, wie es bei Wirtschaftsprüfern zu handhaben ist. Der entsprechende Paragraph 319 Absatz 3 Nr. 5 im Handelsgesetzbuch (HGB) regelt hier eine Grenze von 30%. Genauer heisst es dort:

(3) Ein Wirtschaftsprüfer oder vereidigter Buchprüfer ist insbesondere von der Abschlussprüfung ausgeschlossen, wenn er oder eine Person, mit der er seinen Beruf gemeinsam ausübt,

5.
in den letzten fünf Jahren jeweils mehr als dreißig vom Hundert der Gesamteinnahmen aus seiner beruflichen Tätigkeit von der zu prüfenden Kapitalgesellschaft und von Unternehmen, an denen die zu prüfende Kapitalgesellschaft mehr als zwanzig vom Hundert der Anteile besitzt, bezogen hat und dies auch im laufenden Geschäftsjahr zu erwarten ist; zur Vermeidung von Härtefällen kann die Wirtschaftsprüferkammer befristete Ausnahmegenehmigungen erteilen.

Er ist dann nicht mehr unabhängig und kann die Interessen nicht ohne wirtschaftlichen Zwang vertreten. Auf diese Art der Unabhängigkeit stellt auch der Kläger ab und das Gericht folgt diesem Vortrag.

In der Begründung heisst es sodann:

Von Unabhängigkeit im dargestellten Sinne kann im vorliegenden Fall nicht ausgegangen werden. Der Kläger hat substantiiert und nachvollziehbar vorgetragen, ohne dass dies die Beklagte ebenso substantiiert bestritten hätte, dass der Treuhänder im maßgeblichen Zeitraum mit der Prüfung aller von der Beklagten vorgenommenen Prämienanpassungen befasst war. Nachvollziehbar erscheint ferner sein Vortrag, dass angesichts der Vielzahl der von der Beklagten angebotenen Tarife es sich um ein großes Treuhändermandat handelt, für das mindestens eine jährliche Vergütung von 150.000,00 € anzusetzen ist.

Auch wenn die dargestellte starre 30 %-Grenze des § 319 Abs. 3 Nr. 5 HGB nicht zur Anwendung kommt, so wäre der böse Schein im oben dargestellten Sinne nur dann zu vermeiden, das heißt nur dann von einer unbeeinflussten Amtsausführung des Treuhänders auszugehen, wenn hier das Jahreseinkommen des Treuhänders im maßgeblichen Zeitraum immer deutlich über 500.000,00 € gelegen hätte. Dann könnte wohl angenommen werden, dass er auf die Zuwendungen der Beklagten nicht angewiesen war und unabhängig entscheiden konnte. Dass hier aber solche Einkommensverhältnisse des Treuhänders vorlagen, ist weder ersichtlich noch wird dies von der entsprechend darlegungs- und beweisbelasteten Beklagten erläutert. Trotz der substantiierten Darstellung des Klägers behauptet sie lediglich pauschal, die genannte 30 % Grenze sei einerseits nicht maßgeblich, andererseits durch ihre Zahlungen an den Treuhänder nicht erreicht. Sämtliche Spekulationen des Klägers zu den Bezügen des Treuhänders seien reine Spekulation. Unter Berücksichtigung der Erkenntnismöglichkeiten des Klägers ist jedoch davon auszugehen, dass ihm gegenüber der mit weitreichenderen Kenntnissen ausgestatteten Beklagten nichts übrig bleibt, als eine Schätzung der Einkommenssituation des Treuhänders.

Diese erscheint, wie dargestellt, nachvollziehbar. Die mit weitreichenderen Kenntnissen ausgestattete Beklagte hätte zum entsprechenden Vortrag des Klägers zumindest im Rahmen ihrer erhöhten sekundären Darlegungslast gemäß der gerichtlichen Aufforderung in der mündlichen Verhandlung vom 02.08.2016 substantiiert Stellung nehmen können und müssen, indem sie einfach die tatsächlichen Einkommensverhältnisse des Treuhänders offen gelegt hätte. Das hat sie indes nicht getan.

Hat das Urteil Folgen für alle Versicherten?

Zunächst einmal handelt es sich um ein (einfaches) Amtsgerichtsurteil, also ein Urteil der 1. Instanz. Die Axa hat bereits angekündigt in Berufung gegangen zu sein und will hier eine höhere Entscheidung zur Prüfung und ggf. anderweitigen Auslegung des Begriffs der Unabhängigkeit anrufen.

Generell gilt das Urteil auch nur für den Einzelfall und keineswegs für alle Versicherten, nicht einmal die im identischen Tarif. Wer also auch in den Tarifen versichert ist oder war, der muss selbst den Klageweg bestreiten und fristwahrend entsprechende Maßnahmen ergreifen.

Auch ist es hier noch nicht klar, wie und ob sich das Berufungsgericht anderweitig positioniert oder die Axa im Verfahren einfach die Unabhängigkeit entsprechend be-/ nachweisen kann.

Unwirksam vielleicht, aber Vorsicht mit voreiligen Schlüssen

Wer nun also den Berichten geglaubt hat und meint(e) seine Anpassungen wären nun unwirksam, dem sei nur geraten sich weiterhin individuellen juristischen Rat zu holen und dann die eigenen Chancen und Risiken für einen Prozess anzuloten. Keineswegs sind die Anpassungen generell oder auch nur für eine Gruppe von Versicherten unwirksam.

Was tun, falls Sie woanders versichert sind?

Auch hier steht Ihnen jederzeit und bei jeder Beitragsanpassung die Möglichkeit frei, eine solche Anpassung von einem Sachverständigen überprüfen zu lassen. Dieses bedingt auch ein entsprechendes Auskunftsrecht und der Versicherer muss seine Beitragsanpassung belegen und die Richtigkeit beweisen.

Daher sollten Sie diesen Weg bei berechtigten Zweifeln durchaus gehen, die Kosten sind nicht derart utopisch und ggf. besteht auch hier Schutz durch eine Rechtsschutzversicherung.

Die vollständige Entscheidung finden Sie im Downloadbereich. Hier können Sie das Urteil und die vollständigen Entscheidungsgründe nachlesen und ggf. mit Ihrem Anwalt besprechen. (c) des Urteils liegt bei dem entsprechenden Gericht.

Urteil des AG Potsdam zur Beitragsanpassung der AXA, Az. 29 C 122/16

 

„Die besten Tarife für….“ warum Sie es ignorieren oder die Zeitung verbrennen soll(t)en

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Egal ob (Fach-) Zeitschriften, Onlineportale oder meist zweifelhafte E-Mail Newsletter, diese Überschrift haben Sie bestimmt schon einmal irgendwo gelesen.

„Die besten Tarife für Angestellte/ Selbstständige/ Sportler/ Warmduscher oder sonst wen.“

Und hier beginnt auch das eigentliche Problem, hier werden für verschiedene Sparten in der Versicherungswirtschaft Rankings und Ratings aufgestellt, welche eine zweifelhafte Auswahl und Sicherheit vermitteln. Oft dienen solche Überschriften als „Aufreißer“ für einen Artikel und am Ende finden sie dann Tabellen oder Übersichten mit dem besten Tarif.

Das Dumme an der ganzen Sache ist nur, dass es den besten Tarif eben nun einmal nicht gibt und auch nicht geben kann. Speziell bei der Absicherung von biometrischen Risiken, also zum Beispiel der Absicherung der Arbeitskraft bei Berufsunfähigkeit, der Absicherung der Gesundheit durch eine private Kranken(zusatz)versicherung oder auch des eigenen Lebensabends durch eine entsprechende Altersvorsorge.

Wer ein wenig länger darüber nachdenkt wird schnell den Grund meiner Skepsis erkennen. Nur weil ein Produkt für mich passt, passt es für Sie noch lange nicht, Nein es kann sogar gänzlich falsch sein und eine solche Auswahl große Risiken bergen.

Warum „ziehen“ solche Artikel (Leser an)

Das Problem bei der Auswahl des passenden Versicherungsschutzes ist oftmals die Unübersichtlichkeit und die Unverständlichkeit von Versicherungsbedingungen. Da liegen dann plötzlich einhundert Seiten kleingedruckter Text vor Ihnen und Sie hadern mit sich selbst. Gedanken wie „Soll ich das wirklich alles lesen?“ oder „Muss ich das jetzt lesen?“ schwirren Ihnen durch den Kopf und eigentlich sagt ihr innerer Schweinehund: „Lass es bleiben und vertraue dem Versicherer oder deinem Berater/ Vertreter“. Auch Aussagen wie

„Ach, irgendwie sind die Bedingungen doch alle gleich und ein Wort/ ein Satz mehr oder weniger kann doch nicht so schlimm sein.“

höre ich immer wieder.

Das ist auch durchaus nachvollziehbar, denn (außer mir und ein paar Kollegen) gibt es wohl niemanden der so etwas gern liest, über Stunden Bedingungen auswertet, mit Textmarker „bewaffnet“ und vor Bergen von Papier. Und natürlich ähneln sich Versicherungsbedingungen in ganz vielen Aussagen und es finden sich gleiche Sätze bei dem einen und anderen Versicherer wieder. Doch nicht in den Gemeinsamkeiten, sondern in den Unterschieden liegt die Gefahr.

Link: Leitfaden zur Berufsunfähigkeitsversicherung

Wenn sie eben auf den oben stehenden Link geklickt haben und dort ein wenig blättern, dann finden Sie gegenübergestellte Versicherungsbedingungen, welche sich oftmals nur in wenigen Worten unterscheiden. Diese Wortwahl ist es aber, die am Ende bei der Beantragung der versicherten Rente darüber entscheidet, ob eine Leistung erbracht wird oder eben nicht. Es sind keinesfalls die Versicherer die immer nach Auswegen suchen, die böse sind und nie zahlen wollen, es ist oft der große Unterschied zwischen dem was abgeschlossen wurde (und damit versichertes) und der (oftmals falschen) Erwartungshaltung. Da wird in blumigen Worten ausgemalt, dass sie doch den absoluten Luxus und Superschutz in ihrer privaten Krankenversicherung gekauft haben (oder kaufen sollen), dummerweise „vergisst“ ihr Berater Ihnen die Ausschlüsse, Einschränkungen und sonstigen Beschränkungen des Tarifes zu erklären und Sie glauben ihm und gehen von einem High End Schutz aus. Einen Schutz den sie so jedoch gar nicht haben.

Tabellen mit den besten Tarifen sollte es nicht geben

Speziell in den Bereichen Absicherung der Arbeitskraft, Krankenversicherung oder Altersvorsorge sind solche Tabellen eher irreführend als hilfreich. Schlagen Sie eine Zeitung oder Zeitschrift auf und Ihnen wird der beste Tarif für die Berufsunfähigkeit genannt, setzt sich in Ihrem Kopf eine gewisse Vorauswahl fest. Der „Testsieger“ muss doch gut sein oder zumindest kann er nicht schlecht sein. Mit dieser Meinung und gefolgt von einer weiteren Beratung kommt es irgendwann zu einem Abschluss. Oftmals höre ich bei der Auswahl:

„Von der Versicherung XY habe ich aber gehört“

oder „Mein Bekannter sagt…“

oder „Die Kollegen sind da und da versichert.“.

Testsieger sind nicht die besten Tarife

Zumindest sind es nicht für Sie die besten Tarife, denn gewonnen haben die Tarife einen Test deshalb, weil die Kriterien für die Auswahl so gewählt wurden, wie sie eben gewählt worden sind. Die „Tester“ haben sich für eine Auswahl von Leistungskriterien entschieden haben daraufhin ein Anforderungsprofil erstellt (das hoffe ich zumindest, dass die meisten es wirklich getan haben). Mit diesem Anforderungsprofil ging es in die Auswahl der Tarife und es ergeben sich natürlich daraus Tarife welche diese Anforderungen erfüllen und andere die hier Lücken aufweisen. Ob dieses Anforderungsprofil allerdings auch für sie persönlich passt, das steht auf einem ganz anderen Blatt.

Damit es etwas deutlicher wird machen wir ein Beispiel.

Würden Sie in der privaten Krankenversicherung einen Tarif kaufen, welcher neben 5.000 € festgelegte Selbstbeteiligung pro Jahr auch noch pro Behandlungsfall 200 € von ihnen verlangt? Sicherlich nicht, oder?

Nehmen wir jedoch jemanden der sich eigentlich gar nicht krankenversichern will, nicht will, weil er genug Geld auf dem Konto hat und die ganze Familie Ärzte sind. Er glaubt seine Kosten kann er alle alleine tragen, dummerweise verlangt der Staat von ihm eine Absicherung für den Krankheitsfall, Stichwort Versicherungspflicht.
Für den wäre jedoch so ein Tarif wie eben genannt gar kein Problem, denn eigentlich will er gar keinen Versicherungsschutz.

Noch ein zweites Beispiel, diesmal in der Berufsunfähigkeitsversicherung.

Jemand der über ausreichende Mittel verfügt, der kann es sich durchaus leisten eine Karenzzeit von zwölf Monaten oder mehr zu vereinbaren, also eine Zeit in der er zwar berufsunfähig sein muss keine Leistung bezieht. Auch ist eine Leistung erst ab 75% Berufsunfähigkeit für ihn kein Problem, will er doch nur den Worst-Case absichern. Im Gegenzug dazu erlässt ihm der Versicherer dafür einen Teil der Versicherungsprämie, spricht er gibt Rabatt.

Für jemanden der mit seinem monatlichen Einkommen gerade so hinkommt, eine Familie zu versorgen hat und laufende Kosten in nicht geringer Höhe hat, für den ist so ein Modell völlig ungeeignet. Trotzdem kann ein Tarif mit so einem Kriterium Testsieger werden, je nachdem welche Anforderungen gestellt wurden.

Die Zeitschrift Finanztest hat solche fragwürdigen Kriterien in der Vergangenheit des Öfteren bewiesen und oftmals musste man sich fragen „Würfeln die die Testkriterien und Ergebnisse?“

Link: Artikel zu den Finanztest Test

Es interessiert nicht „die Bohne“ wo Ihre Bekannten und Kollegen versichert sind

Bei der Auswahl von einem entsprechenden Versicherungsschutz kommt irgendwann unwiderruflich die Frage:

„Was ist denn mit Versicherer XY oder mit dem Tarif ABC? Mein Bekannter/ Kollege/ Bruder ist dort versichert und zufrieden.“

Speziell bei der Auswahl der Privaten Krankenversicherung ist dieses „zufrieden“ sehr relativ zu betrachten. In der Berufsunfähigkeit hat es noch deutlich weniger Gewicht. Warum?

Nun, wenn jemand mit seiner privaten Krankenversicherung zufrieden ist, dann sollten Sie zunächst einmal hinterfragen welche Leistungen er in der Vergangenheit beansprucht hat. Ist er zufrieden, weil er nichts hatte, der Versicherer aber pünktlich seine Beiträge abgezogen hat und ihm einmal jährlich einen Brief schrieb?

Oder in der Berufsunfähigkeit, ist er zufrieden, weil die Beitragsabbuchung funktioniert oder gab es wirklich einen Leistungsfall in der Berufsunfähigkeit und war der bekannte/Verwandte/Kollege mit der Abwicklung der Leistung zufrieden? Ach ja, wenn dem so ist, haben Sie den gleichen Beruf, die gleiche Krankheit und sind die Umstände alle so, wie bei dem Bekannten/ Kollegen?

Auch die Einreichung und schnelle Bezahlung von ein paar Vorsorgeuntersuchungen, eine Erkältung oder etwas Bauchschmerzen sind keinesfalls ein Garant für einen guten Versicherungsschutz oder gar die Berechtigung für einen Testsieger. Es geht darum elementare Risiken im Rahmen der Versicherung abzufangen, Risiken die sie sich selbst sonst nicht leisten könnten. Dabei kann es um eine teure, langwierige und chronische Erkrankung gehen, ebenso aber um die finanziellen Folgen falls sie nicht mehr arbeiten können.

Ob der Kollege also mit seiner Krankenversicherung zufrieden ist, ist völlig irrelevant. Schließlich richten Sie auch Ihre Wohnung nicht so ein wie der Kollege, schließlich bauen sie nicht das gleiche Haus wie der beste Freund und kaufen nicht das gleiche Auto wie ihr Bruder. Warum auch, denn Menschen sind individuell verschieden und somit sind auch die Bedürfnisse ganz unterschiedlich.

IHRE Anforderungen zählen – nur Ihre

und nur IHR persönlicher Testsieger, in einem eigenen Test mit eigenem Anforderungsprofil, kann die richtige und passende Auswahl sein. Ob es in einem anderen Test, in einer Zeitschrift, auf einem Onlineportal oder auf irgendeinem anderen Weg jemanden gibt für den dieser Tarif oder diese Gesellschaft der/die beste ist? Natürlich mag das sein, spielt aber für ihre eigene Entscheidung überhaupt keine Rolle.

Wer (nur) Testsieger kauft und dabei die eigene Auswahl und die eigenen Bedürfnisse verpasst und vergisst, der kauft sich einen falschen Versicherungsschutz und wird im Leistungsfall böse überrascht. Damit Sie nicht in diese Falle tappen, stehen Ihnen umfangreiche Auswahlmöglichkeiten und Kriterien zur Verfügung.

Link: Auswahlkriterien zur Berufsunfähigkeitsversicherung
Link: Auswahlkriterien zur privaten Krankenversicherung

Auch in die Leitfäden und im Downloadbereich finden Sie eine Unmenge an Informationen, die Ihnen ein Basiswissen verschaffen und ihnen helfen Versicherungsbedingungen besser zu verstehen und vermeintliche Testergebnisse und Testsieger kritisch zu hinterfragen.

Wenn Sie das nächste Mal eine solche Überschrift lesen, wie zum Beispiel „bester Tarif für…“ oder „versichern Sie sich beim Testsieger“, vielleicht (hoffentlich) denken Sie dann etwas kritischer darüber, hinterfragen die Aussagen und ließ noch einmal im Detail nach. Schauen Sie einmal in die Prospekte der Versicherer, in Sonderdrucke von Zeitungen und Zeitschriften. Wann werben die Unternehmen mit einem Test? Wenn diese „toll“ geratet wurden. Ist der Tarif Mittelfeld, so wirbt man damit nicht. Komisch ist aber doch, alle Versicherer sind bei irgendwelchen Tests Erster, Zweiter, Dritter- mal darüber nachgedacht?

Sie nennen einen Tarif und in wenigen Stunden baue ich Ihnen einen Test mit den entsprechenden Auswahlkriterien drum herum. So schnell wird ein Tarif zum Testsieger, wenn die Kriterien noch so unsinnig sind.

GKV will eine Nachzahlung – muss mein Kind nun in die private Versicherung?

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Manchmal sind so Tage und weil heute so einer ist, greife ich doch ein Thema mal wieder auf. Zu diesem gibt es eine Infografik, welche gerade in abgewandelter Form die Runde im Netz macht, ich sage nur, Urheberrecht. Darum soll es aber hier gar nicht gehen, sondern eher um die Frage wo denn das Kind zu versichern ist und warum eine Familienversicherung auch rückwirkend und sehr schnell enden kann, was meist teuer wird.

Bereits in meinem Beitrag zum Thema

GKV fordert Nachzahlung für die Versicherung meiner Kinder

habe ich einen Fall geschildert, der schnell mal 10.000€ und mehr kosten kann. Zu recht oft aber auch in vielen Fällen nicht ganz so einfach zu bewerten. Gerade wenn ein Elternteil selbstständig und privat Krankenversichert ist, stellt sich die Frage nach der Einstufung der Kinder und der Beitragsfreien Familienversicherung.

Schwankendes Einkommen bei Selbstständigen ist ein Problem

Auch gestern hatte ich gerade so einen Anruf. Schwankendes Einkommen des Vaters, dieser war selbstständig und hatte „mal“ ein gutes Jahr, überschritt also die Jahresarbeitentgeltgrenze (JAEG) und schon, schwups wäre es vorbei mit der beitragsfreien Versicherung der Kinder. Die gesetzliche Krankenkasse hatte jedes Jahr einen Steuerbescheid angefordert und auch bekommen, bis auf ein Jahr. Dieses Jahr war aber nun gerade das, in dem die Jahresarbeitentgeltgrenze (JAEG) überschritten wurde. Das kann ein Versehen gewesen sein, hinterlässt aber am Ende einen faden Beigeschmack.

Entwicklung der JAEG und BBG (KV), 2000-2017, Diagramm

 

Nun lag bei dem entsprechenden Selbstständigen das Einkommen also immer unter der JAEG, der Grenze die auch über die Versicherungspflicht bei Angestellten und beeinflusst auch die Frage, wo das Kind zu versichern ist. Jetzt, Jahre später fiel der gesetzlichen Krankenkasse dieses auf und (im Rahmen der Verjährungsfristen) forderte diese einen neuen Steuerbescheid für das Jahr an.

Der Kunde reichte den auch gleich ein, hatte jedoch etwas „Panik“ am Wochenende, ob denn die Kinder rückwirkend aus der GKV „rausfliegen“, damit gar keinen Versicherungsschutz mehr haben und hatten und was wohl mit den Arztrechnungen sein wird, schließlich war eines der Kinder auch im Krankenhaus in dem Jahr und vieles mehr. Also Sorgen, Ängste und Verunsicherung. Daher noch einmal im Detail die Erklärungen zu den einzelnen Fragen, anhand des aktuellen Falls kann dieses dann auch durchaus anderen helfen und ein sorgenvolles Wochenende verhindern.

Die GKV fordert den Steuerbescheid, darf diese das?

Ja, denn irgendwoher muss ja die Grundlage der Einstufung kommen. Die Verpflichtung, Auskunft über seine wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zu bekommen gibt es im Sozialgesetzbuch V, welches die Grundlage bildet. Zudem haben Gericht erst kürzlich entschieden, sogar eine Auskunftsanfrage an das Finanzamt sei zulässig, damit die Kasse der Beitragsveranlagung nachkommen kann.

Also sollten Sie, so eine solche Anfrage kommt, prüfen ob Sie in der Vergangenheit die Auskunftsverpflichtungen erfüllt haben und diese Auskünfte auch dann erteilen. Erst danach kann auch die Frage gestellt werden,

verliert mein Kind die kostenlose Familienversicherung?

Das kommt auf die Gesamtumstände an. Zunächst sollte damit geklärt werden, welcher der Eltern wo versichert ist und wie hoch die Einkünfte in dem jeweiligen Jahr liegen. Das finden Sie am einfachsten mit dem entsprechenden Steuerbescheid für das jeweilige Jahr heraus. Bitte beachten Sie hier die unterschiedlichen Positionen wie Bruttoeinkommen, zu versteuerndes Einkommen und dieses auch immer für die jeweiligen Personen separat. Verheiratetet werden in der Regel zwar steuerlich zusammen veranlagt, dennoch haben aber diese jeder ein eigenes Einkommen, welches für die GKV relevant ist.

Eine Übersicht und ein einfaches Schema, wo die Kinder dann versichert sind oder ob diese den Anspruch auf die kostenlose Familienversicherung verlieren, habe ich Ihnen bereits seit einigen Jahren zur Verfügung gestellt.

PKV oder GKV- wo muss mein Kind versichert werden, Übersicht

Dabei müssen Sie, wenn es rückwirkend betrachtet werden soll, nur die entsprechende Zahl der JAEG in dem jeweiligen Jahr ersetzen. Die nötigen Zahlen finden Sie oben im Diagramm, welches sich beim drauf klicken vergrößert, oder auch hier in der Tabelle.

JAEG und Beitragsbemessungsgrenze in der Übersicht, 2000-2017

Haben Sie damit die Werte ermittelt und festgestellt, das Kind hat(te) in dem jeweiligen Jahr keinen Anspruch auf Familienversicherung, so war dieses vermutlich zu unrecht in der beitragsfreien Versicherung. Die gesetzliche Krankenkasse wird nun die Möglichkeit nutzen und eine Nachberechnung durchführen.

Welche Beiträge muss ich denn nachzahlen?

Rückwirkend sind immer die Beiträge fällig, welche auch bei einer richtigen Einstufung zu zahlen gewesen wären. Für die Kinder sollten Sie dabei mit folgenden, ungefähren Zahlen rechnen.

 

Beitrag zur gesetzlichen Krankenkasse als freiwillig versichertes Kind:  ca. 165 Euro

Beitrag zur gesetzlichen Pflegepflichtversicherung als Kind: ca. 20 EUR

GESAMTBEITRAG KNDER in der GKV:  ca. 185 € monatlich

Dieser Beitrag muss dann für die jeweiligen Jahre auch nachgezahlt werden. Dazu erstellt die GKV einen entsprechenden Beitragsbescheid und fordert den Betrag ein. Doch damit nicht genug, denn daraus ergeben sich weitere Fragen die nun zu klären sind.

Bekomme ich einen Arbeitgeberzuschuss für das Kind- wenn ja, auch rückwirkend?

Die Frage ist schnell beantwortet. NEIN, einen Zuschuss des Arbeitgebers bei einem freiwillig versicherten Kind gibt es nicht. Ausführliche (gesetzliche) Hintergründe habe ich bereits in einem älteren Beitrag beschrieben, daher hier der Link auf die Frage:

Arbeitgeberzuschuss für freiwillig versicherte Kinder

Wäre das Kind privat Versichert (und noch „Luft“ im maximalen AG Zuschuss), so bestünde hier eine Möglichkeit. Allerdings sind auch hier Verjährungsfristen zu beachten und die Ansprüche gegen den (vielleicht auch schon ehemaligen) Arbeitgeber während dieser Zeit zu prüfen.

Muss mein Kind dann in die private Krankenversicherung (PKV) wechseln?

Natürlich NICHT, Sie müssen rein gar nichts. Der Entfall der kostenfreien Familienversicherung heisst nichts anderes als „es kostet Geld“. Dabei kann dieser Beitrag in der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) und dort also als freiwilliges Mitglied, bezahlt werden. Gleichermaßen kann das Kind auch zukünftig in der privaten Krankenversicherung einen passenden Schutz abschließen. Jedoch geht das nicht über Jahre rückwirkend, sondern dann in die Zukunft gerichtet.

Rückwirkende Versicherung in der privaten Krankenversicherung

Nur wenn der Wegfall der Familienversicherung rückwirkend und sehr kurzfristig erfolgt, lässt sich hier ggf. über einen kurzen Zeitraum einer solchen Rückwärtsversicherung sprechen.

Hilfe, was passiert mit den Arztrechnungen

Eine der größten Sorgen in der kürzlichen Anfrage war eine andere. Wenn das Kind nun keinen Anspruch auf Familienversicherung hat, was ist dann mit den Rechnungen und Arztleistungen, welche bereits beansprucht werden. Diese Sorge ist jedoch unberechtigt. Sie zahlen die Beiträge der freiwilligen Versicherung an die GKV und die bereits erbrachten Leistungen bleiben so wie sie sind. Eine Verrechnung oder gar Nachforderung von Arztleistungen findet hier nicht statt. Es ändert sich lediglich der Status, also von der kostenfreien Familienmitgliedschaft in eine kostenpflichtige freiwillige Versicherung. Leistungen für Ärzte und Krankenhäuser bleiben erhalten. Hier brauchen Sie also keine Sorge haben, eine Nachforderung zu bekommen.

Wechseln Sie dagegen in die private Krankenversicherung (und unterstellen wir mal das es rückwärts möglich ist), so hat die GKV natürlich ein Recht auf Rückforderung der erhaltenen Leistungen.

Und wenn ich (als Selbstständiger oder Angestellter) wieder weniger verdiene oder mein Partner mehr?

Dann findet die oben genannte Prüfung erneut statt. Jahr für Jahr findet sich somit eine Prüfung. Natürlich können sich bei Selbstständigen Einkommen schnell ändern, auch das Einkommen des Partners verändert sich möglicherweise und so kann dieser mehr verdienen und damit die Zuordnung in der GKV wieder möglich sein. Ist dem so, so entsteht die beitragsfreie Familienversicherung erneut und Sie sollten, schon im eigenen Interesse, schnell mit der zuständigen GKV sprechen und eine Änderung der Einstufung bewirken.

Eine solche Änderung ist auch dann möglich, wenn das Kind privat versichert ist. Auch hier besteht mit Eintritt einer Versicherungspflicht oder (und) dem Entstehen des Anspruches auf Familienversicherung ein Sonderkündigungsrecht. Maßgeblich ist der Paragraph 205 des VVG, dort heisst es wörtlich:

(2) Wird eine versicherte Person kraft Gesetzes kranken- oder pflegeversicherungspflichtig, kann der Versicherungsnehmer binnen drei Monaten nach Eintritt der Versicherungspflicht eine Krankheitskosten-, eine Krankentagegeld- oder eine Pflegekrankenversicherung sowie eine für diese Versicherungen bestehende Anwartschaftsversicherung rückwirkend zum Eintritt der Versicherungspflicht kündigen. Die Kündigung ist unwirksam, wenn der Versicherungsnehmer dem Versicherer den Eintritt der Versicherungspflicht nicht innerhalb von zwei Monaten nachweist, nachdem der Versicherer ihn hierzu in Textform aufgefordert hat, es sei denn, der Versicherungsnehmer hat die Versäumung dieser Frist nicht zu vertreten. Macht der Versicherungsnehmer von seinem Kündigungsrecht Gebrauch, steht dem Versicherer die Prämie nur bis zu diesem Zeitpunkt zu. Später kann der Versicherungsnehmer das Versicherungsverhältnis zum Ende des Monats kündigen, in dem er den Eintritt der Versicherungspflicht nachweist. Der Versicherungspflicht steht der gesetzliche Anspruch auf Familienversicherung oder der nicht nur vorübergehende Anspruch auf Heilfürsorge aus einem beamtenrechtlichen oder ähnlichen Dienstverhältnis gleich.

Also auch hier eher unkompliziert, wenn denn dran gedacht wird. Daher sollten Sie ihre Einkünfte und auch das des Ehepartners/ der Ehepartnerin im Auge haben und rechtzeitig und proaktiv reagieren. Das gilt übrigens auch für den Fall, die Familienversicherung entfällt wieder.

Klar, dann kostet es gleich wieder Beitrag, spart aber unter Umständen viel Ärger.

Vogel Strauß Taktik eher unangebracht

Leider glauben dennoch viele Versicherte, „ach, wird schon nichts kommen“ und meinen Sie nutzen mal die Familienversicherung solange aus, bis es nicht mehr geht. Frei nach dem Motto: „Wo klein Kläger da kein Richter“. Aber ehrlich, muss das sein? Wenn mir bekannt und bewusst ist, ein solcher kostenfreier Schutz besteht nicht mehr, ist es dann nicht angenehmer es zu melden und monatlich Beiträge in der GKV zu zahlen? Was ist die Alternative? Es fällt irgendwann auf und die GKV will eine Nachzahlung von 10.000 und mehr Euro. Ist es das wert?

Ich hatte den Fall vor Kurzem erst, der Kunde wusste genau was er tat, hat die Weitergabe der Steuerbescheide immer wieder mit Ausreden und Hinhaltetaktik verzögert. Irgendwann hatte die GKV die Nase voll und hat Höchstbeträge für die Kinder festgesetzt, da unterstellt wurde diese haben noch viele weitere Einkünfte.

Erst nach dem Bescheid über 700 € PRO KIND UND MONAT und das über Jahre wurde er wach und zahlt nun in Raten Beiträge an die GKV. Keine schöne Option, wie ich finde.

Fazit

Daher haben Sie immer einen Blick auf dass Verhältnis von Einkommen beider Eltern und die unterschiedliche Versicherung. Gerade bei der Betrachtung der Kinder und der Familienversicherung lassen Sie sich bitte nicht zu viel Zeit. Die oben dargestellte Übersicht lässt Sie schnell und einfach nachvollziehen, ob das Kind beitragsfrei oder beitragspflichtig in die GKV kann/ muss oder in die PKV soll/ darf oder möchte.

Bitte beachten Sie auch die Regeln zur Neubegorenennachversicherung ohne Gesundheitsprüfung. Diese Chance besteht nur einmal bei Geburt/ Adoption und nicht wieder bei Entfall der Familienversicherung. Daher ist immer dann, wenn Eltern unterschiedlich versichert sind, diese Option bei Geburt zu prüfen und ggf. mit Optionen, Zusatzversicherungen oder sonnigen Möglichkeiten eine solche „Versicherung ohne Risikoprüfung“ zu erhalten. Bei Fragen dazu melden Sie sich gern, bitte rechtzeitig vor Geburt und bedenken noch, das aber nun der letzte Lesehinweis in diesem Artikel 🙂

Tun Sie sich und Ihrem Kind etwas Gutes

Beraten Sie unabhängig oder sind Sie an Gesellschaften gebunden?

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und: Haben Sie Favoriten, welche Sie immer oder bevorzugt vermitteln?

Lesezeit: ca. 10 Min.

Da diese Frage immer wieder gestellt wird und allein heutigen LiveChat dreimal aufkam, brauche ich eigentlich einen Blogbeitrag dafür, den ich in solchen Fällen verlinken kann. Also erscheint dieser Beitrag zum einen als Information für Sie, zum anderen als kleine „Arbeitserleichterung“ bei zukünftigen Fragen, für mich.

Natürlich ist es durchaus verständlich und vollkommen berechtigt, dass Sie vor einer Beratung eine solche Frage stellen und vor allem, dass sie hinterfragen, wer Ihnen gegenübersitzt. Daher nutze ich diese Gelegenheit, einmal etwas mehr zu erklären, was mein beruflicher Status ist und wie eine Beratung in der privaten Krankenversicherung, aber auch der Berufsunfähigkeit oder Teilbereichen der Altersvorsorge aussehen kann.

Versicherungsmakler – eine Einstellung

Bereits in der Vergangenheit habe ich des Öfteren darüber geschrieben, wo Sie eine unabhängige Beratung in Finanz-und Versicherungsfragen bekommen können. Das hier wird ganz sicher keine Lobesrede an die Makler und ein Schlechtreden aller anderen Berater, denn in allen Beratungszweigen werden Sie sowohl gute und engagierte Berater finden, als auch welche, die vorwiegend auf das eigene Portemonnaie achten.

Natürlich leben wir als Makler, wie jeder andere Berater in der Branche auch, von unseren Kunden. Der Gesetzgeber legt den Maklern besondere Aufgaben auf und hat dieses vor vielen Jahren bereits durch das Sachwalterurteil klargestellt. Der Versicherungsmakler steht in seiner Beratung auf der Seite des Kunden. Wenn Sie also zu mir oder einem Kollegen kommen, der den Status des Versicherungsmaklers innehat, dann werden Sie (hier kann ich jedoch nur für mich sprechen, bei vielen anderen Kollegen ist das auch so) eine neutrale und unabhängige Bewertung ihres Versicherungsbedarfes und ein entsprechendes Angebot bekommen.

Der Versicherungsmakler kann, soll und muss über eine hinreichende Marktkenntnis verfügen und aus den am Markt verfügbaren Produkten, das für den beratenden Kunden geeignete und passende rausfiltern können. Dazu gehört jedoch auch, von bestimmten Produkten abzuraten oder eine andere Absicherungsmöglichkeit zu empfehlen.

Kennen Sie denn alle Tarife?

Ein kleines Vorurteil, welches manchmal von gebundenen Vermittlern entgegengebracht wird, der Makler könne gar nicht alle Produkte am Markt kennen und daher wählt er auch eher unter einem kleinen Produktkreis aus. Natürlich nehme ich nicht für mich in Anspruch, jeden Tarif am Markt und jedes Detail sofort zu kennen. Ich kann aber zumindest von meiner Seite behaupten, dass es durch eine hohe Spezialisierung auf wenige Produktbereiche (bei mir sind das die private Krankenversicherung, Zusatzversicherungen, die Berufsunfähigkeit und eine kleine Auswahl der Altersvorsorge ohne die BAV) einen sehr hohen Marktüberblick gibt. Zudem nehme ich für mich durchaus in Anspruch, die Bedingungen aller von mir empfohlenen Produkte vorher vollständig und detailliert gelesen und verglichen zu haben.

Eine solche Marktauswahl ist damit gesichert und führt dazu, dass sich mithilfe geeigneter Software und den originalen Druckstücken der jeweiligen Versicherungsbedingungen sehr detailliert darstellen lässt, was ein Tarif kann und was eben nicht kann.

Kommen neue Tarife auf den Markt, welche sich in den von mir beratenen Versicherungssparten wiederfinden, dann beschäftige ich mich zwingend mit solchen Tarifen. Auch wenn sich das andere nicht vorstellen können, mir macht das Lesen von Versicherungsbedingungen mit einem Textmarker tatsächlich viel Spaß. So lassen sich schnell und präzise Unterschiede zwischen den jeweiligen Versicherungsbedingungen herausfinden und kenntlich machen.

Meist habe ich zu neuen Produkten schon einen Beitrag veröffentlicht und meine Einschätzung abgegeben, bevor diese letztendlich in den verschiedenen Programmen der Vergleichssoftwareanbieter auftauchen. Das hat weniger etwas damit zu tun, dass ich diesen nicht vertraue, sondern mit meiner Grundeinstellung. Ich möchte nicht nur, dass Sie als Kunde vollständig verstehen, was Sie kaufen, das kann ich aber nur erreichen, wenn Sie auf der anderen Seite die Bedingungen lesen und wir Ihre entsprechende Fragen gemeinsam besprechen.

  • Daher ist die Devise: wissen oder wissen wo steht!

Natürlich werden sich immer mal wieder, gerade bei vor Jahrzehnten abgeschlossenen Verträgen, Versicherungsbedingungen finden, die man nicht sofort kennt. Zu einer guten Beratung gehört es dann aber, so zumindest mein Verständnis, sich gerade mit diesem alten Versicherungsbedingungen zu beschäftigen und zu überprüfen, ob diese heute noch marktfähig sind.

Bei Neuabschluss von Verträgen ist die Vergleichssoftware zwar hilfreich, jedoch ersetzt diese keine Beratung und kein langjähriges Wissen. Wer sich jedoch täglich mit Versicherungsbedingungen beschäftigt, der wird sehr schnell eine Systematik erkennen. Schauen wir uns Versicherungsbedingungen in der privaten Krankenversicherung an, so lässt sich schnell ablesen, wie diese strukturiert sind. Sie bestehen aus mehreren Teilen, und die Leistung ergibt sich aus dem Zusammenwirken der unterschiedlichen Bereiche.

Um die Frage zu beantworten: „Nein, ich kenne nicht alle Tarife nachts um halb eins im Schlaf.“ Ich weiß, wo ich nachschauen muss, in welchen Paragrafen eines Versicherungsbedingungswerkes die Formulierung besonders wichtig sind oder gravierende Lücken auftreten können. Daher ist eine Bewertung der Qualität eines bestimmten Tarifes meist mit wenigen Blicken möglich.

Haben Sie Lieblingstarife?

Gerade wer ein so homogenes Kundenfeld in der Beratung hat, der Großteil meiner Kunden sind junge Angestellte über der Beitragsbemessungsgrenze mit dem Wunsch, nach Familie und einem gut bezahlten Job, der wird auch des Öfteren bei ähnlichen Produkten in der Empfehlung landen. Wenn bei einer Tarifauswahl die Kriterien des Kunden identisch oder zumindest annähernd identisch sind, dann hat das zwangsläufig zur Folge, dass bestimmte Tarife öfter in der Beratung auftreten. Das hat aber weniger was mit besonderen Vorlieben zu tun, sondern vielmehr mit der Tatsache, dass auf gleiche Anforderungsprofile auch gleiche Lösungen passen.

Ganz vereinfacht bedeutet das: Wollen zwei Kunden den gleichen Bedarf abdecken, landen sie unter Umständen beim gleichen Versicherer. Auf der anderen Seite wird es trotzdem so sein, dass vielleicht keineM dieser Kunden der Tarif zu 100 % passt. Warum? Weil es immer Leistungen gibt, die man gern etwas besser/anders gelöst hätte und Leistungen, gibt die man vielleicht nicht braucht. Daher ist ein Tarif, gerade in der privaten Krankenversicherung, immer eine Kompromisslösung. Kompromisslösung deshalb, weil es den 100 % passenden Schutz nicht gibt. Sie werden immer einige Leistungen mehr mitbezahlen müssen, die ihnen persönlich gar nicht so wichtig sind. EineM anderen Kunden mit nahezu identischem Anforderungsprofil sind vielleicht zwei andere, kleinere Leistungsbereiche nicht so wichtig, trotzdem haben sie am Ende den gleichen Tarif der gleichen Versicherung gewählt.

Da viele meiner Kunden einen ähnlichen beruflichen oder privaten Hintergrund haben und damit die Anforderungen an Tarifleistungen, Beitragsstabilität oder Leistungsabwicklung ähnlich sind, häufen sich in der Beratung auch entsprechende Gesellschaften und Tarife.

Um die Frage zu beantworten: Ja es gibt Gesellschaften, bei denen eine Abwicklung besser funktioniert und wo die Tarife vom Grundkonstrukt besser passen. Diese häufen sich am Ende in der Beratung. D.h. jedoch nicht, dass andere Tarife daher von vornherein ausgeschlossen sind oder nur wenige Tarife miteinander verglichen werden.

„Wo sind Sie denn selbst versichert?“

Auch diese Frage wird sehr oft in der Beratung gestellt, jedoch hilft Ihnen die Beantwortung der Frage nicht wirklich weiter. Dennoch habe ich kein Problem damit, Ihnen mir meine Produktauswahl zu zeigen, Gesellschaften und Tarife, für die ich mich im Bereich der privaten Krankenversicherung und der Absicherung bei Berufsunfähigkeit entschieden habe.

Bevor ich das tue, jedoch einige Anmerkungen dazu. Meine Tarifauswahl in der privaten Krankenversicherung fand 1998 statt, also lange, lange vor Ihrer heutigen Beratung. Damals war die Tariflandschaft eine gänzlich andere. Die Gesellschaften, die heute hochleistungsfähige Tarife anbieten, waren damals in der Form noch nicht existent. Aus diesem Grund hat meine damalige Tarifauswahl so überhaupt nichts mit der Tarifauswahl von heute zu tun, zeigt aber, dass es schon früher ebenfalls sehr leistungsfähige Tarife gab.

Meine private Krankenversicherung

Ich habe mich 1998 nach einer ausführlichen Beratung bei einem sehr qualifizierten Kollegen dafür entschieden, meinen ein Jahr zuvor gewählten Krankenversicherer noch einmal zu wechseln. In jungen Jahren war die Auswahl vielleicht nicht ganz optimal und die Spezialtarife für die neuen Bundesländer (es war damals der Tarif der Signal, NO/NOZ) hatten aus meiner Sicht keine Perspektive. Aus diesem Grund habe ich mich nach erneuter Beratung für einen der damaligen Hochleistungstarife entschieden, eine Tarif, den bis heute noch in genau dieser Form gibt (natürlich in der neuen Tarifwelt) und eine Auswahl die ich bis heute an keinem Tag bereut habe.

Versichert bin ich im Tarif NK der Hallesche Krankenversicherung. Mein Tarif enthält umfangreiche Krankentagegelder mit unterschiedlichen Karenzzeiten, ich besitze eine Pflegezusatzversicherung und ein Beitragsentlastungsbaustein für das Alter. Zudem gibt es ein Krankenhaustagegeld, welches ich heute nicht mehr primär wählen würde, ich aber aufgrund meiner Gesundheitshistorie nicht aus dem Vertrag herausnehmen möchte.

Speziell zur Krankenversicherung bin ich ein eher „kostspieliger Kunde“. Zwei Jahre nach dem Abschluss hatte ich einen größeren Autounfall und kann tatsächlich über alle Leistungsbereiche gut berichten. Angefangen von Transporten, Krankenhausaufenthalten, Behandlungen in Rehakliniken und gemischten Anstalten, Heilmittel und Hilfsmittel und unzähligen Rezepten und Verordnungen in den letzten fast 20 Jahren. Diese Entscheidung für einen leistungsfähigen Tarif (welche damals eher auf Drängen meines Beraters erfolgte) habe ich zu keiner Zeit bereut und bin sehr froh, genau so versichert zu sein.

 

Meine Berufsunfähigkeitsabsicherung

Meinen Versicherungsschutz zur Berufsunfähigkeit habe ich sehr früh bei der Alte Leipziger Lebensversicherung abgeschlossen, auch hier aus reinen Leistungsgründen. Mein Vertrag enthält eine versicherte Berufsunfähigkeitsrente, dynamische Anpassungsoptionen und ein hochleistungsfähiges Tarifwerk, welches mich trotz bestehender Erkrankung sehr ruhig schlafen lässt. Natürlich hätte ich gern noch etwas mehr, einen Baustein für die Arbeitsunfähigkeit bei Berufsunfähigkeit wäre genauso schön, wie eine weitere Anpassung der versicherten Renten. Beides ist aufgrund des aktuellen Gesundheitszustandes und der -historie nicht möglich. Aber auch hier möchte ich keineswegs jammern, denn die versicherte Rente ist Stand der Zeit nicht ganz optimal, aber ausreichend.

Auch hier zeigt sich, wie wichtig eine frühzeitige und richtige Auswahl ist. Hätte ich, wie leider viele, bis zu meinem 23. Geburtstag gewartet, so wäre aufgrund des Unfalls damals eine Versicherung heute nicht mehr möglich, und zwar sowohl Krankenversicherung als auch in der Berufsunfähigkeitsabsicherung. Wer eine Beratung bei mir erlebt hat, der wird sehr schnell feststellen, dass sich immer und immer wieder auf Leistung, Leistung und nochmals Leistung abstelle. Gleichzeitig halte ich es für extrem wichtig, dass die Tarife flexibel sind und die Gesellschaft auch in leistungsschwächeren Tarifen ein praktikables Produkt anbietet. Nur wenn diese Kriterien erfüllt sind, kann man ruhigen Gewissens langfristig und beruhigt in die Zukunft schauen.

Mein Unfallschutz

Dieser Antrag ist der einzige, der in den letzten Jahrzehnten gewechselt wurde. Der Grund ist insbesondere darin begründet, dass die Versicherer ihre Bedingungen im Bereich der Unfallversicherung ständig verbessert haben. Ein Wechsel ist hier dadurch einfacher, da es zwar stellenweise Gesundheitsfragen gibt, aber nicht alle Erkrankungen so schnell eine Auswirkung auf die mögliche neue Annahme haben. Auch hier besteht der Versicherungsschutz jedoch schon sehr lange, entschieden habe ich mich damals für den Versicherungsschutz bei der Interrisk nach dem Modell XXL, also dem Topschutz.

Gerade in der Unfallversicherung ist eine regelmäßige Überprüfung durchaus angebracht und eine Veränderung gegebenenfalls noch möglich. Dabei sollte beachtet werden, dass die Bereiche Unfallschutz und Absicherung bei Berufsunfähigkeit durchaus Berührungspunkte haben und ineinandergreifen. Auch die Pflegezusatzversicherung überschneidet sich in einigen Bereichen mit diesen beiden Produkten.

Wählen Sie einen Berater, bei dem sie sich wohl fühlen

Ich liebe meine Maklertätigkeit und die Beratung meiner Kunden. Insbesondere deshalb, weil ich genau das tun kann was mir Spaß macht und es eine ständige Veränderung gibt. Produkte ändern sich, es kommen neue Versicherer und Angebote dazu, der Markt entwickelt sich weiter und es wird nie langweilig. Auch wenn es auf Seiten des Gesetzgebers ständig Anpassungen gibt und wir (ich meine damit unsere Branche) auch gern „meckern“ und „jammern“, am Ende macht es doch (zumindest mir) viel Spaß. Es bereitet mir durchaus Freude zu sehen, dass Verträge die ich vor zehn oder mehr Jahren versichert habe, mittlerweile Leistungen regelmäßig erbringen, dass Kinder nachträglich versichert wurden, dass ich ganze Familien betreue, die mit einer einzigen Beratung vor Jahren begannen. Die Anzahl der Kinder, die sich mittlerweile in meinem Kundenbestand befinden, ist durchaus beachtlich, die nächste Generation wächst heran.

Die Beratung wird durchaus immer komplexer und anspruchsvoller, die Wege dieser Beratung haben sich in den letzten Jahren durchaus geändert. Seit über 16 Jahren führe ich alle Beratungen ausschließlich über das Telefon, mit Möglichkeiten der Onlineberatung und über die E-Mail Kommunikation durch. Das sichert nicht nur eine zeitlich extrem hohe Flexibilität, sondern ermöglicht auch problemlos eine bundesweite, oder gar weltweite Beratung.

Wenn Sie sich also für ein neues Produkt, eine neue Absicherung oder einen anderen Versicherungsbedarf informieren möchten, so tun Sie das ausreichend und sorgfältig. Nehmen Sie sich genügend Zeit, lesen die Versicherungsbedingungen (ja, ich kann mir vorstellen, dass Ihnen das weniger Spaß macht) und beschäftigen sich mit den, was sie da kaufen möchten. Bunte Prospektaussagen und Leistungsversprechen sind schön, wichtiger sind jedoch Ausschlüsse und Beschränkungen, welche Sie im Kleingedruckten finden.

Der Berater muss zu Ihnen passen

Es gibt eine Unmenge an Kunden, die nicht zu mir oder ich nicht zu ihnen passe. Die Kunden, die ein Büro vor Ort brauchen, eines in der sie hingehen können, es Kaffee gibt und man einfach mal einen keinen „Schnack“ halten kann. Wiederum gibt es eine Vielzahl von Kunden, die genau auf das Beratungskonzept passen, welches ich hier biete. Eine qualitativ hochwertige und ortsungebundene Beratung, begrenzt und spezialisiert auf wenige Bereiche. Zum Glück habe ich ein umfangreiches Netzwerk an tollen Kollegen im Hintergrund, an die ich meine Kunden gern bei Fragen zu Sachversicherungen, zur Geldanlage oder zur Baufinanzierung weiterleiten kann. Ob Sie dann mit den Kollegen genauso gut klarkommen, oder ob sie sich dann noch einen weiteren Berater wählen, das entscheiden Sie bitte selbst.

Wichtig ist immer, Sie müssen sich bei ihrem Berater wohl fühlen. Haben Sie das Gefühl er will Ihnen unbedingt etwas verkaufen, so ist das genauso ungünstig für eine offene und ehrliche Beratung. Manchmal passt es auch einfach menschlich nicht, auch dann sollte sowohl Kunde als auch Berater so fair sein und eine Beratung weiter fortsetzen. Manchmal ist es hilfreich, einfach zu einem Kollegen zu wechseln. Es gibt zudem auch bestimmte Gesellschaften und Tarife, welche zu dem einen oder anderen Kunden einfach nicht passen. Wenn jemand einen solchen Tarif trotzdem und gegen meinen ausdrücklichen Rat will, kann er diesen gern bekommen, direkt von der Gesellschaft oder meinetwegen auch einem anderen Kollegen. Tarifempfehlungen und eine Antragstellung gegen mein eigenes Gewissen und solche Entscheidungen, die ich nicht für mich vertreten kann, möchte ich jedoch nicht unterstützen. Daher gab es in der Vergangenheit durchaus (wenn auch einige wenige) Fälle, bei denen ich auch nach einer Beratung einen Abschluss am Ende abgelehnt habe.

Wenn Sie nach einem ersten, unverbindlichen Gespräch ein gutes Gefühl haben, wird es mit großer Wahrscheinlichkeit eine erfolgreiche Beratung werden. Um die Eingangsfrage noch einmal zu beantworten, ja ich bin als Versicherungsmakler unabhängig, ja es gibt durchaus Gesellschaften, die häufiger in der Beratung vorkommen, aber keine speziellen Favoriten oder Tarife, die die Auswahl von vornherein auf diese beschränken. Und ergänzend: meine eigenen Absicherungen können Sie nachlesen, oder haben Sie gerade getan und nein, diese stellen ausdrücklich keine Empfehlung für ihren eigenen Versicherungsschutz dar.

Hier auf der Seite finden Sie im Downloadbereich sowohl für die Krankenversicherung als auch für die Berufsunfähigkeitsversicherung einen Leitfaden, mit vielen Informationen zum kostenlosen Herunterladen. Weiterhin finden Sie sowohl unter dem Menüpunkt „Private Krankenversicherung“, als auch dem Punkt „Berufsunfähigkeit“ oben in der Menüleiste einen Unterpunkt mit der Bezeichnung „Auswahlkriterien“, hier habe ich viele Sachen zusammengestellt, die Ihnen bei der Entscheidung für das richtige Produkt helfen können, ganz egal wer der Berater ist.

Urteil IV ZR 533/15 des Bundesgerichtshofes zur Erstattung von Augen lasern in der Privaten Krankenversicherung, Lasik und weitere Methoden

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In der Vergangenheit war es oft ein Streitthema zwischen der Privaten Krankenversicherung (PKV), den Versicherten aber auch den Ärzten und Zentren für refraktive Chirurgie. Unter dem Begriff „refraktive Chirurgie“ werden Behandlungs-/ Operationsmethoden zusammengefasst, welche eine Sehschwäche durch einen chirurgischen Eingriff korrigieren können.

Wo liegt der Streitpunkt?

In der Vergangenheit kam es immer wieder zu Auseinandersetzungen, da die privaten Krankenversicherer die Leistungen für eine solche Operation nicht erbringen wollten. Diese Maßnahmen wurden oftmals mit Gründen wie

  • – es handle sich um einen kosmetischen Eingriff
  • – die Sehschwäche sei auch mit einer Brille oder Kontaktlinsen zu behandeln/ zu korrigieren
  • – die Folgen einer solchen OP seien nicht ausreichend erforscht und Langzeitstudien existieren noch nicht

wurde die Behandlung bzw. die Übernahme der Kosten abgelehnt.

Natürlich hab es auch Versicherer, welche diese Kosten übernommen haben, dann aber meist mit einem Hinweis es geschehe ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und „im Kundeninteresse“. Ich habe meine Augen im Jahr 2008 lasern lassen, die Hallesche Krankenversicherung (Tarif NK) hat damals zu Beginn nur die Hälfte der kosten erstattet, später dann, nach dem Aufsatz der Richterin am BGH auch den Rest. Eine vorherige Vereinbarung ich müsse auf Erstattungen für Brillen verzichten wurde auch nicht benötigt.

Wie sah die bisherige Rechtssprechung aus?

Mit der weiteren Verbreitung der Behandlungsmaßnahmen, mehr Zentren für die Operation und mehr Ärzten mit einem solchen Angebot wurden auch die Streitfälle mehr. Im Internet kursieren diverse Berichte, wer, wann und von wem behandelt wurde und wie die Kosten erstattet wurden.

Leider waren und sind sich die Gerichte dort nicht einig. Positive Urteile wurden gefeiert, negativ beschiedene Urteile meist nicht so richtig weiter kommentiert. Im Wesentlichen geht es bei den ablehnenden Urteilen immer um den Punkt der medizinischen Notwendigkeit.

So meinten viele Amts- und Landgerichte immer noch, eine solche Behandlung sei nicht medizinisch nötig, eine Brille oder Kontaktlinsen tuen es auch. In der Vergangenheit habe ich bereits mehrfach zu dem Thema hier im Blog geschrieben:

Wie sieht die Regelung in den Alten (Bissex-) Tarifen aus?

In alten Tarifen zur PKV, meist wurden die Bedingungen vor Jahren/ Jahrzehnten geschrieben, finden sich oft keine Regelungen zu dem Ersatz der Aufwendungen für eine solche OP. Meist mussten sich die Kunden lange mit dem Versicherer streiten und auch hier haben wir heute noch ganz unterschiedliche Ansichten.

Während einige mittlerweile die medizinische Notwenigkeit anerkennen und gar kein Problem mit einer solchen Erstattung (und damit auch der Erstattung für Kosten falls es schief geht) haben, gibt es andere, hier sei die Hanse Merkur einmal federführend genannt, die es über Monate und Jahre schaffen hier zu argumentieren. Der Kunde könne sich schließlich eine Brille aufsetzen, eine solche Brille wäre „alltagstauglich“ und bedeute keine nennenswerte Einschränkung.

Nun, ich habe mir damals mit sehr geringen Dioptrienwerten die Augen lasern lassen, da mich die Brille gestört hat. Abends beim Fernsehen, im Sommer am Strand und auch sonst.

Wer daher die Brille nichts als modisches Zubehör begreift, der wird sich wünschen auf diese verzichten zu können, auch wenn mir bewusst ist und war, eine solche Laser OP hält nicht ewig und im Alter kann es (erneut) zu Einschränkungen kommen.

Was wird Kunden der neuen Tarife erstattet?

In den neuen Tarifen, die welche in der so genannten Unisexwelt abgeschlossen wurden, ist die Erstattung der Kosten für refraktive Chirurgie meist schon genannt. Die Tarife enthalten Formulierungen für die Kostenübernahme und verpflichten den Kunden zu bestimmten Voraussetzungen.

So sind Formulierungen wie:

  • – frühestens x Jahre nach Vertragsbeginn
  • – bis maximal X Euro pro Auge
  • – bei med. Notwenigkeit und Vorliegen folgender Voraussetzungen…

keine Seltenheit. Eine solche Regelung und die Nennung der Übernahme hat somit nicht nur Vorteile. Bereist in meinem Beitrag

habe ich genau hierzu bereits geschrieben.

Was sagt das Urteil des Bundesgerichtshofes vom 29.3.2017 nun?

Mit dem Aktenzeichen IV ZR 533/15 (hier zur Pressemitteilung) hat der Bundesgerichtshof  vorgestern zu dem Thema nochmals Stellung genommen. Damit schließen sich die Richter im Wesentlichen dem damaligen Aufsatz Ihrer Kollegin an und beurteilen die Medizinische Notwendigkeit.

IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass eine Fehlsichtigkeit auf beiden Augen von -3 bzw. -2,75 Dioptrien eine Krankheit im Sinne von § 1 Abs. 2 der Musterbedingungen für die Krankheitskosten- und Krankenhaustage-geldversicherung darstellt und der private Krankenversicherer deshalb bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen auch die Kosten einer Lasik-Operation zur Beseitigung dieser Fehlsichtigkeit tragen muss.

Die beiden Vorinstanzen, das

Amtsgericht Heidelberg – Urteil vom 18. November 2014 – 30 C 103/14

Landgericht Heidelberg – Urteil vom 18. November 2015 – 4 S 49/14

sahen das noch anders, auch das zeigt die unterschiedliche Rechtsauffassung. Es geht eben primär um die Frage, ob eine medizinische Notwenigkeit vorliegt und die Fehlsichtigkeit eine Krankheit im Sinne der Bedingungen ist.

Der Bundesgerichtshof schreibt weiter:

„Versicherungsfall ist die medizinisch notwendige Heilbehandlung einer versicherten Person wegen Krankheit oder Unfallfolgen (…).“

Die Klage war in den Vorinstanzen erfolglos geblieben. Das Landgericht als Berufungsgericht hat im Anschluss an Ausführungen des vom Amtsgericht beauftragten medizinischen Sachverständigen angenommen, dass es bereits an einer bedingungsgemäßen Krankheit fehle, weil vom Vorliegen einer Krankheit bei einer Fehlsichtigkeit nur gesprochen werden könne, wenn eine Abweichung vom natürlichen körperlichen Zustand der versicherten Person vorliege, die nicht dem normalen Entwicklungs- oder Alterungsprozess entspreche. Nach den Ausführungen des Sachverständigen seien 30 – 40 % der Menschen im mittleren Alter kurzsichtig und werde von einer pathologischen Myopie nach internationalem Standard erst ab -6 Dioptrien gesprochen. Auch sei der Klägerin das Tragen einer Brille möglich und zumutbar gewesen.

Der Bundesgerichtshof hat demgegenüber klargestellt, dass es für den Krankheitsbegriff in Allgemeinen Versicherungsbedingungen nicht auf das Verständnis in medizinischen Fachkreisen, sondern auf das Verständnis eines durchschnittlichen Versicherungsnehmers ankommt, der davon ausgehen wird, dass zum Normalzustand der Sehfähigkeit ein beschwerdefreies Lesen und eine gefahrenfreie Teilnahme am Straßenverkehr gehört; er wird das Vorliegen einer bedingungsgemäßen Krankheit annehmen, wenn bei ihm eine nicht nur ganz geringfügige Beeinträchtigung dieser körperlichen Normalfunktion vorliegt, die ohne Korrektur ein beschwerdefreies Sehen nicht ermöglicht. Die Korrekturbedürftigkeit der bei der Klägerin vorliegenden Kurzsichtigkeit und die medizinische Indikation für deren Behandlung hatte auch der Sachverständige im Streitfall bejaht.

Der Bundesgerichtshof hat den Rechtsstreit zur Prüfung der weiteren Frage, ob die durchgeführte Operation eine medizinisch notwendige Heilbehandlung darstellte, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.

Er hat dabei zugleich darauf hingewiesen, dass diese Notwendigkeit bei der gegebenen Bedingungslage nicht allein wegen der Üblichkeit des Tragens einer Brille oder von Kontaktlinsen verneint werden kann. Dies hat er damit begründet, dass das Tragen einer Sehhilfe in Bezug auf die Fehlsichtigkeit keine Heilbehandlung darstellt, Brillen und Kontaktlinsen vielmehr lediglich Hilfsmittel sind, mit denen körperliche Defekte über einen längeren Zeitraum ausgeglichen werden, und die vereinbarten Allgemeinen Versicherungs-bedingungen dem Versicherungsnehmer an keiner Stelle deutlich machen, dass die Erstattungsfähigkeit der Kosten einer medizinisch notwendigen Heilbehandlung grundsätzlich davon abhängen soll, ob er (dauerhaft) auf ein Hilfsmittel zurückgreifen kann, das den bei ihm bestehenden anormalen Körperzustand auszugleichen oder abzuschwächen geeignet ist, ohne am eigentlichen Leiden etwas zu ändern.

Bekommen nun alle die Lasik OP bezahlt?

Nein, auch hier hat der BGH eindeutig klargestellt, eine medizinische Notwenigkeit muss vorliegen, aber diese kann nicht mehr allein mit dem Argument „Sie können ja eine Brille tragen“ abgelehnt werden. Daher können Sie sowohl vor der Behandlung mit dem Versicherer diskutieren sprechen, aber auch nach erfolgter Operation, verbunden mit dem Risiko hier länger warten oder gar klagen zu müssen.

Aber achten Sie bitte auch auf die Frage, wer die Rechnung stellt. Sprechen Sie vorab mit dem Arzt. Ist der Operateur auch derjenige, welcher die Rechnung stellt oder wird diese von einem „Augenlaserzentrum“ gestellt? Wie oben in dem verlinkten Artikel der Central nachzulesen ist, hat man hier eine Möglichkeit gefunden die Zahlung doch abzulehnen, wenn die Behandlung von einer GmbH gestellt wurde. Daher bitte hier vorab klären.

Was kann ich tun, wenn bisher meine Behandlung abgelehnt wurde?

Wer in der Vergangenheit bereits eine solche Anfrage an seinen Versicherer geschickt hat, dieser diese aber negativ beschieden hatte, der kann sich nun erneut bemühen. Auch wenn nach der Ablehnung die Behandlung durchgeführt wurde und einige Versicherer sicher wieder argumentieren: „Sie wussten doch wir zahlen nicht und haben es daher auf eigene Kosten dennoch gemacht“.

Daher prüfen Sie zunächst ob die Forderung noch nicht verjährt ist. Rechnungen lassen sich auch bis weit nach dem Jahr der Entstehung einreichen. Es gilt auch hier die Rechtsgrundlage des Bürgerlichen Gesetzbuches. Dort heisst es:

§ 195
Regelmäßige Verjährungsfrist
Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre.

Konkret bedeutet dieses, eine Verjährung ist dann nicht eingetreten, wenn die Behandlung im Jahr 2014 oder später erfolgte. Die Rechnungen aus dem Jahr 2014 können noch bis zum Ende des Jahres 2017 eingereicht werden. Entstand die Rechnung aber am 31.12.2013 oder früher, so ist diese am 31.12.2016 verjährt.

Schreiben Sie also dem Versicherer und reichen die bereits abgelehnte Rechnung erneut ein. Dazu suchen Sie sich entweder juristischen Rat, oder verweisen auf das oben genannte Urteil des Bundesgerichtshofs.


Zahnimplantate, Narkose – Erfahrungen und die Leistungen der Krankenversicherung

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In den letzten Tagen war ich leicht außer Gefecht gesetzt, wer es vielleicht bei twitter oder Facebook mitbekommen hat, der wusste auch warum.

Das war am letzten Donnerstag und weil ich gerade in den letzten Tagen so viele (An-)Fragen bekam, wie es denn war und ob es auszuhalten ist, hier einmal ein etwas anderer Blogbeitrag, weniger vor dem Hintergrund der Versicherung, eher vor dem der Erfahrung.

Nachdem mir nach einer Wurzelbehandlung im letzten Jahr ein Zahn gezogen wurde, war auch die Brücke darauf dann „hin“ und so musste eine neue Lösung her. Klar kann man nun eine neue Brücke anfertigen, geht eben über zwei statt einen Zahn. Das Problem hierbei, wie bei allen Kronen und Brücken, es muss ein Zahn kaputt gemacht werden, denn irgendwie muss ja die neue Brücke halten. Dazu wird- laienhaft erklärt- der Zahn angeschliffen und dann die Brücke darauf befestigt. Wer selbst schon eine Brücke hat oder hatte, der kennt das. Irgendwie ist es nie optimal und entweder zu fest, zu lose, Lücke am Zahnfleisch oder was auch immer.

Eine andere Lösung – das Implantat

Entgegen der Brücke oder Krone ist hier kein anderer Zahn zu beschädigen. So wird durch die Verankerung des Implantates eine Art Schraube im Kiefer eingesetzt, dieses geschieht in einer „kleinen Operation“ und danach die Wunde wieder vernäht. Das Implantat ist daher- handwerklich- der Dübel der im Kiefer liegt und in welchen nach einigen Wochen der Aufsatz eingeschraubt wird. Durch das einwachsen im Knochen, auch einheilen genannt, ist dieser Teil des Implantates fest im Kiefer verwachsen und sichert den Halt. Dann kann „oben drauf“ der Zahn(ersatz) auch als Einzelzahn kommen, so muss hier kein Nachbarzahn beschädigt werden.

Klingt alles ganz plausibel und logisch und so machte ich mich mal auf den Weg zu einem Kieferchirurgen. Direkt nach dem Ziehen eines Zahnes geht das leider nicht, denn die Wunde muss in den meisten Fällen erst verheilen und sich komplett schließen. Zu lange warten sollten Sie aber auch nicht. Wird die Zahnlücke länger „nicht benutzt“, so bildet sich der Knochen zurück, ähnlich einem Muskel der nicht beansprucht wird. Das hatte ich zudem auch noch, allerdings auf der anderen Seite mit einem anderen Zahn, der bisher auch absolut kein Problem darstellte, denn die kleine Lücke fast ganz hinten war eben so. Nun dachte ich aber, wenn ich schon mal dabei bin, lassen wir doch das auch noch einmal ansehen.

Behandlungsplan und los gehts

Also wurde ein Heil- und Kostenplan erstellt. Hierzu ist ein Befund nötig, den der Kieferchirurg in Zusammenarbeit mit dem Zahnarzt erstellt. Hierbei wird dann besprochen und geplant, welche Maßnahmen konkret erforderlich sind und wie die Behandlung ablaufen soll. Genau das passierte bei mir im Januar und sah dann so aus.

Arbeitsteilung – ein Heil- und Kostenplan reicht nicht

Dabei ist zu beachten, nicht alles was mit den Implantaten zusammen passiert, macht auch der Kieferchirurg. Dieser ist für den Knochenaufbau (falls erforderlich), das Einsetzen der Implantate, das spätere Freilegen und den Aufsatz verantwortlich. Der eigentliche „Zahn“ der dann auch zu sehen ist, hierfür ist dann der Zahnarzt zuständig, ähnliche einer Brücke oder Krone, welcher dann auch im Labor gefertigt und angepasst wird.

Hier sind die Kosten dann unter anderem davon abhängig, welches Material verwendet wird und was dann genau auf die Implantate drauf kommt.

Aufgrund vieler beruflicher Auslandstermine, Schulferien und anderer beruflicher Termine war nicht wirklich Zeit, so planten wie das Einsetzten der Implantate für den 20.04., also letzte Woche Donnerstag.

„Ich will nix mitkriegen“ – die Narkose

Angekommen in der Praxis am „großen Tag“, war noch die Aufklärung und den Anästhesisten erforderlich, der den Eingriff begleitet. Hierzu wurden mir unterschiedliche Möglichkeiten angeboten, je nach Wunsch und „Angstzustand“. Ich kann zwar nicht behauptet wirklich Panik vor einem Zahnarztbesuch zu haben, dennoch bin ich auch nicht böse darüber, wenig von dem ganzen Eingriff mit zu bekommen. Also stellte der Narkosearzt seine Möglichkeiten vor.

  • – örtliche Betäubung: die wohl bekannteste Methode. Der Zahnarzt oder hier der Kieferchirurg betäubt die zu behandelnde Stelle mit einer Spritze und so ist diese schmerzunempfindlich. Diese Betäubung hält während der Behandlung an und klingt dann irgendwann wieder ab. Vorteile: kleinste Belastung, Nachteil: der Patient bekommt auch alles mit
  • – Dämmerschlaf mit Dormicum (R): Hier wird der Patient in eine Art Dämmerschlaf/ Schlafzustand versetzt. Weiterhin löst das Mittel (zumindest nach Herstellerangaben) eine retrograde Amnesie aus, also einen Zustand des Vergessens. Der Patient erinnert sich nach dem Eingriff nicht mehr, ist aber während der Behandlung ansprechbar und kann auf Anweisungen des Arztes reagieren. Hier gibt es wohl Praxen wo die Zahnärzte das selbst machen, mir war aber die Überwachung durch einen Anästhesisten nicht nur lieber, auch beruhigender. Bei dieser Art von Betäubung (das Mittel wurde über eine Kanüle in die Vene geleitet) muss der Patient nicht beatmet werden.
  • – Vollnarkose mit Propofol: Hierbei handelt es sich um die dritte, mir angebotene Methode, die eine klassische Vollnarkose ist. Also eine komplette Betäubung wie diese auch bei anderen Operationen angewandt wird. Dabei wird der Patient beatmet (über einen Tubus in Nase oder Mund).

Ich hatte mich gedanklich recht schnell auf die dritte Option eingerichtet, war ich doch wenig erpicht darauf etwas mit zu bekommen. Nach einem weiteren Gespräch mit Kieferchirurg und Narkosearzt wurde es dann doch die „Dämmerschlafmethode“. Warum? Weil der Kieferchirurg so durch die fehlende Beatmung mehr Platz für die Behandlung im Mundraum hatte und die Beatmung wegfällt. Zudem war es aus seiner Sicht besser, da der Patient zubeissen kann und sich so die Höhe der Implantate besser „einstellen lässt“.

„Ich spritze Ihnen jetzt das Dormicum (R)“ – es geht los

Nachdem die Aufklärung erfolgt ist, Narkosefragebögen ausgefüllt worden sind und alle anderen Daten abgeglichen, lag ich auch auf dem Zahnarztstuhl im OP des Kieferchirurgen. Um mich herum der Arzt selbst, Narkosearzt, Schwestern und viele Gerätschaften. Ab dem Satz „Ich spritze…“ kann ich mich sodann auch an nichts mehr erinnern. Obwohl ich wach war, mit dem Arzt gesprochen habe und auch auf Kommandos reagiert habe, ich mir nichts in Erinnerung geblieben. Erst als ich im Aufwachraum wieder zu mir kam, ist mir bewusst wieder in meiner Erinnerung vorhanden. Aber selbst Gespräche mit jemandem der mich abholte sind irgendwie nicht mehr ganz da, obwohl ich mich im Auto dann unterhalten habe.

Tag 1 – Meine eigentliche Behandlung begann etwa gegen 12:30 Uhr. Dabei wurden die beiden Implantate im Oberkiefer eingesetzt (Behandlung 1) und im Unterkiefer auf der anderen Seite der Knochenaufbau durchgeführt. Dieser ist dann nötig, wenn der Kiefer zu schmal, zu weich oder nicht tief genug ist und damit nicht ausreicht um ein Implantat mit dem nötigen Halt zu setzen. Daher wird der Knochen mit eigenem Material (aus dem Kieferknochen, aber auch aus dem Beckenknochen ist es möglich) verstärkt. Auch Fremdmaterial ist als Aufbaumittel möglich. Gegen 14 Uhr saß ich in dem Auto und wurde nach Hause gefahren. Noch unter den Folgen der Narkose merkte ich nicht wirklich etwas.

Die erste Tablette des Antibiotikums bekam ich schon in der Praxis, ebenso Schmerzmittel und den Hinweis immer zu kühlen, damit die Schwellungen möglichst nicht zu stark werden. Das tat ich dann auch auch und versuche soviel als möglich zu schlafen. Klappte eher „mittelmäßig“, denn wenn man auf keiner der beiden Seiten richtig liegen kann, ist das so suboptimal. Aber irgendwie ging es und war mit Schmerzmitteln auch auszuhalten, wenn auch nicht schön. Die Seite mit den Implantaten war dabei fast schmerzfrei, nur die Seite mit dem Knochenaufbau war es nicht so wirklich.

Am kommenden Morgen sollte es dann schon etwas besser sein, was es auch war, zumindest kurzfristig.

Tag 2 – Der Freitag, also der erste Tag nach der OP war dann auch größtenteils auszuhalten, also in Kombination mit Schmerzmittel und kühlen Akkupacks. (Kleiner Tipp. Besorgt Euch vorher genug davon, denn es bringt nix wenn ein benutztes noch war ist und im Gefrierfach liegt und dann ewig braucht bis es neu zu benutzen ist.). Die Nächte waren beide Tage übrigens eher weniger gut. Eher schmerzhaft weil man nicht weiss wie man liegen soll und daher immer wieder wach und nächsten Tag nicht wirklich ausgeschlafen. Nachdem die Praxis mehrfach anrief um nachzufragen wie es geht und ob man etwas tun kann, wurde mir auch schon angekündigt „die Schwellungen werden wohl noch etwas mehr, zumindest auf der Seite mit dem Knochenaufbau“.

Tag 3 – das passierte dann auch, denn nun sah ich endgültig aus wie ein Hamster und fühlte mich auch so. Die Schmerzen waren zwar auszuhalten, sah aber sch… aus und fühlte sich auch so an. Also verbrachte ich den Samstag auf der Couch, irgendwann kann man aber nicht mehr liegen und so war dann doch aufstehen auch für den Rücken die bessere Option, aber wie gesagt, alles auszuhalten.

Tag 4 – heute, am Sonntag und damit dem Tag 4 schreibe ich diesen Beitrag. Die eigentliche OP ist nun knapp 40 Stunden her, ich kann wieder einigermaßen Essen, nicht nur Suppe und Flüssiges, und die Schmerzen sind fast weg, auch ohne weitere Medikamente. Damit lösen sich auch Nebenwirkungen wie Bauchschmerzen (die bei Ibuprofen und auch Antibiotikum als „häufig“ in den Nebenwirkungen des Beipackzettels stehen) wieder und das Gröbste scheint überstanden zu sein.

So richtig lange sprechen, telefonieren und damit zurück in meine Lieblingstätigkeit die Beratung kann ich morgen wohl noch nicht, aber an den Schreibtisch wohl schon und somit war es rückblickend nicht ganz so schlimm. Im August, nachdem alles verheilt und der Knochen nachgewachsen ist, geht es dann an das Freilegen der Implantate für den Aufsatz und das einzelne Implantat auf der Seite wo der Knochen dann hoffentlich „groß“ genug ist.

Kosten der Implantate in der PKV

Folgende Kosten sind derzeit für die Leistungen des Kieferchirurgen angefallen/ geplant.

  • Fahrtkosten zur ambulanten Behandlung (Taxi)  63,00 EUR
  • Medikamente (Antibiotikum und Schmerzmittel) 65,52 EUR
  • Kosten zwei Implantate Oberkiefer 1.566 EUR
  • Kosten Knochenaufbau 380 EUR
  • Kosten ein Implantat Unterkiefer 653 EUR
  • Bohrschablone 300 EUR
  • Narkose (geschätzt, reiche ich nach wenn ich die Rechnung habe) 300 EUR

Gesamtkosten 3.227 € für drei Implantate (ohne den Zahnersatz der oben drauf kommt)

Wer den Blog schon länger liest, der kennt auch meinen Tarif. Ich bin seit Jahren im Tarif NK der Hallesche Krankenversicherung versichert und die Summenbegrenzungen in den ersten Jahren sind lange vorbei. Daher bekomme ich folgende Erstattung.

Da von den 550 € schon knapp 100 € in 2017 verbraucht wurden (für Zahnärzte, Vorsorge etc.) stehen noch 450 € zu 100% und der Rest zu 75% zur Verfügung. Damit sollte meine Erstattung ungefähr wie folgt aussehen.

3.227 €, davon 450 € zu 100 %

Rest 2.777 € – diese zu 75% = 2.082 €

Gesamterstattung: 2.532 € bei einem Gesamtrechnungsbetrag von 3.227 €, also ca.  78% Erstattung

Im August, wenn dann das Implantat im Oberkiefer komplett eingeheilt ist und der eigentliche Zahn oben drauf kommt, entstehen hier natürlich weitere Kosten, diese ergänze ich hier dann wieder. Das zweite, einzelne Implantat im Unterkiefer wird ja erst im August eingesetzt und muss dann wieder einheilen, der „Zahnaufsatz“ kommt dann eher erst ins Jahr 2018 und hat dann wieder 550 € zu 100% als erstattungsfähige Leistung.

Wer den Knochenaufbau nicht benötigt, der kommt also mit Kosten knapp 700 € geringer aus, so liegen die Kosten für ein Implantat dann insgesamt 850 €, in meinem Fall eher bei 1.075 € pro Zahn.

Leistungen für gesetzlich Versicherte

Hier wird nicht nach der Arzt der Versorgung unterschieden, sondern ein Festzuschuss abgerechnet. Das bedeutet vereinfacht, egal ob Sie sich für eine Krone, eine Brücke oder eine andere Versorgung entscheiden, die gesetzliche Kasse zahlt Ihnen immer den identischen Zuschuss.

Nehmen wir den Befund mit zwei fehlenden, begrenzen Zähnen, da vielleicht eine alte Brücke nun kaputt ist und hier (wie bei mir) zwei der Zähne durch Implantate ersetzt werden sollen. Hierbei sollen natürlich nicht noch die angrenzenden Zähne beschädigt werden. In der Übersicht der Festzuschüsse 2017 (LINK) finden sich daher folgende Zuschüsse. (Dabei erhalten Sie 20% mehr bei dem Nachweis von 5 Jahren Bonusheft und 30% bei zehn Jahren).

„Die Festzuschüsse decken 50 Prozent der durchschnittlichen Kosten für eine Standardversorgung ab, die sogenannte Regelversorgung. Das ist der Zahnersatz, der aus medizinischer Sicht erforderlich und ausreichend ist. Für jeden Befund, zum Beispiel „fehlender Eckzahn im Oberkiefer“, ist die Standardversorgung mit Zahnersatz festgelegt.“ (Quelle: TKK.de)

Unterstellen wir also einem vorbildlichen Patienten mit Bonusheft über immerhin zehn Jahre, so erhält dieser bei dem fehlenden einen Zahn im Unterkiefer max. 437 €, die beiden fehlenden im Oberkiefer JE LÜCKE maximal 500,57 € aus den oben genannten Gesamtkosten.

Dabei ist hier nur der 2,3fache (Regelhöchstsatz) und nicht der Höchstsatz abgerechnet, was auch an dem Ort und dem Zahnarzt liegt. Während die PKV dann auch für den eigentlichen Zahnersatz auf das Implantat wieder 75/78 oder manche Unternehmen bis zu 90% zahlen, ist die Erstattung der GKV mit dem Festzuschuss erledigt. Daher ist hier ein entsprechender Zahnzusatzschutz unbedingt zu empfehlen, um mich auf vierstelligen Kosten sitzen zu bleiben.

Am Ende ist es eine Erfahrung die man auch nicht haben muss, die aber keinesfalls so schlimm ist, als müsste man Angst davor haben. Alles hin zu bekommen und wer es am Donnerstag machen lässt, der sollte auch mit einem oder zwei Tagen Arbeitsunfähigkeit auskommen.

 

Versichererwechsel mitten im Jahr und die komplette Anrechnung der Selbstbeteiligung?

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Sie kennen das ja bereits. Fragen die per E-Mail, über das Kontaktformular oder den LiveChat bei mir landen, schaffen es oft auf den Zettel auf meinem Tisch. Wiederholen sich die Fragen dann auch von anderen Lesern, so wird daraus oft ein Blogbeitrag oder ein kurzer Eintrag bei Facebook. Einen solchen Fall hatte ich in den letzten Tagen und Wochen wieder einmal, scheint gerade vielen auf der Seele zu brennen. Daher nutze ich den heute nochmal im LiveChat gefragten Fall für diesen Beitrag.

Die Selbstbeteiligung in der Privaten Krankenversicherung

Mit so einem Modell erspart sich der Versicherer kleine Rechnungen und damit viel Verwaltungsaufwand. Auch wenn heute bei vielen Unternehmen RechnungsApps hoch im Kurs stehen und die Abrechnung für den Kunden erleichtern, am Ende kostet das Einreichen und Abrechnen der Belege Geld.

Durch die Vereinbarung einer so genannten Selbstbeteiligung, fast jeder kennt diese von seiner Autoversicherung, wird ein Teil des Schadens nicht bezahlt oder erst ab einer bestimmten Schadenhöhe das Einreichen von Rechnungen überhaupt sinnvoll.

Großer Unterscheid zum Auto – Selbstbeteiligung in der PKV gilt pro Jahr, nicht pro Fall

Während in der Autoversicherung die Selbstbeteiligung pro Schadenfall gilt, ist das in der Krankenversicherung zum Glück nicht so. Hier wird ein fester (oder prozentualer und dann auf einen Betrag gedeckelter) Betrag pro Kalender- oder Versicherungsjahr

(ob bei Ihnen das Versicherungs- oder Kalenderjahr gilt, lesen Sie in dieser Übersicht)

von der Erstattung abgezogen. Reichen Sie vorher Rechnungen ein, so wird dieser Betrag nicht erstattet, ist die Rechnung bereits höher so erfolgt eine anteilige Erstattung.

Rechnungen die unter die SB fallen sollten Sie daher noch nicht einreichen und zu Hause sammeln, denn schon das „zum Versicherer schicken“ verhindert unter Umständen die Beitragsrückerstattung. Wer aber weiss, im Jahr erreiche ich diese durch noch geplante Behandlungen oder chronische Erkrankungen, der kann diese auch einfach Einreichen, so muss man alle Belege nicht selbst sammeln. Dann erfolgt vom Versicherer eine Mitteilung über die Tarifliche Leistung und der Hinweis, eine Erstattung erfolgt nicht, da noch (wie hier 300,61 €) and restlicher Selbstbeteiligung offen sind.

Das passiert dann einfach solange, bis eine Erstattung über der Selbstbeteiligung erfolgen kann, die wird dann wie versichert ausgezahlt.

Unterjährige Selbstbeteiligung

Nun gibt es diverse Gründe, warum ein Vertrag kein volles Kalenderjahr besteht. Eine private Krankenversicherung kann zum Beispiel erst am 1.4. eines Jahres beginnen, wenn der Kunde vorher noch in der gesetzlichen Krankenkasse versichert war. Auch ein Berufs-/ Jobwechsel führt zu so einem unterjährigen Beginn.

Erstes Versicherungsjahr anteilig

Beginnt der Schutz also erst am 1.4. und die jährliche Selbstbeteiligung beträgt 600 €, so reduziert sich diese FÜR DAS ERSTE JAHR um 150 € für die Monate Januar, Februar und März. Damit kann der Versicherte im Rest des Jahres die reduzierte SB von 450 € geltend machen.

Keine Reduzierung bei vorzeitigem Ende

Etwas anders sieht es nun bei der Frage des vorzeitigen Endes einer Versicherung aus. Die folgende Frage aus dem LiveChat verdeutlicht das genauer:

Hallo, ich habe zum 1. April meine private KV gewechselt und bei der alten KV nun alle Belege von Januar bis März eingereicht. Der alte Versicherer hat mir nun die volle Selbstbeteiligung für das ganze Jahr abgezogen, obwohl ich auf den Wechsel hingewiesen habe. Ich habe angenommen, dass die Selbstbeteiligung anteilmäßig auf die drei Monate umgerechnet wird? Liege ich da falsch?

Leider ja, denn eine Reduzierung auf die anteiligen Monate findet NICHT statt. Es handelt sich hier um den Tarif BestMed BM4 der DKV, aber auch andere Versicherer haben eine solche oder ähnliche Regelung. Bei der DKV heisst es dazu in den Bedingungen:


In dem meisten Fällen unkompliziert

Normalerweise erfolgt der Wechsel bei den meisten privaten Versicherungen zum Ende des Jahres, so stellt sich hier eine solche Frage nicht, denn das Kalenderjahr ist dann eh erfüllt. Wer aber nach einer Beitragserhöhung (wie hier bei der DKV zum 1.4.) den Versicherer wechselt, der hat genau das Problem. Hier fällt die Selbstbeteiligung bei dem alten Vertrag dann voll an, dazu die bei dem neuen Vertrag auch noch. Nehmen wir an die SB betrug wie hier 1.200 € bisher, der neue Vertrag hat eine identische SB. Dann sähe es hier wie folgt aus:

  • Vertrag 1 (alt), bestand 1.1. bis 31.3., Selbstbeteiligung pro Jahr 1.200 €
  • Anzurechnende SB in diesem Zeitraum: 1.200 €

Der neue Vertrag hat nun am 1.4. begonnen.

  • Vertrag 2 (neu), besteht ab 1.4. bis 31.12., Selbstbeteiligung pro Jahr 1.200 €
  • SB in diesem Zeitraum: 1.200 € / 12 Monate = 100 € pro Monat
  • Anzurechnende SB in diesem Zeitraum: 900 €

Gesamt-SB durch den unüberlegten Wechsel: 2.100 € in 2017

Hätte der Berater wissen sollen

Eine solche Frage und das Einreichen verbleibender Rechnungen sollte aber Thema der Beratung sein. Auch hier sollte es einen entsprechenden Hinweis auf die deutlich höhere SB im ersten Jahr geben, falls Behandlungsrechnungen angefallen sind. Das die Erkrankungen die nun abgerechnet wurden anzugeben sind und zu einem Zuschlag oder einer Nachfrage des neuen Versicherers führen können, erklärt sich von selbst.

Die Lösung. Ein Wechsel zu, 1.1. wäre durchaus auch möglich gewesen. Und bevor nun das Argument kommt: „dann bin ich ja ein Jahr älter“, dieses wäre auch lösbar.

Ein Jahr jünger in die PKV – über diesen Weg geht das

Dennoch und wie immer gilt aber: Solche Fragen sind individuell zu klären und es bedarf vieler Informationen um hier die richtige und passende Lösung gemeinsam zu finden. Hier ist das „Kind in den Brunnen gefallen“, Vertrag gewechselt, Rechnungen eingereicht und nunmehr zu spät. Für einige andere ist es aber ggf. noch Zeit die Weichen richtig zu stellen.

Ist es von Vorteil, bei mehreren Maklern gleichzeitig eine Beratung anzufragen und zu beginnen?

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Für Kunden und Interessenten ist das Thema Versicherungen oftmals eines, welches sich nur oder zumindest besser mit professioneller Unterstützung lösen lässt. Dazu gibt es die unterschiedlichen Vermittler- und Beratertypen, welche mal mehr und mal weniger unabhängig beraten können. Eine ausführliche Erklärung zu den Beratertypen habe ich bereits in meinem Beitrag:

Wo bekomme ich eine unabhängige Beratung in Finanz- und Versicherungsfragen?

genau beschrieben und auch erklärt, wo die Vor- und Nachteile der einzelnen Vermittler liegen. Doch heute soll es um eine ganz andere Frage gehen.

Ein Versicherungsmakler soll es werden, oder doch zwei oder drei?

Wer sich dann entschieden hat einen Makler zu beauftragen, der steht vor der Qual der Wahl. Soll es ein Büro in der Nähe sein, ein großer Makler mit x Mitarbeitern und Beratern oder doch ein Ein-Mann/Frau Unternehmen? Einer der gerade neu am Markt ist und „frisch aus der Ausbildung alles gelernt hat“, oder lieber jemand der seit Jahren dabei ist? Schwere Fragen, viele Fragen die zu klären sind.

Oftmals möchten dann die Interessenten schon zu viel des Guten, fragen unzählige Kollegen an und machen es dabei nicht gerade einfacher. Manchmal wird sogar vergessen die Anrede zu ändern, da kenne ich als „potentieller Berater“ dann auch gleich die Kollegen. Ebenso ist es, wenn viele Kollegen im offenen „cc“ der E-Mail zu finden sind.

Generell ist eine Beratung, gerade solche in sehr beratungsintensiven Sparten wie der Kranken- oder der Berufsunfähigkeitsversicherung, eine Vertrauenssache. Es gibt viele Punkte die passen müssen um hier die richtige Entscheidung zu treffen.

Die gesetzlichen Voraussetzungen um eine Zulassung zu bekommen sind identisch. Jeder muss eine entsprechende Grundqualifikation, jeder eine Vermögenschadenversicherung für Beratungsfehler nachweisen und viele weitere Voraussetzungen erfüllen. Doch dann, dann kommen die individuellen Kriterien:

  • – die persönliche Qualifikation und Berufserfahrung
  • – der eigene Auftritt, Website, Büro etc.
  • – das Beratungsangebot (persönlich, via Skype, LiveChat, E-Mail Beratung, Telefonberatung etc.)
  • – Empfehlungen, Kundenerfahrungen, Bewertungen

Nun kann ich durchaus nachvollziehen, wenn eine Entscheidung zwischen vielen Unbekannten nicht einfach ist. Interessenten informieren sich im Internet, bemühen „Tante Google“ um Fragen zum Produkt oder zur Beratung zu beantworten und landen dann bei dem Makler, oder besser bei vielen Maklern auf der Homepage.

Wie sind Sie eigentlich hier zu diesem Beitrag gekommen?

Nun ist das schon einmal ein erster Schritt, denn auf den Seiten, also dem Aushängeschild des Beraters können Sie schon einige, vielleicht wichtige Informationen und Entscheidungsgrundlagen finden.

  • – Überzeugt Sie der Internetauftritt?
  • – Finden Sie eher Verkaufsprospekte oder echte Informationen?
  • – Sind Formulare, ebooks, Bücher oder Leitfäden vorhanden?
  • – Ist der Kollege spezialisiert?
  • – Bemühen Sie ruhig nochmals „Tante Google“, diesmal nach dem Berater oder dessen Unternehmen

Als nächsten Schritt sollten Sie einmal den persönlichen oder telefonischen Kontakt suchen. Nur hier lassen sich die Eigenarten des Kunden, aber auch des Beraters klären. Führen Sie ein erstes und unverbindliches Gespräch. Schildern Sie dabei bitte ihrem potentiellen Berater insbesondere folgendes:

  • – Was genau interessiert Sie?
  • – Welchen Informationsbedarf haben Sie genau?
  • – Was genau erwarten Sie von dem Berater?
  • – Welcher Bedarf soll abgesichert werden?

Passen wir zusammen?

Schon im ersten Gespräch werden Sie merken, ob Sie „auf der gleichen Wellenlänge“ sind. Wie in jedem anderen Gespräch auch, werden Sie schnell merken ob es „passt“, oder eher nicht.

Stellt sich nun heraus, es passt nicht, dann suchen Sie einfach weiter.

Es spricht auch absolut nichts dagegen mehrere Berater gleichzeitig anzufragen und diesen durchaus identische Fragen zu stellen, Fragen welche sich in einem ersten Telefonat oder persönlichen Gespräch klären lassen. Dieses „Kennenlerngespräch“ ist nicht nur für die Auswahl wichtig, auch für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit ist es gut zu wissen, ob der Berater zu dem Kunden passt.

Manchmal passt es auch nicht

Auch das kann passieren und ist auch absolut nicht böse gemeint. In meiner Beratung lehne ich durchaus eine Reihe von Anfragen ab oder gebe diese an Kollegen weiter. Gründe hierfür sind

  • – den Beratungswunsch kann ich nicht abdecken (fachlich oder zeitlich)
  • – es wurden bereits unzählige andere Kollegen angefragt und beschäftigt
  • – „man will nur mal gucken“
  • – es passt menschlich nicht
  • – die Vorstellungen einer Beratung gehen weit auseinander

Das hat überhaupt nichts damit zu tun, dass eine Beratung aus verschiedenen Gründen nicht zum Erfolg führen kann. Dabei spielen gesundheitliche Gründe eine Rolle, natürlich auch die Notwenigkeit ein passendes Produkt zu finden und mehr.

Es sollte sowohl dem Kunden, aber eben auch dem Berater frei stehen, eine zukünftige Vertragsbeziehung abzulehnen. Hierzu dient das erste Gespräch.

Aber es ist doch wichtig, mehrere Berater zu testen

Ist es doch, oder nicht?

Nun, auch nach einer Beratung kann ein „ungutes Gefühl“ bleiben, eines wo Sie sich überredet und nicht beraten fühlen. Das ist eher schlecht und steht einer vernünftigen Beratung und einer fundierten Entscheidung steht dieses gravierend entgegen, Natürlich sollte dann eine weitere Beratung erfolgen, eine bei der Sie sich als Kunde wohlfühlen.

Nur vor vornherein drei oder gar mehr Kollegen gleichzeitig zu beschäftigen und die komplexe Beratung durchlaufen zu lassen, um dann nach fünf, sechs oder zehn Beratungsstunden zweien zu sagen „So, ich entscheide mich jetzt für den Kollegen 1/2/3 und Sie haben umsonst gearbeitet“ ist nicht wirklich fair. Fair weil zwei der Kollegen eine sehr gute Beratung machen können und dennoch keinerlei Chance haben diese auch vergütet zu bekommen.

Leider lässt der Gesetzgeber im Bereich der Versicherungsmakler oder Vertreter keine andere Variante der Vergütung zu, eine direkte Bezahlung der Beratung ist so leider nicht möglich. Daher… überlegen Sie sich gut wie Sie Ihren Berater auswählen, versuchen Sie eine fundierte Entscheidung zu treffen und sagen Sie durchaus rechtzeitig ab, falls Sie merken ein anderer Berater gefällt Ihnen besser und Sie sehen in dieser einen Beratung keine Zukunft.

Wenn Sie sich dann begründet und nach sorgfältiger Beratung entscheiden haben, so werden Sie einen Berater haben, mit dem Sie langfristig und vertrauensvoll zusammenarbeiten können. Klar, alle Eventualitäten kann man nie ausschließen, auch später kann immer noch etwas schief gehen, es können Probleme oder Fehler auftreten. Speziell bei Maklern können Sie auch später noch die Betreuung wechseln, den Vertrag auf einen anderen Kollegen übertragen, jedoch erhält dieser dann natürlich keine Vergütung für die Beratung (die er in den meisten Fällen auch nicht gemacht hat), sondern nur die kleine Bestandsbetreuung, welche die Kosten meist nicht abdeckt, aber dennoch ist es sinnvoll es gegebenenfalls zu überlegen.

Weitere Fragen zur Auswahl der passenden Produkte und meine Leitfäden finden Sie im Downloadbereich oder hier:

Der Focus glänzt mal wieder mit Wissen über die Private Krankenversicherung – nicht

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Eigentlich habe ich mir abgewöhnt falsche und unsinnige Aussagen in Presseerzeugnissen zu kommentieren, dieses „tote Papier“ ist leider sehr anfällig für „schnelle Recherche“ und reißerische Aussagen, was nicht bedeutet es wäre im Internet anders. Als ich heute am Flughafen an einem Zeitungsstand vorbeilief, fiel mir dieser Titel der aktuellen Ausgabe des „Focus Magazins“ auf, mit dem Titel:

„Zwei-Klassen-Medizin … und wie Sie trotzdem die perfekte Behandlung bekommen“

(c) Focus, Titelbild der Ausgabe vom 29.04.2017

Ergänzt wurde das Cover dann noch mit einem gelben Sticker „113 Versicherer im Test – Was Ihre Kasse jetzt noch zahlt“.

Hier geht das Elend schon wieder los. Was ist die Intention? Um was wird es wohl in dem mehrseitigen Artikel und der langen Tabelle gehen? Um Krankenversicherer, also private? Oder doch um Krankenkassen, also gesetzliche?

Und warum eigentliche „Was Ihre Kasse jetzt noch zahlt“, ich kann mich nicht erinnern, es habe gerade jetzt eine größere Kürzung oder Leistungsreduktion in der gesetzlichen Kasse gegeben? (Eher Veränderungen zu Gunsten der Versicherten, im Heil- und Hilfsmitelgesetz) Aber gut, der Autor oder besser die beiden Autoren, Kurt-Martin Mayer und Matthias Kowalski, werden sich schon etwas dabei gedacht haben. So ein Titel bringt vielleicht Leser, Leser die etwas über die Unterschiede der einzelnen Versicherer erfahren möchten und sich Hilfe bei der Auswahl erhoffen.

Da es bekanntlich unhöflich ist, eine Zeitung schon „ungekauft“ um Geschäft zu lesen, wird der eine oder andere diese 4,20 Euro sicher investiert haben. Kleiner Tipp falls noch nicht geschehen- lassen Sie es bleiben.

Allein der Anspruch in einem Artikel einen sinnvollen Vergleich anstellen zu wollen, einen mit den Leistungen der 113 Krankenkassen, wovon Sie eine Reihe nur nutzen können falls Sie in bestimmten Bundesländern leben, ist leicht irrwitzig. Aber vielleicht erwarten Sie ja auch etwas anderes? Eine Erklärung warum es zur Zwei-Klassen-Medizin kommt, eine Aussage zu den privaten Versicherungen und deren Tücken, dann haben Sie leider etwas hohe Erwartungen und wissen wohl um den Unterschied zwischen privaten Versicherungen und gesetzlichen Kassen, vielleicht mögen Sie es den Autoren einmal schreiben.

Einen Tarifvergleich kann man nicht in eine Zeitung pressen, Unterschiede zu Systemen und Informationen über die Modelle der beiden Wege im Gesundheitswesen, der gesetzlichen Krankenkassen und privaten Krankenversicherung aber schon. Nach einer nichtssagenden Titel-Doppelseite auf 73 und 74 geht es auf Seite 75 nun los mit dem Text.

Los geht es schon vor dem Text mit einem Klischeebild. Ein Wartezimmer im Look einer Zigarrenlounge, eines welches (so die Bildbeschreibung) ein Berliner Zahnarzt für seine Privatpatienten anbietet. Klar gibt es sowas, kenne ich aus eigener Erfahrung. Aber ist das ein Grund so meinen Zahnarzt auszuwählen? Sicher nicht! Wer meinen Artikel zu der Versorgung mit Implantaten gelesen hat,

LINK: Implantate, Narkose und die Erfahrung und Erstattung der PKV

der hat auch gesehen, was der Arzt dort abgerechnet hat. Keinen Höchstsatz, keinen Schnickschnack und dennoch hat er (so ein Kollege) eine sehr gute Arbeit abgeliefert und eine durchaus ansehnliche Praxis, einen OP, aber eben kein Zigarrenzimmer. Wer darauf Wert legt, der kann dieses aber natürlich nutzen. Am Ende sind es Komfortleistungen für die bezahlt wird/ werden muss. Ein Berliner Orthopäde bei dem ich einmal war, hatte zwei Wartezimmer, eines für PKV Versicherte und Selbstzahler und eines für GKV Patienten. Warum? In dem einen stellte er Kaffee und Softdrinks kostenfrei, im anderen selbige gegen Bezahlung zur Verfügung. Es ist am Ende eine Frage der Wirtschaftlichkeit. Eine zwingend erforderliche Dienstleistung ist es sicher nicht.

Nach der Geschichte über die Brustkrebspatientin und den Gentest (den so die meisten Kassen nicht bezahlen (dürfen), geht es dann weiter.

Zwei Rubriken oder Spalten fallen mir auf den ersten Blick auf, überschrieben mit:

Für wen lohnt sich die private Krankenkasse?

und

„Für wen lohnt sich die gesetzliche Krankenkasse“

Abgesehen davon, dass schon der Ansatz falsch ist, es geht eben nicht um lohnen. Also um „mehr raus zu bekommen“ als einzuzahlen, es geht um eine passende Absicherung der Leistungen, die mich privat an meine finanzielle Grenze bringen und diese übersteigen.

Die Besonderheiten der Privaten Krankenversicherung

Daher geht es auch in der privaten Krankenversicherung nicht um Brillenleistungen oder ein Krankenhaustagegeld, es geht um elementare und wichtige Leistungen bei schweren Unfällen, dauerhaften Erkrankungen und hohen kosten. Mehr dazu habe ich aber schon in meiner Rubrik

Auswahlkriterien für die Private Krankenversicherung

erklärt und zusammengefasst. Doch der Focus glänzt nun unter der Überschrift „wann sich die private KV lohnt“ mit falschen Aussagen.

„Beamte müssen sich (noch) privat versichern, Selbstständige und Besserverdienende haben die Wahl.“

Ach ja? und warum „noch“? Alle derzeit angedachten Änderungen und Pläne gehören in die Schublade „Wahlkampf“. Davon habe ich in meinen 20 Jahren in der Tätigkeit schon einige gesehen, gelesen und wieder sterben sehen. Wo genau hat der Focus denn diese Aussage her? Auch Beamte müssen nichts. Wer als Beamter in der gesetzlichen Kasse bleiben möchte, der kann das genauso guttun. Eine Pflicht zur Privaten Krankenversicherung gibt es für Beamte ebenso wenig, für andere. (unter bestimmten Voraussetzungen und Vorversicherungszeiten kann es möglich sein, keinen Zugang zur GKV zu haben, das sind aber die Ausnahmen)
Selbstständige und Freiberufler die keine Voraussetzungen für eine Pflicht in der GKV erfüllen, können sich frei entscheiden in welches System diese wollen. Eine solche Entscheidung kann aber langfristig bindend sein und sollte daher gut überlegt sein, schrieb ich bereits im Artikel:

„Eine private Krankenversicherung muss man sich leisten können und wollen.“

Weiterhin kommt der Focus mit einer anderen Idee um die Ecke, einer die gleich zwei Fehler enthält. Er schreibt:

„Nur bis zu einem Alter von 35 ist ein Eintritt in die Privaten erwägenswert und nur ohne gewichtige Vorerkrankungen. Sonst drohen Behandlungsausschlüsse oder Risikozuschläge.“

Lieber Focus, einem 40jährigen, gutverdienenden Angestellten ist es nach Eurer Auffassung verboten in die PKV zu wechseln? Jetzt wo er Geld hat, jetzt wo er merkte wie wichtig ihm Gesundheit ist und vielleicht wo Entscheidungen zu Kinderwunsch und Familie gefallen sind? Diese generelle Altersgrenze ist Unsinn.

Klar gilt, je früher desto besser. Aber seien wir mal ehrlich, die Einkommensgrenzen und damit die Wahl hat der Versicherte nicht mit 18 oder 20, sondern erst später. Eine entsprechende Vorausschau und damit die Nutzung von Anwartschaften und Optionen sichert entsprechende Rechte und ermöglicht auch später eine begründete und fundierte Wechselentscheidung.

Und gleich noch etwas. In der privaten (Voll-)Krankenversicherung gibt es keine Ausschlüsse oder Beschränkungen der Leistungen durch Vorerkrankungen. Höhere Risiken werden mit einem Angebot eines Riskozuschlages ausgeglichen, aber Leistungen werden NICHT ausgeschlossen. Es wäre auch fatal, würde der Kunde mit einer Verletzung des Knies bei einem Antrag eine PKV bekommen, die „Leistungen bei Behandlungen der Knie“ ausschließen würde. Daher ist dieses- schon allein wegen der Pflicht zur Versicherung- nicht möglich. Ein fehlender Zahn bei Antragstellung kann- für den ersten Zahnersatz- ausgeschlossen werden, das ist soweit auch richtig, denn das brennende Haus ist einfach nicht mehr gegen Feuer versicherbar.

Laut Focus liegen die „Stärken der PKV“ in den Bereichen: „Zahn-Inlays, Heilpraktiker, Vitamine, Privatkliniken, weltweiter Schutz und Mehrleistungen der privaten Pflegeversicherung“.

Autsch, da hat aber einer das System so gar nicht verstanden. Zahn-Inlays, OK, das mag gerade noch so sein. Heilpraktiker auch, wobei diese ja selbst in der folgenden GKV Leistungstabelle als neue Stärke der GKV angepriesen werden.

Aber VITAMINE?? Was bitte soll das? Nahrungsergänzungen sind auch in der PKV nicht mit einer medizinisch notwenigen (und das ist zwingende Voraussetzung) Behandlung zu verwechseln. Klar gibt es Diagnosen und Stoffwechselerkrankungen, hier bekommen aber auch GKV Versicherte mit passenden Diagnosen eine Leistung.

Mehrleistungen in der Pflegeversicherung? Ja, in einer Pflegezusatzversicherung mit Pfegetagegeld, Pflegerente und Pflegekosten. Diese Zusatzversicherung ist jedoch auch für jeden gesetzlich versicherten Kunden abschließbar. Die Leistungen der Pflegepflichtversicherung sind hingegen identisch, nur die Prämien sind andere.

Stärken der Privaten liegen sicher eher in der Wahl- und Kombinationsmöglichkeit, in der Anpassbarkeit des Schutzes an den Bedarf und der Garantie der Leistungen laut Vertrag. Kein Bundesausschuss und auch kein Gesetzgeber können diese Leistungen hier reduzieren oder anpassen, wenn der Versicherte das nicht will.

Als Schwächen werden dann (zugegeben richtig) eine oft nicht transparente Beitragskalkulation und komplizierte Wechselmöglichkeiten genannt. Hier sind Berater und Versicherer gefragt und durchaus auf einem guten Weg. Warum nun hier schwache „Kurleistungen und Leistungen bei Psychotherapie“ genannt werden, nun gut. Auch hier ist die Frage: Was will ich als Versicherter? Welche Leistungen sind mir wichtig, genau die sollte ich auch absichern. Und nein, der Hinweis auf eine Vergleichsplattform ist keine adäquate Beratung. Auch Tabellen und Test sind generell hierbei ungeeignet.

Gleiche Betrachtung bei der GKV- Stärken und Schwächen

nach FOCUS Meinung.

Stark soll die GKV deshalb sein, weil diese sich „wegen der kostenlosen Familienversicherung besonders für große Haushalte rentiert“. Oh, genau das ist leider auch in vielen Bereichen das Problem. Das „Rosienenpicken“. Solange ich aus der PKV mehr raus bekomme nutze ich die, dann später die GKV? Mehr Infos dazu auch in meinem Beitrag:

„Mein Kind muss ja dann auch in die PKV“

Und für Besserverdienende lohnt sich die GKV, meint der Focus. Warum? Weil der Beitrag ab einem Einkommen von 4.350 Euro (als Grenze der Beitragsbemessung) nicht weiter steigt. Ah, super Idee lieber Focus. Blöd nur wenn die Grenze, wie in den letzten 20 Jahren, nahezu jährlich erhöht wird. Dazu kommen Zusatzbeiträge und damit steigende Höchstbelastungen in der GKV.

Die Abrechnung über Chipkarte, das Angebot von Gesundheitskursen und ein 18-Monate Wechselrecht sind tatsächlich Merkmale und teilweise sogar Stärken der GKV, unumstritten. Die PKV muss man wollen, das System PKV muss man verstehen und wollen und auch die „Mehrarbeit“ muss man verstehen, den Arzt auch einmal kritisch hinterfragen und sich im Klaren sein was genau man sich dort kauft.

Warum dann aber bei den Stärken der Privaten stand:

„Vorteile für weibliche Singles. Single-Frauen genießen in den Unisextarifen der Privaten einige Vorteile“

kann uns wohl auch nur einer der beiden Autoren erklären. Empfehlenswert hier vielleicht ein Gespräch mit einem Aktuar oder anderen Fachleuten zum Thema Kalkulation der PKV.

Aber wenigstens bei den Schwächen der GKV scheint man sich belesen zu haben. So werden Wartezeiten beim Arzt, viele Zuzahlungen, „wirtschaftliche Leistungen“ und Rentenbeiträge angesprochen. Auch der Hinweis auf die Beitragshöhe und Änderungen durch die Politik sind da, na wenigstens etwas.

Noch zur Erklärung:

Was zahlt die gesetzliche Kasse?

Regelungen welche Leistungen in der gesetzlichen Krankenkasse bezahlt werden (dürfen) finden sich im Sozialgesetzbuch V. Dieses schreibt eine medizinisch notwenige und wirtschaftliche Versorgung vor, eine wirtschaftliche bedeutet aber auch, keine unsinnigen, umstrittenen und nicht nachgewiesenen Methoden zu bezahlen. Der große Nachteil: Der so genannte „gemeinsame Bundesausschuss“ tagt im Verborgenen und entscheidet über die Hinzunahme oder das Herausstreichen von Behandlungsmethoden für gesetzlich Versicherte. Eine Einzelfallprüfung, also eine Entscheidung für einen Patienten erfolgt so nicht, es geht eher um einen generellen Leistungskatalog. Das bedeutet aber auch, es ist ein langwieriger Prozess und nicht immer bei nachgewiesener Sinnhaftigkeit schafft es eine Methode auch in den Katalog der GKV.

Darüberhinausgehende Leistungen sind der Kasse nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt. So erntete die Techniker Krankenkasse erst kürzlich einen gewaltigen „Shitstorm“ im Netz, nachdem diese Kosten für eine homöopathische Behandlung übernehmen will. Der Aufreger dabei? „Ihr verschwendet meine Gelder.“ „Ich will nicht meine Beiträge für solchen Unsinn und ohne Wirksamkeit verschwendet wissen.“ Nachvollziehbare Gedanken? Vielleicht. Aber am Ende entscheidet die Kasse nur über einen sehr, sehr kleinen Teil des Leistungskataloges. Dennoch resultieren hieraus Zusatzleistungen. Dazu zählen zum Beispiel.

  • – zuzahlungsfreie Medikamente
  • – Brillen bei Kindern für den Sport
  • – Mehrleistungen bei Kieferorthopädie
  • – erweiterte Kostenübernahme bei Vorsorgeuntersuchungen
  • – Mehrleistungen bei künstlicher Befruchtung
  • – Zuschuss zu alternativer Medizin
  • – Gesundheitskurse
  • – Osteopathie und vieles mehr

Dazu bieten verschiedene Kassen besondere Services an. Kooperationsärzte mit schnellen Terminen, Hilfe bei dem Einholen einer Zweitmeinung, Hebammenzuschüsse und vieles mehr, aber alles im Vergleich zu den normalen Leistungen eher ein kleiner Teil. Durch solche Leistungen heben sich Kassen von den anderen ab, bieten einer bestimmten Zielgruppe bestimmte Leistungen.

Die dann aufgestellte Tabelle bewertet in Rubriken die allgemeinen Services, digitale Zusatzleistungen, Spartarife und Mehrleistungen und listet einige Besonderheiten der Kasse auf. Eine Hilfestellung wer eine neue Kasse sucht? Ja- eine kleine. Dennoch wird es schwer all diese Leistungen in eine Tabelle zu pressen, daher haben Vergleichsportale und digitale Assistenten bei der Kassenauswahl die Nase hier vorn. Ein Beispiel? Der Kassenfinder…

Auch zu dem Thema

„Wie komme ich aus der privaten Versicherung wieder heraus“

haben die Autoren eine eigenwillige Meinung.

So schrieben sie auf der Seite 78 in der weiteren Spalte dann auch gleich:

„Wer längere Zeit weniger als 57.600 € verdient“ kann zurück in die GKV. Der Satz „Umstritten ist, wie lange man unterhalb dieser Grenze bleiben muss. Ein Jahr kann dafür reichen, manchmal sind zwei gefordert“

Manchmal? Kann reichen? Was genau ist an einem Gesetz, den Hinweisen des GKV Spitzenverbandes und klaren Aussagen nicht zu verstehen? Nach Eurer Auffassung lieber FOCUS ist es Würfeln? Also mal ein, mal zweimal weniger Jahre?

Artikel: Änderungen der GKV und Hinweise dazu

Schade, ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung, hat mal jemand gesagt (ich habe vergessen wer). Wird eine Versicherungspflicht ausgelöst, dieses kann auch durch einen Tag Arbeitslosengeldbezug passieren“, kann gem. SGB V danach die Weiterversicherung erklärt werden. Diese Weiterversicherung ist an Voraussetzungen und Vorgaben gebunden,welche im Paragraphen 9 des Sozialgesetzbuches V geregelt sind. Natürlich sind reine Umgehungstatbestände notfalls rechtlich zu prüfen, aber die Aussage im Artikel ist so schlichtweg Unsinn. Auch die Aussagen zur Familien-GmbH und zur Aufgabe der selbstständigen Tätigkeit (die dann laut Artikel nach einem Jahr eine Familienversicherung ermöglicht) ist so leider… Unsinn!

Mit dem Thema Versicherungspflicht und die Rückkehr in der GKV sind Spezialisten und Experten über Wochen pro Fall beschäftigt, Ihr glaubt doch nicht ernsthaft das mit drei bis fünf Sätzen in einem Artikel unterbringen zu können und dann auch noch mit wenigen richtigen Aussagen?

Ein Artikel den „Mann und Frau“ getrost nicht lesen braucht

Was nutzen Informationen die schlichtweg falsch und ungenau sind und was helfen diese bei der Findung der richtigen Entscheidung? Nichts. Daher, lassen Sie die Finger von dem Artikel. Kaufen Sie sich für die 4,20 Euro dieses FOCUS einen Kaffee, setzen Sie sich in die Sonne und genießen Sie den Frühling. Oder gehen Sie ein Eis essen, Eis ist übrigens immer gut. 🙂

Bei Fragen zu so wichtigen Themen, lebenslangen Entscheidungen, fragen Sie bitte Experten und Menschen die sich damit auskennen, diese Autoren gehören wohl noch nicht dazu, aber vielleicht haben ja auch diese jetzt Neues gelernt.

Wenn der (Honorar-)Berater keine Ahnung hat – eine Geschichte über Nutzen, Schaden und dem Wunsch nach Unabhängigkeit

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In den letzten Wochen und Monaten gibt es eine immer wieder geführte Diskussion zum Thema Vergütung in der Versicherungsberatung. Um eines vorweg zu nehmen, es gibt in jeder Gruppe von Beratern gute, weniger gute und solche die falsch in ihrem Beruf sind.

Honorarberatung = Unabhängigkeit = Qualität?

Eine weit verbreitete Meinung ist hingegen, dass eine Honorarberatung allein deshalb besser ist, weil es für den Berater keine erfolgsabhängige Vergütung gibt, also keine Vergütung die davon abhängig ist einen Vertrag abgeschlossen zu haben. Doch ist damit eine Beratung zwangsweise besser? Ich habe in meinem Beitrag zu den Vergütungen bereits ausführlich erklärt, wie eine solche Entlohnung bei mir speziell aussieht.

In der Honorarberatung ist das anders, es wird ein fester Stundensatz für die Beratung bezahlt. Wie viel Qualität ich damit kaufe, wie lange eine Beratung dauert oder ob hier ein Anreiz geschaffen werden könnte, sich besonders lange Zeit zu lassen, steht auf einem anderen Blatt. Die Grundlage für diesen Beitrag ist jedoch eine ganz andere Erfahrung, die weniger etwas mit dem Vergütungsmodell zu tun hat, sondern eher der Ahnungslosigkeit eines Beraters.

Drei Stunden PKV Beratung?

Vor einiger Zeit erhielt ich eine Anfrage, da ein Interessent anscheinend auf der Suche nach einer privaten Krankenversicherung war.

„ich habe jetzt zweimal nach Infos bezüglich eines PKV-Antrags gegoogelt, und bin zweimal auf Ihrem sehr hilfreichen Blog gelandet.“

Hier ging es nicht mehr darum, die Frage nach dem Sinn der privaten Krankenversicherung zu stellen, sondern hier war es sodann schon ein Schritt weiter. Jemand hatte Fragen bezüglich eines Antrages zur privaten Krankenversicherung, und dazu „Tante Google“ bemüht. Nachdem er mehrmals auf meiner Seite und in dem Blog gelandet war, schrieb er mir daraufhin eine E-Mail. Hilfe bei der Suche nach der privaten Krankenversicherung, oder richtiger Weise Hilfe bei der Antragstellung für einen bereits ausgewählten Tarif, das war es nach dem er suchte.

Nachdem wir uns dann auf einen Telefontermin verständigt hatten, telefonierten wir zusammen und ich hinterfragte zunächst einmal etwas mehr zur Situation. Da erzählte mir der Herr, er macht sich bald selbstständig und hatte sich damit an einen Berater zur Gründungsberatung gewandt. In dieser Gründungsberatung wurde ihm auch die Versicherungsberatung angeboten, bei der Gelegenheit hat man also in einem Gespräch gegen ein Honorar zur privaten Krankenversicherung beraten.

Soweit nichts ungewöhnliches, die Honorarberatung ist nichts anderes als ein anderes Modell der Vergütung eine Beratungsleistung. Doch was ich dann nach und nach an weiteren Informationen bekam, machte mich nicht nur traurig, es ärgert mich maßlos. Zeigt es doch einmal mehr wie wichtig eine gute und qualifizierte Beratung ist, dass diese keinesfalls von der Art der Vergütung abhängen muss.

Gesellschaftsauswahl, Bedürfnisse, Alternativen?

Die Beratung war nicht wirklich Zeit intensiv, denn in drei Stunden sollte das Thema schon (inklusive der Gründungsberatung) abgeschlossen sein. Nachdem ich mittlerweile weiß, wer der Berater ist habe ich mir die Homepage einmal etwas genauer angeschaut. Paradoxerweise bietet man dort eine Honorarberatung an, ist aber gleichzeitig als Versicherungsmakler in dem Vermittlerregister registriert. Parallel zu der Honorarberatung wird auf der Seite auch gleich noch die Tätigkeit als Versicherungsmakler angeboten.

Ach ja, Gründungsberatung, Geldanlage und Verwaltung und viele andere Tätigkeiten macht man gleich mit, und das Ganze mit vier Beratern in einer kleinen GmbH. Beeindruckend!

In diversen E-Mails und weiteren Gesprächen kamen dann weitere Details zum Vorschein. So gab es nach dieser relativ kurzen Beratung auch gleich den Vorschlag einen entsprechenden Antrag zu stellen. Als Schritt davor sollte eine Risikovoranfrage gewählt werden, die sie jedoch nicht anonym, sondern mit entsprechenden persönlichen Daten.

Nicht anonyme Risiko Voranfrage, ein Maklerpool und keine Ahnung

Der Interessent hatte hier schon entsprechende Vorarbeit geleistet und sich auf die Suche nach der gesundheitlichen Vorgeschichte gemacht. Dabei gab es bereits eine Übersicht mit entsprechenden Erkrankungen, Behandlungen und Beschwerden in der Vergangenheit, welche als erste Übersicht für den Berater gar nicht so ungeeignet ist. Für eine Risikovoranfrage. Diese jedoch nicht.

Bei der Durchsicht der Erkrankungen und Beschwerden fanden sich neben Allergien, Beschwerden des Herzens, orthopädischen Beschwerden noch weitere „Kleinigkeiten“. Der Honorarberater hat sich diese Liste zwar zu eigen gemacht, diese aber kommentarlos mit einem (meiner Sicht völlig ungeeignetem) Formular eines Maklerpools zur Voranfrage an die Gesellschaften geschickt. Keine Anonymisierung, keine Vorbereitung der Unterlagen, keine Nachfrage nach weiteren Details, nur die Stichworte.

Eine solche Liste kann jedoch nur die erste Grundlage für weitere Recherche und weitere Fragebögen sein. Wenn ich als Berater Erkrankungen aus dem Bereich des allergischen Spektrums sehe, dann ist es eine zwingende Voraussetzung diese weiter abzuklären. Abzuklären bevor diese an die Gesellschaften gehen. Stellen Sie sich jemanden mit einer Pollenallergie vor, am besten stellen Sie sich zwei Menschen mit einer solchen Erkrankung vor.

Unser Interessent 1 hat eine Pollenallergie, welche jeweils im Frühjahr mit einem freiverkäuflichen Medikament aus der Apotheke behandelt wird, nach wenigen Tagen oder Wochen wieder verschwindet und keine weiteren Beschwerden verursacht.

Unser Interessent 2 hat eine Pollenallergie, welche im Frühjahr auftritt, sich im Sommer etwas bessert und Arztbesuche erforderlich macht. Bei diesen Besuchen bekommt er Kortison haltige Medikamente, zur Notfallversorgung hatte ein Asthmaspray in der Tasche und wenn es ganz schlimm ist, dann sucht er mehrfach die Woche einen Arzt auf.

Würden Sie als Risikoprüfer einer privaten Krankenversicherung ein identisches Risiko sehen? Ein identisches Risiko nur, weil beide Interessenten die gleiche Diagnose gestellt bekam? Nur für den Fall, dass Sie nur die Diagnose genannt bekommen, ist eine andere Einschätzung nicht möglich.

Die Qualität der Risikovoranfrage bestimmt die Qualität der Entscheidung

Die Aufbereitung der Unterlagen für den Risikoprüfer ist eine elementare Aufgabe des Beraters. Natürlich muss der Kunde die Informationen besorgen, Arztanfragen machen und zusammentragen wann und wo er in Behandlung war. Solche Informationen kann der Berater nicht haben. Wenn mir als Berater aber eine Information über eine Allergie vorliegt, dann ist es meine (Entschuldigung) verdammte Pflicht und mein Job den Kunden darauf hinzuweisen, hier sind weitere Unterlagen zu besorgen, Details zu klären und Fragebögen zu beantworten.

Gebe ich als Berater nur einfach eine Liste mit Diagnosen weiter, so riskiere ich für den Kunden nicht nur einen hohen Risikozuschlag, da eine Ablehnung, sondern verbaue ihm auch die Chance einen sinnvollen und angemessenen Versicherungsschutz. Und genau so ist es hier gelaufen.

Der Berater hat (verzeihen Sie die deutlichen Worte) anscheinend überhaupt keine Ahnung von dem was er da tut. Es wurden Tarife ausgewählt die überhaupt nicht sinnvoll auf den Bedarf passen konnten, die so weit auseinanderliegen, dass diese unmöglich auf ein Anforderungsprofil des Kunden gemeinsam passen können.

Weiterhin wurden hier völlig unqualifiziert Informationen an Gesellschaften weitergegeben, Diagnosen nicht verbindlich geklärt, keine zusätzlichen Erläuterungen und Erklärungen eingeholt und damit Ablehnungen riskiert. Nein, nicht nur riskiert, die Ablehnungen liegen zwischenzeitlich vor.

Jetzt unterstellen wir mal der Berater hätte zufällig mit einer Tarifempfehlung richtiggelegen. (hat er hier nicht, könnte aber sein) Möchte ich nach einer weiteren Beratung vielleicht bei der gleichen Gesellschaft einen Antrag stellen, eine neue Risikovoranfrage machen und doch ein Versicherungsschutz ermöglichen, so habe ich nun das Problem, dass dieser alte Berater „verbrannte Erde“ hinterlassen hat.

Bei einer erneuten Risikoprüfung (wenn diese anonym erfolgt dann spätestens bei dem Antrag) fallen dieser alten Angaben auf, müssen mühsam ge-/erklärt und revidiert werden und verhindern bei einigen Gesellschaften ganz generell die Antragstellung.

Qualifikation entscheidet, nicht der Beraterstatus

Hier hat sich jemand an das Thema private Krankenversicherung gewagt, der anscheinend überhaupt keine Ahnung davon hat. Das interessante an dieser Konstellation ist jedoch, hier wurde eine Honorarberatung angeboten, also ein Stundensatz dafür kassiert, eine Beratungsleistung zu erbringen. Die Risiko Voranfrage hingegen, sind als Versicherungsmakler über einen Maklerpool eingereicht worden. Auch die Antragstellung wird mit großer Wahrscheinlichkeit dann über diesen Weg erfolgen, denn eine Risikovoranfrage macht natürlich nur Sinn, wenn ich bei einer späteren Antragstellung das Ergebnis dieser verwerten kann.

Wenn dem so wäre, so wurde die Beratung zum einen als Honorar abgerechnet, zum anderen wird die Vergütung bei Abschluss der privaten Krankenversicherung als Versicherungsmakler kassiert. Ein unhaltbarer Zustand, der nicht nur rechtlich verboten ist, sondern auch zu dem gegenüber dem Endkunden fragwürdig.

Doch eines zeigt sich hier insgesamt sehr deutlich, und auch das ist völlig unabhängig von dem beruflichen Status des Beraters. Wer von dem Thema der Produkte die er berät keine Ahnung hat, der sollte bitte die Finger davonlassen. Insbesondere bei so langfristigen und elementaren Themen wie der privaten Krankenversicherung, sämtlichen biometrischen Risiken und lebenslangen Verträgen, aber auch der Altersvorsorge und allen anderen Versicherungssparten.

Der von sich behauptet mit vier Beratern alle erdenklichen Bereiche der Versicherung-, Geldanlage-, betriebswirtschaftlichen-und Gründungsberatung abdecken zu können, der hat entweder von allen Themen keine Ahnung, oder überschätzt sich selbst maßlos.

Und wie geht es richtig?

Generell gibt es natürlich verschiedene Wege, welche zum Ziel führen. Misstrauisch sollten sie immer dann werden, wenn Ihnen „alles aus einer Hand“ angeboten wird und der- oder diejenige behaupten, sie können alles abdecken. Das mag in einem Unternehmen mit 150 Mitarbeitern und Beratern durchaus funktionieren, dass man alle Bereiche abdecken kann. In einem3,4 Berater starken Team, ist schlichtweg unmöglich.

Hinterfragen Sie ruhig einmal den rechtlichen Status des Beraters, fragen Sie nach Referenzen und schauen Sie sich einfach auf der Homepage einmal um. Damit meine ich keine bunten Bewertungssterne, damit meine ich tatsächlich echte Referenzen. Schauen Sie sich einmal die Qualifikation des Beraters an, bemühen sie „Tante Google“ um sich ein Bild über ihren Gegenübern zu machen.

In meinem letzten Artikel zu der Frage, ob sie mehrere Berater gleichzeitig beschäftigen sollten, bin ich schon einmal mit diesem Thema der Qualität einer Beratung in Berührung gekommen. Natürlich sollen Sie (wie dort geschrieben) nicht mehrere Berater mit dem gleichen Thema beauftragen, aber sie sollen sich zunächst einmal ein gutes Gefühl zu ihrem Gegenüber verschaffen. Sie sollten immer dann hinterfragen wie die konkreten Tätigkeiten aussehen, wenn ihnen unzählige verschiedene Beratungsfelder aus einer Hand angeboten werden.

Werfen sie durchaus mal ein Blick ins Impressum oder in die erst Information und hinterfragen sie durchaus auch das Vergütungsmodell des Beraters.

Beratung, Risikovoranfrage, Antrag?!

Gerade hier in zu beratungsintensiven Sparten geht es zunächst einmal um die Frage ob das System private Krankenversicherung überhaupt geeignet ist, dabei spielen Familienplanung, berufliche Ziele und Ausrichtung, private Wünsche und auch die eigene Planung fürs Alter eine Rolle.

Sind diese Fragen geklärt, geht es an die Fragen zum Produkt. In meinen Auswahlkriterien zur privaten Krankenversicherung habe ich eine umfangreiche Anzahl an Fragen aufgelistet, die sie sich zunächst einmal selbst stellen sollten und für sich die passenden Antworten finden.

Zu einer vernünftigen Beratung in der privaten Krankenversicherung gehören auch Aspekte wie die steuerliche Auswirkung der Beiträge (dabei geht es mir nicht um die Steuerberatung, diese sollen bitte Spezialisten dafür tun). Ein Hinweis auf die generellen Auswirkungen der Beiträge erwarte ich aber schon. Ebenfalls geht es um die Frage der Selbstbeteiligung, der Tarifkalkulation, Altersrückstellungen, Wechselmöglichkeiten und vor allem um den Leistungsumfang des Tarifes.

Wenn all diese Fragen geklärt sind und mehrere Tarife in der engeren Auswahl sind, erst dann geht es mit der Risikoeinschätzung weiter. Dabei sind umfangreiche ärztliche Unterlagen hilfreich und nötig, Fragebögen der Gesellschaften bei Vorerkrankungen zwingend auszufüllen und damit dem Risikoprüfer eine umfangreiche Information an die Hand zu geben um das Risiko verbindlich einzuschätzen.

Nach den Schilderungen hier ist leider keiner dieser Bereiche vernünftig beraten worden und zufriedenstellend erfolgt. Glück für den Kunden in diesem Fall, er hat sich weitere Hilfe geholt und überlegt ob die Entscheidung richtig war. Doch was wäre gewesen, wenn es nicht so wäre, wäre der Antrag gegebenenfalls mit einem hohen Risikozuschlag angenommen und der Kunde hätte das Angebot akzeptiert? Hätte sich dann langfristig einen schlechten und vor allem unpassenden Versicherungsschutz eingekauft, aber darauf vertraut, dass er eine neutrale und unabhängige Beratung gegen Honorar bekommen hat. In diesem speziellen Fall wäre wohl noch eine Courtage für den Makler geflossen.

Dieser Fall zeigt einmal mehr, eine spezialisierte Beratung ist elementar wichtig. Kann aber ebenso gut gegen Honorar oder gegen eine erfolgsabhängige Vergütung erfolgen. Eine Honorarberatung allein ist keinesfalls ein Garant für Unabhängigkeit und Qualität.

Bitte fragen Sie also daher bei all ihren Entscheidungen immer die Empfehlung, die Grundlagen und den Berater.

Ich wünsche Ihnen eine gesunde Zeit und…  bitte bleiben sie skeptisch!

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